"Verlängerung" um einige Tage
Wenn Sie vor Ort feststellen, dass die tatsächlichen Vorlesungs- und Prüfungszeiten Ihrer Gastuniversität länger sind als der bewilligte Erasmus-Förderzeitraum in Ihrem Grant Agreement, geben Sie dem Erasmus-Team des International Office der RUB bitte fristgerecht (s.u.) Bescheid.
Verlängerung um ein Semester
Wenn Sie Ihren Erasmus-Studienaufenthalt um das folgende Wintersemester verlängern möchten, bewerben Sie sich bitte erneut bei Ihrer:m Erasmus-Fachkoordinator*in an der RUB. Wenn Sie Ihren Erasmus-Studienaufenthalt um das folgende Sommersemester verlängern möchten, ist es erforderlich, dass Sie das Erasmus-Team des International Office der RUB fristgerecht (s.u.) darüber informieren. Es muss sowohl eine Bestätigung der Gasthochschule als auch von der:dem Erasmus-Fachkoordinator:in der RUB eingereicht werden. Eine formlose E-Mail ist in beiden Fällen ausreichend. Das neue Enddatum des Studienaufenthaltes und das vollständige (von alle Beteiligten unterzeichnete!) Learning Agreement für Ihr zweites Erasmus-Semester reichen Sie bitte ebenfalls fristgerecht ein.
Wichtige Informationen zur Meldefrist
Bei nicht vorher beantragter Verlängerung kann leider bei längeren Aufenthalten keine Erhöhung des vorab berechneten Erasmus-Stipendiums erfolgen. Bitte informieren Sie das Erasmus-Team der RUB deshalb spätestens 30 Tage vor Ablauf des ursprünglichen Bewilligungszeitraumes über die Verlängerung, und zwar sowohl bei einer Verlängerung um ein paar Tage als auch bei einer Verlängerung um ein ganzes Semester: erasmus@rub.de