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Erasmus Map und Postkarten
Erasmus Map und Postkarten

Was Sie über das Erasmus-Programm wissen müssen

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu Erasmus-Studienaufenthalten in Europa.

Erasmus-Programmländer

Am Erasmus-Programm nehmen alle 27 Mitgliedsstaaten der EU sowie Island, Norwegen, Liechtenstein, die Türkei, Serbien und Nordmazedonien teil. Aufenthalte im UK können weiterhin gefördert werden.

Weitere Informationen

Erasmus-Partneruniversitäten der RUB

Die Erasmus-Austauschplätze sind fachspezifisch. Studierende der Ruhr-Universität Bochum (RUB) können an den Universitäten im Ausland studieren, mit denen eine Erasmus-Kooperation in ihrem Fachbereich besteht.

Klicken Sie auf "Austauschmöglichkeiten der RUB" unten und geben Ihre Fakultät/en ein. Wählen Sie unter Programm/Rahmen "Erasmus-Studium" aus und starten die Suche. Ihnen werden alle Hochschulen angezeigt, an denen Sie im Rahmen des Erasmus-Programms einen Studienaufenthalt absolvieren können.

Austauschmöglichkeiten der RUB

Achtung: Bitte beachten Sie, dass die Semesterzeiten im Ausland von denen der RUB abweichen können.

Erasmus-Fachkoordinator*innen der RUB

Sie finden hier eine Übersicht über die Erasmus-Fachkoordinator*innen an der RUB.

Zur Übersicht

Erasmus-Förderung

Erasmus-Studierende zahlen an ihrer Gasthochschule keine Studiengebühren und erhalten von ihrer Heimathochschule einen finanziellen Zuschuss für den Auslandsaufenthalt. Dieser Zuschuss soll die Extrakosten decken, die durch einen Auslandsaufenthalt entstehen. Die Förderung wird in zwei Raten ausgezahlt: 80 Prozent vor dem Aufenthalt und 20 Prozent nach erfolgreichem Aufenthaltsabschluss.

Die Förderhöhe richtet sich nach drei Ländergruppen (erstellt nach Lebenshaltungskosten), die die EU-Kommission eingerichtet hat. Seit 2018 legt die Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit im Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) innerhalb dieser Gruppen die Erasmus-Fördersätze für Studierende deutscher Hochschulen fest.

Erasmus-Förderraten 2024/25

Die Förderhöhe richtet sich nach drei Ländergruppen (erstellt nach Lebenshaltungskosten):

600 EUR/Monat für die Ländergruppe 1:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, UK

540 EUR/Monat für die Ländergruppe 2 und 3:
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern; Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

Wichtige Informationen zur Erasmus-Förderung von Studienaufenthalten im akademischen Jahr 2024/25:

Für Aufenthalte von einem Semester gilt : maximale Förderdauer 120 Tage (der Aufenthalt kann länger sein).

Für Aufenthalte im WiSe 2024/25 und SoSe 2025 (Aufenthalt von einem Jahr) gilt : maximale Förderdauer 240 Tage (der Aufenthalt kann länger sein).

Aufenthalte unter 120 bzw. 240 Tagen werden tagesgenau abgerechnet.

Bereits beantragte und genehmigte (!) Green Travel Reisetage werden in jedem Fall zusätzlich gefördert. Reisetage dürfen keine Aufenthaltstage sein.

Erasmus-Förderraten 2023/24

Die Förderhöhe richtet sich nach drei Ländergruppen (erstellt nach Lebenshaltungskosten):

600 EUR/Monat für die Ländergruppe 1:
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, UK

540 EUR/Monat für die Ländergruppe 2:
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

490 EUR/Monat für die Ländergruppe 3:
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Wichtige Informationen zur Erasmus-Förderung von Studienaufenthalten im akademischen Jahr 2023/24:

Für Aufenthalte von einem Semester gilt: maximale Förderdauer 120 Tage (der Aufenthalt kann länger sein).

Für Aufenthalte im WiSe 2023/24 und SoSe 2024 (Aufenthalt von einem Jahr) gilt: maximale Förderdauer 240 Tage (der Aufenthalt kann länger sein).

Aufenthalte unter 120 bzw. 240 Tagen werden tagesgenau abgerechnet.

Bereits beantragte und genehmigte (!) Green Travel Reisetage werden in jedem Fall zusätzlich gefördert.

Erasmus-Sonderförderungen

Hier finden Sie Details zu den Erasmus-Sonderförderungen.

Weitere Informationen

Erasmus-Teilnahmebedingungen

Teilnehmen können alle an der RUB vollimmatrikulierten Studierenden ab dem 1. Studiensemester. Allen stehen im Bachelor, Master und während der Promotion jeweils 12 Monate Erasmus-Förderung zu. Diese können nach Belieben auf Erasmus-Studienaufenthalte und/oder Erasmus-Praktika verteilt werden. Die Mindestaufenthaltsdauer (für Studienaufenthalte 2 Monate/60 Tage und für Praktika 2 Monate/60 Tage) muss bei jedem Auslandsaufenthalt eingehalten werden. In Staatsexamens-Studiengängen immatrikulierte Studierende können insgesamt 24 Monate durch Erasmus gefördert werden.

In der Erasmus-Studierendencharta können Sie Ihre Ansprüche, Aufgaben, Rechte und Pflichten als Erasmus-Student*in nachlesen.

Anerkennung von Studienleistungen

Im Rahmen des Erasmus-Programms ist es vorgesehen, dass die im Ausland erbrachten Studienleistungen an der Heimathochschule anerkannt werden. Für die Anrechnung sind die Fakultäten und nicht das International Office zuständig.

Weitere Informationen zur Anerkennung

Kontakt und Beratung

Fragen zum Bewerbungsprozess, Auswahlverfahren und zur Anrechnung der im Ausland erbrachten Studienleistungen geben die Erasmus-Fachkoordinator*innen.

Allgemeine Fragen zum Erasmus-Programm, zu den Formalitäten und dem Mobilitätsstipendium beantwortet das Team der Outbound Mobility Services des International Office.

Erasmus-Hochschulkoordinatorin der RUB ist Frau Jutta Schmid.

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