Wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben, der der Sozialversicherung unterliegt, können oder müssen Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert werden (abhängig von der Höhe des Gehalts). Sie können sich gerne an das Personaldezernat wenden, wenn Sie hierzu Fragen haben.
Es gibt viele verschiedene Anbieter und Sie können sich selbst aussuchen, bei welchem Sie sich versichern möchten. Wichtig ist nur, dass Sie sich selbstständig registrieren und nicht die automatische Registrierung abwarten.
Möglicherweise besteht auch die Möglichkeit eines gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes, wenn Sie derzeit bereits Mitglied einer europäischen gesetzlichen Krankenversicherung sind oder es jemals waren. Bitte nehmen Sie für weitere Informationen Kontakt mit uns auf.