International Office
Erasmus Map und Postkarten
Erasmus Map und Postkarten

Was Sie über das Erasmus-Programm wissen müssen

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu Erasmus-Studienaufenthalten in Europa.

Erasmus-Programmländer

Am Erasmus-Programm nehmen alle 27 Mitgliedsstaaten der EU sowie Island, Norwegen, Liechtenstein, die Türkei, Serbien und Nordmazedonien teil.

Weitere Informationen

Erasmus-Partneruniversitäten der RUB

Die Erasmus-Austauschplätze sind fachspezifisch. Studierende der Ruhr-Universität Bochum (RUB) können an den Universitäten im Ausland studieren, mit denen eine Erasmus-Kooperation in ihrem Fachbereich besteht.

Klicken Sie auf "Austauschmöglichkeiten der RUB" unten und geben Ihre Fakultät/en ein. Wählen Sie unter Programm/Rahmen "Erasmus-Studium" aus und starten die Suche. Ihnen werden alle Hochschulen angezeigt, an denen Sie im Rahmen des Erasmus-Programms einen Studienaufenthalt absolvieren können.

Austauschmöglichkeiten der RUB

Achtung: Bitte beachten Sie, dass die Semesterzeiten im Ausland von denen der RUB abweichen können.

Erasmus-Fachkoordinator:innen der RUB

Sie finden hier eine Übersicht über die Erasmus-Fachkoordinator:innen an der RUB.

Zur Übersicht

Erasmus-Förderung

Erasmus-Studierende zahlen an ihrer Gasthochschule keine Studiengebühren und erhalten von ihrer Heimathochschule einen finanziellen Zuschuss für den Auslandsaufenthalt. Dieser Zuschuss soll die Extrakosten decken, die durch einen Auslandsaufenthalt entstehen.

Die Förderhöhe richtet sich nach drei Ländergruppen (erstellt nach Lebenshaltungskosten), die die EU-Kommission eingerichtet hat. Seit 2018 legt die Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit im Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) innerhalb dieser Gruppen die Erasmus-Fördersätze für Studierende deutscher Hochschulen fest.

Erasmus-Förderraten 2022/23

Die Förderhöhe richtet sich nach drei Ländergruppen (erstellt nach Lebenshaltungskosten):

600 EUR/Monat für die Ländergruppe 1:
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

540 EUR/Monat für die Ländergruppe 2:
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

490 EUR/Monat für die Ländergruppe 3:
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Wichtige Informationen zur Erasmus-Förderung von Studienaufenthalten im Vereinigten Königreich:
Durch den Brexit hat sich der Status des UK im Erasmus-Programm geändert. Im akademischen Jahr 2022/23 kann eine Stipendienrate in Höhe von 450 Euro pro Monat gezahlt werden. Im akademischen Jahr 2023/24 beträgt die Stipendienrate für das UK 600 Euro pro Monat.

Erasmus-Förderraten 2021/22

Die Förderhöhe richtet sich nach drei Ländergruppen (erstellt nach Lebenshaltungskosten):

450 EUR/Monat für die Ländergruppe 1:
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich

390 EUR/Monat für die Ländergruppe 2:
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

330 EUR/Monat für die Ländergruppe 3:
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Erasmus-Sonderförderungen

Hier finden Sie Details zu den Erasmus-Sonderförderungen.

Weitere Informationen

Erasmus-Teilnahmebedingungen

Teilnehmen können an der RUB vollimmatrikulierte Studierende ab dem 1. Studiensemester. Jedem Studierenden stehen im Bachelor, Master und während der Promotion jeweils 12 Monate Erasmus-Förderung zu. Diese können nach Belieben auf Erasmus-Studienaufenthalte und/oder Erasmus-Praktika verteilt werden. Die Mindestaufenthaltsdauer (für Studienaufenthalte 2 Monate/60 Tage und für Praktika 2 Monate/60 Tage) muss bei jedem Auslandsaufenthalt eingehalten werden. In Staatsexamens-Studiengängen immatrikulierte Studierende können insgesamt 24 Monate durch Erasmus gefördert werden.

In der Erasmus-Studierendencharta können Sie Ihre Ansprüche, Aufgaben, Rechte und Pflichten als Erasmus-Student:in nachlesen.

Anerkennung von Studienleistungen

Im Rahmen des Erasmus-Programms ist es vorgesehen, dass die im Ausland erbrachten Studienleistungen an der Heimathochschule anerkannt werden. Für die Anrechnung sind die Fakultäten und nicht das International Office zuständig.

Weitere Informationen zur Anerkennung

Kontakt und Beratung

Fragen zum Bewerbungsprozess, Auswahlverfahren und zur Anrechnung der im Ausland erbrachten Studienleistungen geben die Erasmus-Fachkoordinator:innen.

Allgemeine Fragen zum Erasmus-Programm, zu den Formalitäten und dem Mobilitätsstipendium beantwortet das Team der Outbound Mobility Services des International Office.

Die Erasmus-Hochschulkoordinatorin der RUB ist Frau Jutta Schmid.

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