Nach dem Auslandsaufenthalt stellt Ihnen die Gasthochschule ein Transcript of Records (Notenübersicht) aus. Hier werden alle Studienleistung, die Sie während des Auslandsaufenthaltes erbracht haben, aufgeführt. Mit diesem Dokument können Sie sich die Kurse letztendlich anerkennen lassen. Um sich die im Ausland erbrachten Leistungen für Ihr Studium an der RUB anrechnen bzw. anerkennen zu lassen, wenden Sie sich bitte direkt an das für Ihre Fakultät zuständige Prüfungsamt. Bitte schicken Sie einen Scan des Transcript of Records an erasmus@rub.de.
Sie haben sich im Online Learning Agreement vertraglich dazu verpflichtet, im Ausland pro Semester zwischen mindestens 15 und 30 ECTS zu erwerben. Bei weniger als 15 bestandenen ECTS-Punkten pro Semester ist eine Stellungnahme vorzulegen, welche die*der Fachkoordinator*in bestätigen muss. Bitte schicken Sie die Stellungnahme an erasmus@rub.de.
Wenn die Begründung nicht stichhaltig ist, muss u.U. das Stipendium (anteilig) zurückgezahlt werden. Hiervon kann nur in begründeten Härtefällen eine Ausnahme gemacht werden. Fragen hierzu beantworten Ihnen Ihre Ansprechpartner*innen im International Office.