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Flaggen RUB
Flaggen der RUB, Deutschland, NRW und EU

Schritt 2: Einreise planen

Nach der Zulassung zum Deutschkurs können Sie Ihre Einreise nach Deutschland planen.

Bevor Sie nach Deutschland reisen, sollten Sie sich frühzeitig über die für Sie geltenden Einreisebestimmungen informieren.

Staatangehörige der EU-Staaten, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz

Staatsangehörige aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union, aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz benötigen generell kein Einreisevisum. Zur Einreise reicht ein Personalausweis.

Wenn Sie planen, länger als drei Monate in Deutschland zu bleiben, müssen Sie sich beim Bürgerbüro melden und eine Freizügigkeitsbescheinigung beziehungsweise eine Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweizerischen Eidgenossenschaft einholen.

Außerdem sollten Sie sich rechtzeitig über die Anerkennung Ihrer Krankenversicherung informieren:

Informationen zur Krankenversicherung

Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea und den USA

Staatsangehörige dieser Staaten benötigen kein Visum für die Einreise. Sie benötigen lediglich einen Reisepass für die Einreise.

Für längere Aufenthalte über drei Monate und zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit brauchen Sie jedoch eine Aufenthaltserlaubnis. Diese können Sie nach Einreise in Deutschland beantragen.

Für die Beantragung des Aufenthaltstitels ist es dann erforderlich, einen Nachweis über die Finanzierung und die Krankenversicherung vorzulegen:

Informationen zum Finanzierungsnachweis

Informationen zur Krankenversicherung

Staatsangehörige aller anderen nicht-EU-Staaten

Wenn Sie planen, länger als drei Monate in Deutschland zu bleiben, müssen Sie bereits im Heimat- oder Aufenthaltsland ein nationales Visum bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat für Deutschland beantragen (D-Visum). Bitte beachten Sie, dass dies auch dann gilt, wenn Sie sich bereits in einem anderen Staat der Europäischen Union aufhalten.

Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die Beantragung des Visums vor Ihrer Abreise - am besten sofort, sobald Sie die Zulassung erhalten haben. Es besteht teilweise auch die Möglichkeit, schon vorab einen Termin bei der jeweiligen Botschaft oder dem Konsulat zu vereinbaren.

Auf der Homepage der jeweiligen Botschaft oder des Konsulats finden Sie Informationen über alle erforderlichen Dokumente. Sie benötigen in jedem Fall:

  • Die Zulassung zum Sprachkurs an der Universität
  • Unterlagen, die die Finanzierung des Lebensunterhalts während des Studiums belegen (Finanzierungsnachweis)

Auch über die Krankenversicherungen in Deutschland sollten Sie sich bereits vorab informieren:

Mehr Informationen zur Krankenversicherung

Reisen Sie auf keinen Fall mit einem „Besuchs- oder Touristenvisum“ (Schengen-Visum der Kategorie „C“) nach Deutschland ein. Es kann nicht verlängert werden und erlaubt nur einen höchstens dreimonatigen Besuchsaufenthalt. Sie müssen dann auf eigene Kosten in Ihr Herkunftsland zurückreisen und dort das zutreffende Visum beantragen. Das Gleiche gilt für Ihre Familienangehörigen.

Das nationale Visum der Kategorie „D“ berechtigt auch zu einem Kurzaufenthalt in anderen Schengen-Staaten. Das nationale Visum wird in der Regel für einen Zeitraum von drei Monaten ausgestellt. Nach der Einreise müssen Sie auf Grundlage des Visums bei der lokalen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Schritt für Schritt

Campusplan RUB

Hier geben wir Ihnen hilfreiche Informationen und Tipps für Ihren Aufenthalt.

Studierender liest im Hörsaal in einem Heft

Hier finden Sie wichtige Informationen zu den studienvorbereitenden Deutschkursen des Bereichs Deutsch als Fremdsprache (DaF) an der RUB und zwei weiteren Anbietern.

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