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Krankenversicherung

Eine gültige Krankenversicherung ist für einen Aufenthalt in Deutschland verpflichtend.

Ohne den Nachweis einer Krankenversicherung können Sie sich nicht an der Ruhr-Universität Bochum (RUB) immatrikulieren. Auch für die Beantragung oder Verlängerung Ihres Visums ist ein Versicherungsnachweis notwendig.

Als Studierende*r in Deutschland haben Sie die Option, entweder die Krankenversicherung Ihres Herkunftslandes in Deutschland anerkennen zu lassen oder Sie versichern sich bei einer deutschen Krankenkasse.

Reicht meine Versicherung aus dem Heimatland?

Staatsangehörigkeit EU- und EWR-Staaten

  • Wenn Sie aus der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum kommen, können Sie die gesetzliche Krankenversicherung Ihres Herkunftslandes mit Hilfe der European Health Insurance Card (EHIC) in Deutschland anerkennen lassen. Hierfür müssen Sie eine Bescheinigung Ihrer Krankenkasse aus dem Heimatland oder Ihre Krankenkassenkarte bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse vorzeigen.

  • Wenn Sie in Ihrem Herkunftsland bei einer privaten Krankenkasse versichert sind, müssen Sie eine Bestätigung darüber bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse vorlegen und sich von der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland mit einer Befreiungsbescheinigung befreien lassen. Dies ist nur möglich, wenn die private Krankenversicherung aus Ihrem Heimatland den Mindestanforderungen einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung entspricht!

Wichtig: Wenn Sie Ihre Krankenversicherung aus dem Heimatland nicht anerkennen lassen können, müssen Sie sich auf jeden Fall in Deutschland gesetzlich oder privat krankenversichern!

Staatsangehörigkeit Nicht-EU- oder EWR-Staaten

  • Für die Einreise nach Deutschland ist eine Reiseversicherung in der Regel ausreichend (bitte informieren Sie sich unbedingt vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat). Sobald Sie in Deutschland angekommen sind, sollten Sie so schnell wie möglich eine deutsche Krankenversicherung abschließen.

  • Wenn Sie in Ihrem Herkunftsland bei einer privaten Krankenkasse versichert sind, müssen Sie eine Bestätigung darüber bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse vorlegen und sich von der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland mit einer Befreiungsbescheinigung befreien lassen. Dies ist nur möglich, wenn die private Krankenversicherung aus Ihrem Heimatland den Mindestanforderungen einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung entspricht!

Staatsangehörigkeit Türkei

  • Studierende aus der Türkei können das Formular A/T 11 ihrer türkischen Krankenversicherung in Deutschland nutzen.

Krankenversicherung und Einschreibung

Alle Studierenden müssen bei der Einschreibung (Immatrikulation) eine Krankenversicherung vorweisen. Mittlerweile wird der Krankenversicherungsstatus automatisch digital von der Krankenkasse an die Universität übermittelt. Dieser Vorgang passiert automatisch, wenn Sie einen neuen Vertrag bei einer Krankenkasse abschließen und Sie müssen ihn nicht extra beantragen.

Wenn Sie allerdings eine Versicherung aus dem Heimatland (z.B. EHIC oder A/T 11) haben, müssen Sie die digitale Meldung selbstständig bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland veranlassen. Nur Ihre EHIC-Karte oder eine andere Bescheinigung im Immatrikulationsportal hochzuladen reicht nicht aus!

Sie finden alle Informationen ausführlich auf den Seiten des Studierendensekretariats:

Klicken Sie hier!

Zwei Arten von Krankenversicherungen: gesetzliche und private

Sie entscheiden selbst, ob Sie sich privat oder gesetzlich versichern möchten. Dies ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie zum Beispiel Alter oder Aufenthaltstitel. Auch bei welcher Krankenkasse Sie sich versichern, entscheiden Sie selbst! Informieren Sie sich hier, welche Bedingungen für die gesetzliche oder private Krankenversicherung gelten.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
  • Für die gesetzliche Krankenversicherung zahlen Sie pro Monat ca. 120€ (Studierende unter 30 Jahren).
  • Für Studierende über 30 Jahren oder dem 14. Fachsemester endet die gesetzliche studentische Krankenversicherungspflicht. Sie entscheiden selbst, ob Sie weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben (mit einem höheren Monatsbeitrag) oder sich privat versichern.

Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung

Private Krankenversicherung (PKV)
  • Wenn Sie beim Studienbeginn bereits älter als 29 Jahre sind, können Sie sich nur privat versichern.

  • Kund*innen privater Krankenkassen müssen bei Arztbesuchen in den meisten Fällen in Vorkasse treten.

  • Wenn Sie als privat Versicherte*r ein Studium in Deutschland aufnehmen, dürfen Sie für die gesamte Dauer des Studiums nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln.

    • Ausnahme: Sie beginnen einen sozialversicherungspflichtigen Nebenjob. Dann können Sie über die Arbeitgeber*innen gesetzlich versichert werden!

  • Die Kosten einer PKV sind sehr individuell. Der Beitrag ergibt sich aus den Leistungen, die Sie wählen, aber auch Ihre gesundheitliche Vorgeschichte oder Ihr Alter spielt eine Rolle. Informieren Sie sich daher im Vorhinein gründlich!

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