Wenn Sie planen, länger als drei Monate in Deutschland zu bleiben, müssen Sie bereits im Heimat- oder Aufenthaltsland ein nationales Visum bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat für Deutschland beantragen (D-Visum). Bitte beachten Sie, dass dies auch dann gilt, wenn Sie sich bereits in einem anderen Staat der Europäischen Union aufhalten.
Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die Beantragung des Visums vor Ihrer Abreise - am besten sofort, sobald Sie die Zulassung erhalten haben. Es besteht teilweise auch die Möglichkeit, schon vorab einen Termin bei der jeweiligen Botschaft oder dem Konsulat zu vereinbaren.
Auf der Homepage der jeweiligen Botschaft oder des Konsulats finden Sie Informationen über alle erforderlichen Dokumente. Sie benötigen in jedem Fall:
- Die Zulassung zum Sprachkurs an der Universität
- Unterlagen, die die Finanzierung des Lebensunterhalts während des Studiums belegen (Finanzierungsnachweis)
Auch über die Krankenversicherungen in Deutschland sollten Sie sich bereits vorab informieren:
Mehr Informationen zur Krankenversicherung
Reisen Sie auf keinen Fall mit einem „Besuchs- oder Touristenvisum“ (Schengen-Visum der Kategorie „C“) nach Deutschland ein. Es kann nicht verlängert werden und erlaubt nur einen höchstens dreimonatigen Besuchsaufenthalt. Sie müssen dann auf eigene Kosten in Ihr Herkunftsland zurückreisen und dort das zutreffende Visum beantragen. Das Gleiche gilt für Ihre Familienangehörigen.
Das nationale Visum der Kategorie „D“ berechtigt auch zu einem Kurzaufenthalt in anderen Schengen-Staaten. Das nationale Visum wird in der Regel für einen Zeitraum von drei Monaten ausgestellt. Nach der Einreise müssen Sie auf Grundlage des Visums bei der lokalen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.