International Office

Aufnahmevereinbarung

Um ein Einreisevisum oder einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Forschung (§18d) erteilt zu bekommen, oder einen kurzfristigen Aufenthalt als Forscher zu beantragen (§18e), benötigen internationale Forschende eine Aufnahmevereinbarung mit der Ruhr-Universität Bochum als anerkannter Forschungseinrichtung.

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Foto einer Aufnahmevereinbarung für internationale Wissenschaftler

Bei Forschungsaufenthalten, die mit Stipendien finanziert werden, wird die Aufnahmevereinbarung im International Office unterschrieben. Im Falle von Arbeitsverträgen ist die Personalabteilung (Dezernat 3) zuständig.

Die Aufnahmevereinbarung finden Sie hier.

Aufnahmevereinbarung bei Forschungsstipendien

Wenn der Forschungsaufenthalt mit einem Stipendium finanziert wird, ist für das Unterschreiben und Siegeln der Aufnahmevereinbarung seitens der Ruhr-Universität das International Office zuständig. Das Welcome Centre kümmert sich um die Abwicklung des Prozesses.

Weitere Informationen finden Sie im Serviceportal.
(Das Serviceportal steht nur Beschäftigten der RUB innerhalb des Campusnetzwerkes zur Verfügung.)

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an das Welcome Centre.

Aufnahmevereinbarung bei Arbeitsverträgen

Wenn die Forscherin oder der Forscher in einem Arbeitsverhältnis zur Ruhr-Universität Bochum steht, wird die Aufnahmevereinbarung seitens der Ruhr-Universität in der Personalabteilung unterschrieben und gesiegelt.

Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Sachbearbeiter:innen im Dezernat 3 Personal und Recht.

Weitere Informationen finden Sie im Serviceportal.

Information zum Prozess der Einstellung ausländischen wissenschaftlichen Personals finden Sie in unserem Guide (PDF) oder im Serviceportal.
(Das Serviceportal steht nur Beschäftigten der RUB innerhalb des Campusnetzwerkes zur Verfügung.)

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