Staatsangehörigkeit EU- und EWR-Staaten
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Wenn Sie aus der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum kommen, können Sie die gesetzliche Krankenversicherung Ihres Herkunftslandes mit Hilfe der European Health Insurance Card (EHIC) in Deutschland anerkennen lassen. Hierfür müssen Sie eine Bescheinigung Ihrer Krankenkasse aus dem Heimatland oder Ihre Krankenkassenkarte bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse vorzeigen.
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Wenn Sie in Ihrem Herkunftsland bei einer privaten Krankenkasse versichert sind, müssen Sie eine Bestätigung darüber bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse vorlegen und sich von der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland mit einer Befreiungsbescheinigung befreien lassen. Dies ist nur möglich, wenn die private Krankenversicherung aus Ihrem Heimatland den Mindestanforderungen einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung entspricht!
Wichtig: Wenn Sie Ihre Krankenversicherung aus dem Heimatland nicht anerkennen lassen können, müssen Sie sich auf jeden Fall in Deutschland gesetzlich oder privat krankenversichern!
Staatsangehörigkeit Nicht-EU- oder EWR-Staaten
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Für die Einreise nach Deutschland ist eine Reiseversicherung in der Regel ausreichend (bitte informieren Sie sich unbedingt vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat). Sobald Sie in Deutschland angekommen sind, sollten Sie so schnell wie möglich eine deutsche Krankenversicherung abschließen.
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Wenn Sie in Ihrem Herkunftsland bei einer privaten Krankenkasse versichert sind, müssen Sie eine Bestätigung darüber bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse vorlegen und sich von der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland mit einer Befreiungsbescheinigung befreien lassen. Dies ist nur möglich, wenn die private Krankenversicherung aus Ihrem Heimatland den Mindestanforderungen einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung entspricht!
Staatsangehörigkeit Türkei
- Studierende aus der Türkei können das Formular A/T 11 ihrer türkischen Krankenversicherung in Deutschland nutzen.