International Office
Finanzierung
Kleingeld im Glas

Finanzierungsnachweis

Falls Sie nicht aus der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz einreisen, benötigen Sie für Ihren längeren Aufenthalt in Deutschland einen Finanzierungsnachweis. Dieser soll belegen, dass Sie über ausreichende Existenzmittel verfügen, um Ihren Aufenthalt in Deutschland - zunächst für die Dauer eines Jahres - zu finanzieren und somit keine Sozialleistungen des deutschen Staates in Anspruch nehmen müssen.

Nicht-EU-Bürger:innen

Sie müssen Geldmittel in Höhe des BAföG-Förderungshöchstsatzes nachweisen. Zur Zeit sind dies monatlich 861 EUR / 10.332 EUR pro Jahr.

Erbracht werden kann der Finanzierungsnachweis durch:

  • die Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf einem Sperrkonto in Deutschland
  • anerkannte Stipendien, die vornehmlich aus deutschen Mitteln bereitgestellt wurden
  • eine Verpflichtungserklärung einer in Deutschland ansässigen Person gegenüber der Ausländerbehörde
  • die Hinterlegung einer jährlich zu erneuernden Bankbürgschaft bei einem Geldinstitut in Deutschland
  • ggfls. die Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern im Heimatland

Wichtiger Hinweis: Der gesamte Prozess des Nachweises der finanziellen Mittel für ein Studium in Deutschland kann je nach Ihrem persönlichen Fall und dem Land, aus dem Sie kommen, manchmal unterschiedlich sein. Je nach Ihrer Situation können die deutschen Institutionen weitere Nachweise über Ihre finanziellen Mittel verlangen.

EU-Bürger:innen

EU-Studierende müssen eine ausreichende Finanzierung nur noch glaubhaft machen, nicht mehr nachweisen. Dies erfolgt in der Regel direkt bei der Anmeldung im Bürgerbüro (sobald Sie in Deutschland sind).

Weitere Informationen zum Finanzierungsnachweis

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