Zu folgenden Punkten in den Dokumenten gibt es häufige Rückfragen:
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Steueridentifikationsnummer: Durch eine Erstanmeldung in Deutschland (nach der Einreise) wird eine Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern generiert, welches dann eine Steueridentifikationsnummer per Post an die Meldeadresse versendet. Um die Zustellung sicherzustellen muss der Name eindeutig am Briefkasten erkennbar sein. Die Steuer ID kann in der Regel erst nach der Einreise und häufig auch erst nach Beginn des Arbeitsvertrags an das LBV übermittelt werden. Das führt ggf. im ersten Monat zu einer Besteuerung in Steuerklasse 6. Nachdem die Steuer ID an das LBV übermittelt wurde wird die Steuerklasse rückwirkend angepasst (ab Meldedatum) und die zu viel einbehaltene Steuer wird im nächsten Monat automatisch erstattet.
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Aufenthaltserlaubnis: wissenschaftliche Beschäftigte, die mit einem Visum nach Deutschland einreisen, können in der Regel noch keine Aufenthaltserlaubnis über den gesamten Beschäftigungszeitraum vorlegen. Sie benötigen erst den Arbeitsvertrag um die Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen zu können. Unterstützung dabei erhalten sie durch das Welcome Centre.
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Bankkonto: in der Regel kann ein deutsches Bankkonto erst nach der Einreise eröffnet werden. Die Bankdaten sollten dem Personaldezernat dann so bald wie möglich vorgelegt werden, damit das LBV die Gehaltszahlung veranlassen kann.
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Krankenversicherung: Beschäftigte haben das Recht sich bei einer Krankenversicherung ihrer Wahl anzumelden. Wenn sie von dem Wahlrecht keinen Gebrauch machen werden sie durch das LBV Pflichtversichert (in der Regel bei der AOK). Ein Problem tritt aber häufig dadurch auf, dass das LBV die Anmeldung bei der AOK Rheinland/ Hamburg vornimmt. Die AOK Rheinland/ Hamburg kann aber Mitglieder die im Ruhrgebiet wohnen gar nicht aufnehmen, weil hier die AOK Nordwest zuständig ist. Daher empfehlen wir von dem Wahlrecht Gebrauch zu machen und sich nach der Einreise selbst bei einer Krankenversicherung anzumelden.