International Office - Outbound Mobility Services
Piggy Bank_Funding
Piggy Bank_Funding

Erasmus-Sonderförderungen

Erasmus soll Nachhaltigkeit, Chancengleichheit und Inklusion fördern. Deshalb können Stipendiat*innen verschiedene "Top-ups" (Aufstockungsbeträge) zusätzlich zu den regulären Erasmus-Förderraten beantragen.

Green Travel

Wenn mindestens 50 Prozent der Mobilität durch "Green Travel" bestritten werden, kann das Top-up for Green Travel beantragt werden.

Die Hin- und/oder Rückreise zu und/oder von der Gasteinrichtung muss im Rahmen des geplanten Erasmus+ Aufenthaltes mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln (Zug, Bus, Auto-Fahrgemeinschaften) erfolgen. Es sind zwischen einem und maximal sechs zusätzlichen Reisetagen förderfähig. Ab drei Reisetagen muss eine schriftliche Begründung vorlegt werden.

Beantragt werden kann das Erasmus Top-up for Green Travel mit der "Ehrenwörtlichen Erklärung über nachhaltiges Reisen/"Green Travel". Bitte laden Sie die Erklärung in Ihrem Online-Stipendienantrag für einen Erasmus+ Studienaufenthalt oder für einen Erasmus+ Praktikumsaufenthalt hoch.

Erasmus-Studium: Zum "Green Travel Top-up"-Antrag

Erasmus-Praktikum: Zum "Green Travel Top-up"-Antrag

Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen (Langzeitmobilität)

Im Falle einer Langzeitmobilität (von mindestens 60 Tagen) können folgende Personen diese Zusatzförderung beantragen:

  • Teilnehmende mit einer Behinderung (mindestens 20 Grad)
  • Teilnehmende mit einer chronischen Erkrankung mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland
  • Teilnehmende mit Kind(ern)
  • Erwerbstätige Studierende
  • Erstakademiker*innen

Teilnehmende mit geringeren Chancen erhalten zusätzlich zu den regulären Erasmus-Förderraten 250 Euro monatlich.

Beantragt werden kann die Zusatzförderung über die "Ehrenwörtliche Erklärung für Teilnehmende mit geringeren Chancen (Long Term)". Bitte laden Sie die Erklärung in Ihrem Online-Stipendienantrag für einen Erasmus+ Studienaufenthalt oder für einen Erasmus+ Praktikumsaufenthalt hoch.

Erasmus-Studium: Zum Antrag auf Zusatzförderung

Erasmus-Praktikum: Zum Antrag auf Zusatzförderung

Teilnehmende mit einer Behinderung, chronischer Erkrankung mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland oder mit Kind haben auch die Möglichkeit einen Antrag auf Erstattung der Realkosten zu stellen. Weitere Infos dazu finden Sie hier:

Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen (Kurzzeitmobilität)

Im Falle einer Kurzzeitmobilität (d.h. 5-30 Tage) können folgende Personen diese Zusatzförderung beantragen:

  • Teilnehmende mit einer Behinderung (mindestens 20 Grad)
  • Teilnehmende mit einer chronischen Erkrankung mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland
  • Teilnehmende mit Kind(ern)
  • Erwerbstätige Studierende
  • Erstakademiker*innen

Teilnehmende mit geringeren Chancen erhalten zusätzlich zu den regulären Erasmus-Förderraten eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro bei einer Aufenthaltsdauer von 5 bis 14 Tagen und eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro bei einer Aufenthaltsdauer von 15 bis 30 Tagen.

Beantragt werden kann die Zusatzförderung über die "Ehrenwörtliche Erklärung für Teilnehmende mit geringeren Chancen (Short Term)". Bitte laden Sie die Erklärung in Ihrem Online-Stipendienantrag für einen Erasmus+ Studienaufenthalt oder für einen Erasmus+ Praktikumsaufenthalt hoch.

Erasmus-Studium: Zum Antrag auf Zusatzförderung

Erasmus-Praktikum: Zum Antrag auf Zusatzförderung

Teilnehmende mit einer Behinderung, chronischer Erkrankung mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland oder mit Kind haben auch die Möglichkeit einen Antrag auf Erstattung der Realkosten zu stellen. Weitere Infos dazu finden Sie hier:

Sonderförderung

Im Rahmen des Erasmus-Programms können Studierende, Graduierte und Personal mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 eine Sonderförderung beantragen.

Weitere Informationen: Zusatzförderung für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Weitere Informationen: Auslandsstudium und -praktikum mit Kind

Realkostenantrag für Auslandsaufenthalte

Teilnehmende mit einer Behinderung (GdB 20 oder höher oder einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund derer ein finanzieller Mehrbedarf besteht) oder chronischer Erkrankung, aufgrund derer ein finanzieller Mehrbedarf besteht, und Teilnehmende, die eine Auslandsmobilität mit Kind/ern antreten, können einen Realkostenantrag für Auslandsaufenthalte stellen.

Der Antrag muss mindestens 2 Monate vor Beginn der Mobilität bei der NA DAAD eingereicht werden. In der Studierendenmobilität können i.d.R. maximal 15.000 EUR pro Semester und Mobilität bzw. 30.000 EUR pro Studienjahr und Mobilität genehmigt werden. In der Personalmobilität können maximal 15.000 EUR pro Mobilität genehmigt werden.

Im Anschluss an die Erasmus-Mobilität ist ein Erfahrungsbericht einzureichen, der auf die besonderen Aspekte des Aufenthalts mit Behinderung eingeht.

Nach oben