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Vor dem Erasmus-Studienaufenthalt

Bewerbung, Nominierung, Anmeldung an der Gasthochschule etc. - das und noch mehr muss vor Beginn des Erasmus-Studien-aufenthaltes erledigt werden, damit er ein voller Erfolg wird.

Bewerbung für einen Erasmus-Studienplatz

Informieren Sie sich rechtzeitig, am besten mindestens eineinhalb Jahre vor Ihrem geplanten Auslandsaufenthalt, über die Erasmus-Austauschplätze Ihres Fachbereichs an europäischen Partnerhochschulen. Diese finden Sie in der Liste der Erasmus-Partnerhochschulen.



Die*der zuständige Erasmus-Fachkoordinator*in kann Sie zum Bewerbungsverfahren und zu den Bewerbungsfristen für Erasmus-Austauschplätze beraten. Es gibt normalerweise nur eine Bewerbungsfrist pro Jahr für Austauschplätze im darauffolgenden akademischen Jahr (für das Wintersemester und Sommersemester).

Beantragung des Erasmus-Stipendiums

Nachdem Sie von Ihrer*Ihrem Erasmus-Fachkoordinator*in eine Zusage für einen Erasmus-Studienplatz erhalten haben, füllen Sie im Outbound-Portal den Erasmus-Stipendienantrag aus und versenden ihn online. Anschließend laden Sie ihn bitte herunter und leiten ihn per E-Mail an Ihre*n Erasmus-Fachkoordinator*in weiter. Diese*r übermittelt den Antrag an das International Office. Bitte beachten Sie, dass Ihr Stipendienantrag erst dann vom International Office bearbeitet werden kann.

Zum Antrag

Wichtige Information zu den Daten Ihres Studienaufenthaltes (Erasmus-Förderzeitraum): Bitte recherchieren Sie die korrekten Semesterdaten (d.h. Vorlesungs- und Prüfungszeiträume) auf der Webseite Ihrer Gastuniversität und tragen diese im Online-Antrag ein. Sollten Sie keine zukünftigen Daten finden, orientieren Sie sich bitte an den aktuellen Semesterdaten. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Erasmus-Programms ausschließlich Vorlesungs- und Prüfungszeiträume an der Gasthochschule gefördert werden können (sowie ggf. Orientierungsveranstaltungen vor Beginn der Vorlesungszeit).

Weitere Information

Ggf. Beantragung von Erasmus-Sonderförderung(en)

Hier finden Sie Details zu den Erasmus-Sonderförderungen.

Weitere Informationen

Nominierung und Anmeldung an der Gasthochschule

Nachdem Sie Ihr*e Erasmus-Fachkoordinator*in für einen Austausch an einer Partnerhochschule ausgewählt hat, werden Sie von ihr*ihm dort nominiert. Im Anschluss müssen Sie sich an der Gasthochschule als Erasmus-Student*in anmelden.



Viele Universitäten kontaktieren ihre Erasmus-Studierenden nach der Nominierung per E-Mail und versorgen sie mit Informationen zum Anmeldeprozess. Dies ist jedoch leider nicht immer der Fall. Deshalb recherchieren Sie bitte selbstständig auf den Internetseiten des International Office Ihrer Gasthochschule nach Informationen zu Anmeldeverfahren und -fristen für "Erasmus-Incomings".

Online Learning Agreement (OLA)

Von dem Online Learning Agreement (OLA) ist der Erhalt des Erasmus-Stipendiums abhängig. Oft benötigt man dieses auch schon für die Anmeldung an der Gasthochschule.



In diesem Online-Formular vereinbaren Sie mit Ihrer*Ihrem Fachkoordinator*in der RUB und der Gasthochschule das Studienprogramm, welches Sie im Ausland absolvieren werden. Sie müssen Kurse im Umfang von mindestens 15 ECTS pro Semester auswählen, belegen und bestehen. Richtwert sind 30 ECTS pro Semester. Um das OLA digital auszufüllen und die spätere Anerkennung der von Ihnen im Ausland erbrachten Studienleistungen an der RUB gewährleisten zu können, müssen Sie sich im Vorfeld Ihres Aufenthaltes über das Kursangebot an der Gasthochschule informieren und es mit der*dem zuständigen Fachkoordinator*in besprechen.

Zum Online Learning Agreement

Wichtiger Hinweis: Eine PDF-Datei des vollständig ausgefüllten OLA mit den Unterschriften aller Beteiligten (Ihnen, der*dem Erasmus-Fachkoordinator*in der RUB und der*dem Fachkoordinator*in der Gasthochschule) senden Sie bitte schnellstmöglich an erasmus@rub.de.

Bei Problemen mit dem OLA wenden Sie sich gerne an erasmus@rub.de!

VIDEO TUTORIALS:

Logging into your OLA

Creating your OLA

ECTS-Mindestanforderungen

Für den Erhalt des Erasmus-Stipendiums sind Sie dazu verpflichtet, Kurse im Umfang von mindestens 15 ECTS pro Semester auszuwählen, zu belegen und auch zu bestehen, die Sie im Online Learning Agreement (OLA) eintragen. Richtwert sind 30 ECTS pro Semester.

Sollte Ihr*e Fachkoordinator*in oder die Gasthochschule eine bestimmte Anzahl an ECTS verlangen, die höher ist als die vom International Office der RUB angegebene, so muss ein Studienprogramm in diesem Umfang gewählt werden.



