Bitte beachten Sie, dass jegliche Erwerbstätigkeit nur mit passender Arbeitserlaubnis* erlaubt ist! Dazu zählt auch Forschung ohne Arbeitsvertrag.
Auch wenn Sie grundsätzlich visumfrei nach Deutschland einreisen können, müssen Sie in den entsprechenden Fällen dennoch ein Visum beantragen, oder Sie können Ihre Arbeit oder Forschung erst nach Erteilung einer Arbeitserlaubnis in Deutschland aufnehmen.
*Ausnahmen gelten möglicherweise für Forschungsaufenthalte von nicht mehr als 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten für Personen, die visumsfrei einreisen können (vgl. §30 BeschV). Dies muss im Vorfeld von der zuständigen Botschaft bestätigt werden.