International Office
Unterwegs sein
Weltkarte, Brille, Buch, Lupe

Während des Erasmus-Studienaufenthaltes

Eigentlich sollten Sie schon vor der Abreise in ihr Gastland alle wichtigen Erasmus-Formalitäten erledigt haben, aber möglicherweise ändert sich noch etwas am Stundenplan oder an der Aufenthaltsdauer. Was dann zu tun ist, finden Sie hier kurz zusammengefasst.

Änderung des Online Learning Agreement (OLA)

Es kann immer wieder vorkommen, dass Lehrveranstaltungen nicht wie geplant stattfinden und der Stundenplan deshalb geändert werden muss. In diesem Fall ändern Sie bitte Ihr Online Learning Agreement (OLA). Dort geben Sie an, welche Kurse Sie nicht wie geplant belegen können oder wollen und ob bzw. wie Sie diese ersetzen werden.

Zum Online Learning Agreement

Bitte achten Sie darauf, die Mindestanforderung von 15 ECTS pro Semester einzuhalten!

Eine PDF-Version mit den Unterschriften aller Beteiligten (von Ihnen, von der*dem Erasmus-Fachkoordinator*in der RUB und von der*dem Fachkoordinator*in an der Gasthochschule) senden Sie bitte schnellstmöglich an erasmus@rub.de.

VIDEO TUTORIAL:

Making changes to your OLA

Änderung der Aufenthaltsdauer: Verlängerung

"Verlängerung" um einige Tage
Wenn Sie vor Ort feststellen, dass die tatsächlichen Vorlesungs- und Prüfungszeiten Ihrer Gastuniversität länger sind als der bewilligte Erasmus-Förderzeitraum in Ihrem Grant Agreement, geben Sie dem Erasmus-Team des International Office der RUB bitte fristgerecht (s.u.) Bescheid.

Verlängerung um ein Semester
Wenn Sie Ihren Erasmus-Studienaufenthalt um das folgende Wintersemester verlängern möchten, bewerben Sie sich bitte erneut bei Ihrer:m Erasmus-Fachkoordinator*in an der RUB. Wenn Sie Ihren Erasmus-Studienaufenthalt um das folgende Sommersemester verlängern möchten, ist es erforderlich, dass Sie das Erasmus-Team des International Office der RUB fristgerecht (s.u.) darüber informieren. Es muss sowohl eine Bestätigung der Gasthochschule als auch von der:dem Erasmus-Fachkoordinator:in der RUB eingereicht werden. Eine formlose E-Mail ist in beiden Fällen ausreichend. Das neue Enddatum des Studienaufenthaltes und das vollständige (von alle Beteiligten unterzeichnete!) Learning Agreement für Ihr zweites Erasmus-Semester reichen Sie bitte ebenfalls fristgerecht ein.

Wichtige Informationen zur Meldefrist
Bei nicht vorher beantragter Verlängerung kann leider bei längeren Aufenthalten keine Erhöhung des vorab berechneten Erasmus-Stipendiums erfolgen. Bitte informieren Sie das Erasmus-Team der RUB deshalb spätestens 30 Tage vor Ablauf des ursprünglichen Bewilligungszeitraumes über die Verlängerung, und zwar sowohl bei einer Verlängerung um ein paar Tage als auch bei einer Verlängerung um ein ganzes Semester: erasmus@rub.de

Änderung der Aufenthaltsdauer: Verkürzung

Die Mindestaufenthaltsdauer eines Erasmus-Studienaufenthaltes beträgt 60 Tage. Bei Unterschreitung der Mindestaufenthaltsdauer muss das Erasmus-Stipendium zurückgezahlt werden.

Wenn Sie vor Ort feststellen, dass die tatsächlichen Vorlesungs- und Prüfungszeiten Ihrer Gastuniversität kürzer sind als der bewilligte Erasmus-Förderzeitraum in Ihrem Grant Agreement, geben Sie dem Erasmus-Team des International Office der RUB bitte umgehend Bescheid: erasmus@rub.de


Bestätigt Ihre Gasthochschule in der Confirmation of Stay am Ende Ihres Aufenthaltes einen kürzeren Zeitraum als ursprünglich vereinbart, wird die Erasmus-Stipendiensumme entsprechend tagesgenau reduziert und i.d.R. mit der zweiten Stipendienrate verrechnet.

Probleme und Schwierigkeiten

Manchmal fällt der Start im Gastland tatsächlich schwerer als erwartet. Ein "Kulturschock" ist auch kein ungewöhnliches Phänomen, i.d.R. aber nur vorübergehend.

Bei Problemen wenden Sie sich gerne an das International Office der RUB und Ihrer Gasthochschule sowie an Ihre*n Erasmus-Fachkoordinator*in der RUB und vor Ort. Gemeinsam lässt sich bestimmt eine Lösung finden.

Mit individueller Beratung und hilfreichen Informationsquellen unterstützt Sie in schwierigen Situationen auch die Psychologische Studienberatung der RUB: Psychologische Studienberatung

Abbruch des Erasmus-Studienaufenthaltes

Sollten Sie aufgrund von Krankheit o.ä. Ihren Erasmus-Studienaufenthalt abbrechen müssen, informieren Sie bitte das Erasmus-Team des International Office der RUB und Ihrer Gasthochschule sowie Ihre*n Erasmus-Fachkoordinator*in der RUB und vor Ort so früh wie möglich. In begründeten Härtefällen erfolgt keine Rückforderung des Erasmus-Stipendiums. Bei Krankheit muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an: erasmus@rub.de

Transcript of Records der Gasthochschule

Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig, am besten ein paar Wochen vor Ende Ihres Erasmus-Studienaufenthaltes, an Ihrer Gasthochschule darüber, wann und in welcher Form Sie Ihren Nachweis über die im Ausland erbrachten Studienleistungen erhalten werden. Das Transcript of Records wird i.d.R. entweder vom International Office oder der Fakultät der Gasthochschule erstellt.

Bitte schicken Sie das Transcript of Records an erasmus@rub.de.

Confirmation of Stay

Aus der Confirmation of Stay gehen die exakten Aufenthaltsdaten an der Gasthochschule hervor. Die tagesgenaue Endabrechnung Ihrer Förderung findet auf Grundlage der bestätigten Daten statt. Das Formular darf frühestens fünf Tage vor dem Studien-Enddatum ausgefüllt und unterschrieben werden. Es kann sowohl im International Office oder von der*dem Erasmus-Fachkoordinator*in der Gasthochschule ausgestellt werden. Das Formular steht auf dieser Seite zum Download zur Verfügung.

Um die zweite Erasmus-Stipendienrate zu erhalten, muss die Confirmation of Stay nach Beendigung Ihres Auslandsstudiums per E-Mail an erasmus@rub.de geschickt werden.

Icon-links-VF-B
Vor dem Erasmus-Studienaufenthalt
zum vorherigen Schritt
Icon-rechts-VF-B
Nach dem Erasmus-Studienaufenthalt
Zum nächsten Schritt
Icon-links-VF-B
Wie Sie Ihren Erasmus-Studienaufenthalt organisieren
Zurück zur Übersicht
Nach oben