International Office

Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland

Im Rahmen des Erasmus-Programms ist es vorgesehen, dass die im Ausland erbrachten Studienleistungen an der Heimathochschule anerkannt werden.

Wichtig

Die beiden wichtigsten Dokumente im Anrechnungsprozess sind das Online Learning Agreement (OLA) und das Transcript of Records (Notenübersicht). Bitte beachten Sie, dass die Fakultäten und nicht das International Office für die Anrechnung von Studienleistungen zuständig sind.

Grundlage für die Anerkennung bildet zum einen das European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) (Seite nur auf Englisch verfügbar), die Prüfungsordnungen der einzelnen Fächer sowie die Lissabon Konvention.

Vor dem Auslandsaufenthalt

Da die Anerkennung der Studienleistung nicht automatisch erfolgt, müssten Sie diese bereits vor Beginn des Auslands-aufenthaltes mit Ihrer*m Erasmus-Fachkoordinator*in abklären. Informieren Sie sich hierfür zunächst auf den Internetseiten der Gasthochschule über die zu belegenden Kurse. Haben Sie eine Auswahl getroffen, klären Sie diese bitte mit der*dem Fach-koordinator*in ab und erkundigen Sie sich über das Anerkennungsverfahren in der Fakultät.

Stehen die Kurse fest, die Sie im Ausland belegen möchten, tragen Sie diese in Tabelle A des Online Learning Agreements (OLA) ein ("Table A: Study Programme at the Receiving Institution"). Sie müssen Kurse im Umfang von mindestens 15 bis 30 ECTS pro Semester auswählen, belegen und bestehen. In Tabelle B tragen Sie die Lehrveranstaltungen oder Module ein, die Sie äquivalent an der Ruhr-Universität Bochum (RUB) besuchen würden ("Table B: Component Title at the Sending Institution").

Für alle Studierenden, die ihren Auslandsaufenthalt im Rahmen des Erasmus-Programms absolvieren, ist der Abschluss eines Online Learning Agreements (OLA) verpflichtend.

Um die Verbindlichkeit des OLA zu gewährleisten, unterschreiben auf dem Agreement die*der Studierende selbst, die*der Erasmus-Fachkoordinator*in der Heimathochschule sowie die*der Fachkoordinator*in der Gasthochschule. Die Heimathochschule bestätigt durch die Unterschrift, dass die gewählten Kurse anrechenbar sind. Die Gasthochschule erklärt, dass der Studienplan so realisierbar ist.

VIDEO TUTORIALS:

Logging into your OLA

Creating your OLA

Während des Auslandsaufenthaltes

Ergeben sich vor Ort noch Änderungen an den ursprünglich gewählten Kursen, loggen Sie sich hier mit Ihren Zugangsdaten ein und ändern bitte das Online Learning Agreement (OLA) entsprechend. Lassen Sie es erneut digital von den beiden Fachkoordinator*innen an der Heimat- bzw. Gasthochschule unterschreiben und unterzeichnen selbst. Auch die geänderten Kurse sollten Sie vorab mit der*dem Erasmus-Fachkoordinator*in an der RUB absprechen. Bitte schicken Sie eine PDF-Version des geänderten OLA an erasmus@rub.de.

VIDEO TUTORIAL:

Making changes to your OLA

Nach dem Auslandsaufenthalt

Nach dem Auslandsaufenthalt stellt Ihnen die Gasthochschule ein Transcript of Records (Notenübersicht) aus. Hier werden alle Studienleistung, die Sie während des Auslandsaufenthaltes erbracht haben, aufgeführt. Mit diesem Dokument können Sie sich die Kurse letztendlich anerkennen lassen. Um sich die im Ausland erbrachten Leistungen für Ihr Studium an der RUB anrechnen bzw. anerkennen zu lassen, wenden Sie sich bitte direkt an das für Ihre Fakultät zuständige Prüfungsamt. Bitte schicken Sie einen Scan des Transcript of Records an erasmus@rub.de.

Sie haben sich im Online Learning Agreement vertraglich dazu verpflichtet, im Ausland pro Semester zwischen mindestens 15 und 30 ECTS zu erwerben. Bei weniger als 15 bestandenen ECTS-Punkten pro Semester ist eine Stellungnahme vorzulegen, welche die*der Fachkoordinator*in bestätigen muss. Bitte schicken Sie die Stellungnahme an erasmus@rub.de.

Wenn die Begründung nicht stichhaltig ist, muss u.U. das Stipendium (anteilig) zurückgezahlt werden. Hiervon kann nur in begründeten Härtefällen eine Ausnahme gemacht werden. Fragen hierzu beantworten Ihnen Ihre Ansprechpartner*innen im International Office.

Kontakt und Beratung

Fragen zum Bewerbungsprozess, Auswahlverfahren und zur Anrechnung der im Ausland erbrachten Studienleistungen geben die Erasmus-Fachkoordinator*innen.

Allgemeine Fragen zum Erasmus-Programm, zu den Formalitäten und dem Mobilitätsstipendium beantwortet das Team der Outbound Mobility Services des International Office.

Die Erasmus-Hochschulkoordinatorin der RUB ist Frau Jutta Schmid.

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Was Sie über das Erasmus-Programm wissen müssen
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