Da die Anerkennung der Studienleistung nicht automatisch erfolgt, müssten Sie diese bereits vor Beginn des Auslands-aufenthaltes mit Ihrer:m Erasmus-Fachkoordinator:in abklären. Informieren Sie sich hierfür zunächst auf den Internetseiten der Gasthochschule über die zu belegenden Kurse. Haben Sie eine Auswahl getroffen, klären Sie diese bitte mit der:dem Fach-koordinator:in ab und erkundigen Sie sich über das Anerkennungsverfahren in der Fakultät.
Stehen die Kurse fest, die Sie im Ausland belegen möchten, tragen Sie diese in Tabelle A des Online Learning Agreements (OLA) ein ("Table A: Study Programme at the Receiving Institution"). Sie müssen Kurse im Umfang von mindestens 15 bis 30 ECTS pro Semester auswählen, belegen und bestehen. In Tabelle B tragen Sie die Lehrveranstaltungen oder Module ein, die Sie äquivalent an der Ruhr-Universität Bochum (RUB) besuchen würden ("Table B: Component Title at the Sending Institution").
Für alle Studierenden, die ihren Auslandsaufenthalt im Rahmen des Erasmus-Programms absolvieren, ist der Abschluss eines Online Learning Agreements (OLA) verpflichtend.
Um die Verbindlichkeit des OLA zu gewährleisten, unterschreiben auf dem Agreement die:der Studierende selbst, die:der Erasmus-Fachkoordinator:in der Heimathochschule sowie die:der Fachkoordinator:in der Gasthochschule. Die Heimathochschule bestätigt durch die Unterschrift, dass die gewählten Kurse anrechenbar sind. Die Gasthochschule erklärt, dass der Studienplan so realisierbar ist.
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