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Erasmus Flagge vor Audimax
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Nach dem Erasmus-Studienaufenthalt

Welche Formalitäten Sie nach Abschluss Ihres Erasmus-Studienaufenthaltes noch vom Erhalt der zweiten Stipendienrate trennen, erfahren Sie hier. Sie haben 30 Tage Zeit, um alles zu erledigen.

Confirmation of Stay

Nach Beendigung Ihres Auslandsstudiums an der Gasthochschule schicken Sie einen Scan der Confirmation of Stay als PDF-Datei per E-Mail an das International Office: erasmus@rub.de.


Aus der Confirmation of Stay gehen die exakten Aufenthaltsdaten an der Gasthochschule hervor. Das Formular darf frühestens fünf Tage vor dem letzten Vorlesungs- bzw. Prüfungstag ausgestellt werden.

Transcript of Records

Senden Sie einen Scan des Transcript of Records als PDF-Datei per E-Mail an das International Office: erasmus@rub.de.


Die Gasthochschule muss Ihnen ein Zeugnis (Transcript of Records) ausstellen. I.d.R. wird dieses per Post oder E-Mail zugesandt. Gelegentlich können Sie es stattdessen auch über eine Datenbank Ihrer Gastuniversität selbst herunterladen. Im Transcript sind alle von Ihnen an der Gasthochschule tatsächlich absolvierten Kurse eingetragen. Bitte klären Sie vor Ihrer Abreise mit Ihren Ansprechpartner:innen an der Gasthochschule, in welcher Form Ihnen das Transcript of Records zur Verfügung gestellt wird. Wenn die Gasthochschule das Transcript of Records direkt an das International Office sendet, bekommen Sie per E-Mail Bescheid, dass Sie das Zeugnis abholen können. Ein Scan verbleibt im International Office.

Wichtiger Hinweis: Sie haben sich im Online Learning Agreement (OLA) vertraglich dazu verpflichtet, im Ausland pro Semester mindestens 15 ECTS zu erwerben. Bei weniger als 15 bestandenen ECTS-Punkten pro Semester ist eine Stellungnahme vorzulegen, welche die*der Fachkoordinator*in bestätigen muss. Wenn die Begründung nicht stichhaltig ist, muss u.U. das Stipendium (anteilig) zurückgezahlt werden. Hiervon kann nur in begründeten Härtefällen eine Ausnahme gemacht werden. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an erasmus@rub.de.

EU-Survey

Füllen Sie den EU-Survey aus. Hierfür erhalten Sie ebenfalls automatisch eine Einladung per E-Mail. Es handelt sich um einen englischsprachigen Teilnehmerbericht, den die EU entwickelt hat und den alle Erasmus-Stipendiat:innen ausfüllen müssen.

Erfahrungsbericht

Füllen Sie online den Erfahrungsbericht aus. Bitte beachten Sie, dass Sie keine automatische E-Mail-Einladung erhalten.

Zum Erfahrungsbericht

Auszahlung der zweiten Stipendienrate

Die zweite Stipendienrate wird ausgezahlt, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Anerkennung der Studienleistungen

Senden Sie die Anzahl der anerkannten ECTS per E-Mail an das International Office: erasmus@rub.de.


Mit dem Transcript of Records können Sie sich die im Ausland erbrachten Studienleistungen an der entsprechenden Fakultät anerkennen lassen. Bitte kontaktieren Sie dazu Ihre:n Erasmus-Fachkoordinator*in und/oder Ihr zuständiges Prüfungsamt.

Die Auszahlung der zweiten Erasmus-Stipendienrate ist nicht an die Meldung der anerkannten ECTS geknüpft.

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