Wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben, mit dem Sie sozialversicherungspflichtig sind (mindestens drei Monate mit einem Mindesteinkommen von 538€* monatlich) und Ihr Gehalt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze (69.300€* jährlich) liegt, müssen Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert werden. Sie können sich gerne an das Personaldezernat wenden, wenn Sie hierzu Fragen haben.
Es gibt viele verschiedene Anbieter und Sie können sich selbst aussuchen, bei welchem Sie sich versichern möchten. Wichtig ist nur, dass Sie sich selbstständig registrieren und nicht die automatische Registrierung abwarten.
Zusätzlich zu der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie Zusatzversicherungen abschließen, um Leistungen abzudecken, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.
Bei einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (69.300€* jährlich), können Sie sich aussuchen, ob Sie gesetzlich oder privat versichert werden möchten. Hierbei müssten Sie dann allerdings eine private Vollversicherung wählen. Bitte informieren Sie sich in solch einem Fall unbedingt über die Konsequenzen der jeweiligen Entscheidung.
Wenn Sie verbeamtet sind, wird ein Teil der anfallenden Rechnungen vom Arbeitgeber bezahlt („Beihilfe“). Der Rest wird von Ihrer Krankenversicherung übernommen. In diesem FAQ finden Sie dazu Informationen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Dezernat 3.2.
*Stand 2024