Bitte beachten Sie, dass jegliche Erwerbstätigkeit nur mit passender Arbeitserlaubnis* erlaubt ist! Dazu zählt auch Forschung ohne Arbeitsvertrag.
Auch wenn Sie grundsätzlich visumfrei nach Deutschland einreisen können, müssen Sie in den entsprechenden Fällen dennoch ein Visum beantragen, oder Sie können Ihre Arbeit oder Forschung erst nach Erteilung einer Arbeitserlaubnis in Deutschland aufnehmen.
*Ausnahmen gelten lediglich für Aufenthalte von nicht mehr als 90 Tagen für Staatsangehörige folgender Staaten: Australien, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Neuseeland, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland und Vereinigte Staaten von Amerika.