Steueridentifikationsnummer:
Nach der ersten Anmeldung in Deutschland erhalten die Forschenden die Steuer-ID per Post (Achtung: der Name muss am Briefkasten zu erkennen sein).
Sobald die Steuer-ID vorliegt, sollte diese schnellstmöglich an die Personalabteilung und das LBV übermittelt werden. Bevor die Steuer-ID vorliegt, werden die Forschenden in Steuerklasse VI einsortiert. Sobald das LBV die Steuer-ID erhält, wird die Steuerklasse angepasst. Die zu viel einbehaltene Steuer wird automatisch erstattet, sofern kein Jahreswechsel dazwischen liegt. In dem Fall kann die Erstattung nur über die Steuererklärung beantragt werden.
Bankkonto:
Meist kann ein deutsches Bankkonto erst nach der Einreise, oft auch erst nach der Anmeldung, eröffnet werden. Die Bankdaten sollten dem Personaldezernat dann so bald wie möglich vorgelegt werden, damit das LBV die Gehaltszahlung veranlassen kann.
Krankenversicherung:
Beschäftigte werden in der Regel bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert und können sich diese frei aussuchen. Wenn sie von dem Wahlrecht keinen Gebrauch machen, werden sie durch das LBV pflichtversichert. Wir empfehlen ausdrücklich, dass sich die Beschäftigten rechtzeitig selbst anmelden, da die Anmeldung durch das LBV regelmäßig zu Komplikationen und Verzögerungen führt. Sie finden weitere Informationen zur Krankenversicherung auf unserer Website.