Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Beantragung im Regelfall nach fünf Jahren möglich, viele Wissenschaftler*innen haben jedoch schon früher die Möglichkeit, diese zu beantragen.
Sie können eine Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn
- Sie seit mindestens drei Jahren im Besitz eines Aufenthaltstitels nach den §§ 18a, 18b, 18d oder 18g sind
- Sie seit mindestens zwei Jahren im Besitz eines Aufenthaltstitels nach den §§ 18a, 18b, 18d oder 18d sind und einen inländischen Studienabschluss haben
- Sie momentan Inhaber*in einer Blauen Karte EU sind und alle Voraussetzungen hierfür mindestens 21 Monate vorlagen
- Sie momentan Inhaber*in einer Blauen Karte EU sind und alle Voraussetzungen hierfür mindestens 27 Monate vorlagen (geringere Deutschkenntnisse nötig)
- Sie als „hoch qualifizierte" Fachkraft gelten. Dies trifft auf Wissenschaftler*innen mit besonderen fachlichen Kenntnissen oder Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder wissenschaftliche Mitarbeiter*innen in herausgehobener Funktion zu.
- Falls Sie diese Niederlassung beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an das Welcome Centre.
Voraussetzung für alle Anträge auf eine hier gelistete Niederlassungserlaubnis (mit Ausnahme der Niederlassung für Hochqualifizierte) sind Nachweise über:
- Sicherung des Lebensunterhaltes
- geleistete Rentenversicherungsbeiträge
- Deutschkenntnisse
- Grundkenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung und die Lebensverhältnisse in Deutschland