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Krankenversicherung für Forschende

In Deutschland ist es verpflichtend, eine Krankenversicherung zu haben. Es gibt zwei Arten von Krankenversicherungen: Gesetzliche und private Krankenversicherungen. Welche Krankenversicherung möglich ist und am besten passt, ist von der individuellen Situation abhängig, insbesondere davon, wie der Aufenthalt in Deutschland finanziert wird.

Krankenversicherung
health insurance
Aufenthalt mit Arbeitsvertrag

Wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben, mit dem Sie sozialversicherungspflichtig sind (mindestens drei Monate mit einem Mindesteinkommen von 538€* monatlich) und Ihr Gehalt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze (69.300€* jährlich) liegt, müssen Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert werden. Sie können sich gerne an das Personaldezernat wenden, wenn Sie hierzu Fragen haben.

Es gibt viele verschiedene Anbieter und Sie können sich selbst aussuchen, bei welchem Sie sich versichern möchten. Wichtig ist nur, dass Sie sich selbstständig registrieren und nicht die automatische Registrierung abwarten.

Zusätzlich zu der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie Zusatzversicherungen abschließen, um Leistungen abzudecken, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.

Bei einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (69.300€* jährlich), können Sie sich aussuchen, ob Sie gesetzlich oder privat versichert werden möchten. Hierbei müssten Sie dann allerdings eine private Vollversicherung wählen. Bitte informieren Sie sich in solch einem Fall unbedingt über die Konsequenzen der jeweiligen Entscheidung.

Wenn Sie verbeamtet sind, wird ein Teil der anfallenden Rechnungen vom Arbeitgeber bezahlt („Beihilfe“). Der Rest wird von Ihrer Krankenversicherung übernommen. In diesem FAQ finden Sie dazu Informationen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Dezernat 3.2.

*Stand 2024

Aufenthalt mit einem Stipendium

Wenn Sie Ihren Aufenthalt in Deutschland durch ein Stipendium finanzieren, müssen Sie sich entweder privat krankenversichern oder können möglicherweise auf freiwilliger Basis der gesetzlichen Krankenversicherung beitreten.

  • Forscher mit einem Aufenthaltstitel zum Zweck der Forschung (§18d), deren Forschungsaufenthalt frühestens am 1. März 2024 beginnt, können in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung eintreten, sofern sie vorher nicht Mitglied in einer deutschen privaten Krankenversicherung waren (Ausnahme: Reiseversicherungen).
    Die Anmeldung muss innerhalb der ersten drei Monate nach Einreise geschehen.

    Der Beitrag beläuft sich auf 18% + einen zusätzlichen Beitrag (dieser wird von der Krankenkasse festgelegt und liegt zwischen 0,9% und 2,7%) des Stipendiums. Mitversicherte Familienmitglieder müssen keinen Beitrag zahlen.

    Diese Option ist recht neu, wir empfehlen Ihnen, sich bei Interesse an die Krankenkasse Ihrer Wahl zu wenden.

Falls Sie sich nicht gesetzlich krankenversichern können oder wollen, müssen Sie eine private Krankenversicherung abschließen.

  • Manche Stipendiengeber bieten Krankenversicherungen für ihre Stipendiat*innen an. Andernfalls müssen Sie sich selbst informieren.

    Es gibt große Unterschiede bei den Angeboten. Manche privaten Krankenversicherungen sind eher günstig und decken wenig ab, andere sind teurer und decken mehr ab. Bitte vergleichen Sie verschiedene Anbieter und Angebote und entscheiden Sie selbst, was am besten zu Ihnen passt. Für weitere Informationen können Sie uns gerne kontaktieren.

    Es gibt Tarife, die speziell für internationale Wissenschaftler*innen und Studierende sind; diese können bis zu fünf Jahre genutzt werden. Zusätzlich gibt es private Vollversicherungen.

Selbstfinanzierter Aufenthalt

Wenn Sie Ihren Aufenthalt in Deutschland selbst finanzieren, müssen Sie sich entweder privat krankenversichern oder können möglicherweise auf freiwilliger Basis der gesetzlichen Krankenversicherung beitreten.

  • Forscher mit einem Aufenthaltstitel zum Zweck der Forschung (§18d), deren Forschungsaufenthalt frühestens am 1. März 2024 beginnt, können in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung eintreten, sofern sie vorher nicht Mitglied in einer deutschen privaten Krankenversicherung waren (Ausnahme: Reiseversicherungen).
    Die Anmeldung muss innerhalb der ersten drei Monate nach Einreise geschehen.

    Der Beitrag beläuft sich auf 18% + einen zusätzlichen Beitrag (dieser wird von der Krankenkasse festgelegt und liegt zwischen 0,9% und 2,7%) des Einkommens. Bei einer Selbstfinanzierung wird hier eine Mindestbemessungsgrundlage i.H.v. 1.178,33€* angesetzt. Mitversicherte Familienmitglieder müssen keinen Beitrag zahlen.
    *Stand: 2024

    Diese Option ist recht neu, wir empfehlen Ihnen, sich bei Interesse an die Krankenkasse Ihrer Wahl zu wenden.

Falls Sie sich nicht gesetzlich krankenversichern können oder wollen, müssen Sie eine private Krankenversicherung abschließen.

  • Es gibt große Unterschiede bei den Angeboten. Manche privaten Krankenversicherungen sind eher günstig und decken wenig ab, andere sind teurer und decken mehr ab. Bitte vergleichen Sie verschiedene Anbieter und Angebote und entscheiden Sie selbst, was am besten zu Ihnen passt. Für weitere Informationen können Sie uns gerne kontaktieren.

    Es gibt Tarife, die speziell für internationale Wissenschaftler*innen und Studierende sind; diese können bis zu fünf Jahre genutzt werden. Zusätzlich gibt es private Vollversicherungen.

Ausnahme: EU Krankenversicherung

Falls Sie aktuell Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung eines anderen EU-Staates sind, können Sie Ihren Krankenversicherungsschutz in den meisten Fällen mitnehmen. Hier finden Sie weitere Informationen; bitte wenden Sie sich für Weiteres an Ihre Krankenkasse.
Falls Sie in der Vergangenheit Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung eines anderen EU-Staates waren, ist ein Eintritt in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung ggf. ebenfalls möglich.

Familienversicherung

Im Falle einer gesetzlichen Krankenversicherung können unter bestimmten Voraussetzungen Ehepartner*innen und Kinder (bis zu einem Alter von 25 Jahren) mitversichert werden.

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