Da Sie sich im OLA vertraglich dazu verpflichten, im Ausland pro Semester mindestens 15 ECTS zu erwerben, müssen im Transcript of Records, das Sie nach Ende des Auslandsaufenthaltes von Ihrer Gasthochschule erhalten, ebenfalls mindestens 15 ECTS pro Semester aufgeführt sein. Bei weniger als 15 bestandenen ECTS-Punkten pro Semester ist eine Stellungnahme vorzulegen, die von der*dem Fachkoordinator*in zu bestätigen ist. Wenn die Begründung nicht stichhaltig ist, muss u.U. das Stipendium (anteilig) zurückgezahlt werden. Hiervon kann nur in begründeten Härtefällen eine Ausnahme gemacht werden. Fragen hierzu beantworten Ihnen Ihre Ansprechpartner*innen im International Office.

Grant Agreement

Das Erasmus Grant Agreement ist Ihre Stipendienvereinbarung und ein sehr wichtiges Dokument. Es regelt Ihre Rechte und Pflichten als Erasmus-Student*in. Deshalb sollten Sie es sich unbedingt gründlich durchlesen. Das Grant Agreement erhalten Sie in zweifacher Ausfertigung per Post. Bitte unterschreiben Sie eine Version und reichen diese fristgerecht im Original (!) im International Office ein. Scans können nicht akzeptiert werden. Die zweite Version ist für Ihre Unterlagen bestimmt.

OLS-Sprachtest

Die Teilnahme am Online-Sprachtest OLS ist Voraussetzung für die Auszahlung des Erasmus-Stipendiums. Sie absolvieren den obligatorischen Test in der Unterrichtssprache der Gasthochschule, die Sie in Ihrem Online-Stipendienantrag angegeben haben. Wenn Sie keine Informationen zum OLS-Sprachtest per E-Mail von uns erhalten haben, prüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner. Wenn auch dort keine Einladung eingegangen ist, wenden Sie sich bitte ans International Office.

Auszahlung der ersten Stipendienrate

Die erste Stipendienrate in Höhe von 80 % der bewilligten Fördersumme wird ausgezahlt, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • vollständiges OLA an erasmus@rub.de geschickt
  • OLS-Sprachtest online absolviert
  • unterzeichnetes Grant Agreement im Original eingereicht

Organisatorisches

Sprachliche Vorbereitung

Am besten bereiten Sie sich schon so früh wie möglich auch sprachlich auf Ihren Erasmus-Studienaufenthalt vor. Viele Gastuniversitäten fordern ein Mindestsprachniveau für die Unterrichtssprache und entsprechende Nachweise. Informationen dazu finden Sie i.d.R. auf der Webseite Ihrer Gasthochschule. Kostenlose Sprachkurse gibt es für alle Studierenden der RUB am Zentrum für Fremdsprachenausbildung (ZFA).



Unterkunft

Kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihre Unterkunft im Ausland. Viele Hochschulen haben Wohnheime, in denen auch Austauschstudierende unterkommen können. Informieren Sie sich frühzeitig über Anmelde-/Auswahlverfahren und -fristen. Können oder wollen Sie nicht in einem Wohnheim unterkommen, unterstützt ggf. das International Office der Gasthochschule bei der Suche nach einer Wohnung bzw. einem Zimmer. Bitte beachten Sie, dass es in manchen Ländern wie z.B. Spanien und Italien nicht unüblich ist, erst vor Ort eine Wohnung zu suchen.



Versicherungsschutz

Bitte achten Sie darauf, dass Sie für Ihren Studienaufenthalt im Ausland ausreichend kranken-, unfall- und haftpflichtversichert sind. Darüber ob Ihre bestehenden Versicherungen auch im europäischen Ausland gültig sind, informieren Sie sich am besten bei den entsprechenden Versicherungsunternehmen. Alle Erasmus-Stipendiat*innen können die DAAD-Gruppenversicherung abschließen.

Weitere Information



Auslands-BAföG

Da die Fördersätze für einen Studienaufenthalt im Ausland höher sind, kann es sein, dass Studierende, die im Inland keine Förderung erhalten, Auslands-BAföG-berechtigt sind. Deshalb ist es ratsam, auf jeden Fall einen Antrag auf Auslands-BAföG zu stellen. Welche Behörde für Ihr Zielland zuständig ist, können Sie auf der BAföG-Webseite in Erfahrung bringen. Stellen Sie den Antrag frühzeitig, am besten sechs Monate vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

Weitere Information



Beurlaubung an der RUB

Wenn Sie für ein oder zwei Semester ins Ausland gehen, können Sie sich an der RUB beurlauben lassen, müssen es aber nicht. Sie zahlen dann lediglich einen geringen Teil des Sozialbeitrags. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht das Semesterticket erhalten und im laufenden Semester keine Prüfungen an der RUB ablegen können. Studienleistungen aus dem Ausland können jedoch anerkannt werden.

Weitere Information



Visum

Je nach Zielland und Staatsangehörigkeit kann es sein, dass Sie für Ihren Studienaufenthalt im Ausland ein Visum beantragen müssen. Bitte klären Sie Visumsangelegenheiten frühzeitig.

Weitere Information​​​​​​​

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