International Office

Visa für Forschende

Die Bestimmungen, die für die Einreise nach Deutschland gelten, variieren je nach Staatsangehörigkeit und geplanter Aufenthaltsdauer.

Falls Sie mit einem Visum einreisen, sollte dieses bereits für den passenden Zweck ausgestellt sein. Ein Wechsel des Zwecks bei Beantragung des Aufenthaltstitels in Deutschland ist i.d.R. nur bei Änderungen der Situation angedacht.

Weltkarte mit Fähnchen

Falls Sie für die Einreise ein Visum benötigen, finden Sie hier Informationen zu den unterschiedlichen Visa und dem Antragsverfahren.

Arbeitserlaubnis

Bitte beachten Sie, dass jegliche Erwerbstätigkeit nur mit passender Arbeitserlaubnis* erlaubt ist! Dazu zählt auch Forschung ohne Arbeitsvertrag.

Auch wenn Sie grundsätzlich visumfrei nach Deutschland einreisen können, müssen Sie in den entsprechenden Fällen dennoch ein Visum beantragen, oder Sie können Ihre Arbeit oder Forschung erst nach Erteilung einer Arbeitserlaubnis in Deutschland aufnehmen.

*Ausnahmen gelten möglicherweise für Forschungsaufenthalte von nicht mehr als 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten für Personen, die visumsfrei einreisen können (vgl. §30 BeschV). Dies muss im Vorfeld von der zuständigen Botschaft bestätigt werden.

Europa-Flaggen
Planung des Forschungsaufenthaltes
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