Bei Fragen zu den oben genannten Themen wenden Sie sich direkt an Ihren Kursanbieter (für die hier vorgestellten Kurse also an den Bereich DaF, Interculturas oder das Studienkolleg):
Deutschkurse
Vor Kursbeginn gibt es noch einiges zu erledigen. Hier finden Sie hilfreiche Informationen und Tipps für den Start in Bochum.
Ihr Ansprechpartner Nr. 1 ist Ihr Deutschkursanbieter. Die Mitarbeiter:innen Ihres Deutschkursanbieters informieren Sie gerne zu den Themen:
Bei Fragen zu den oben genannten Themen wenden Sie sich direkt an Ihren Kursanbieter (für die hier vorgestellten Kurse also an den Bereich DaF, Interculturas oder das Studienkolleg):
In Deutschland müssen sich alle Personen, die länger als 3 Monate bleiben, beim Einwohnermeldeamt (Bürgerbüro) der Stadt, in der sie wohnen, anmelden.
Deutschkursstudierende aus nicht-EU-Staaten, die nach Bochum ziehen, müssen sich bei der Stadt Bochum anmelden, bevor sie einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde Bochum beantragen können. In anderen deutschen Städten gibt es teilweise andere Vorgehensweisen, bitte informieren Sie sich dazu im Vorfeld.
Die Anmeldung bei der Stadt sollte innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug (auch innerhalb Deutschlands) erfolgen. Es reicht aber auch aus, wenn Sie den Termin beim Bürgerbüro Ihrer Wahl innerhalb von zwei Wochen machen!
Online-Terminbuchung Bürgerbüro Bochum
Folgende Dokumente müssen Sie mitbringen:
Nach der Stadtanmeldung erhalten Sie zwei Briefe per Post an Ihre deutsche Adresse:
Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) vom Finanzamt
Bewahren Sie dieses Schreiben gut auf, falls Sie in Deutschland arbeiten möchten.
Der Rundfunkbeitrag finanziert die Radio-, Fernseh- und Onlineangebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Der Beitrag beträgt ca. 55 € alle drei Monate (Stand 2023).
Jeder Haushalt in Deutschland muss den Rundfunkbeitrag bezahlen. Wenn Sie in einer WG wohnen, können Sie den Beitrag auch mit den Mitbewohner:innen teilen.
Für Bürger*innen der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz gelten keine Arbeitseinschränkungen, die an den Aufenthalt geknüpft sind.
Bürger*innen aus allen anderen Nicht-EU-Staaten müssen bei Beantragung eines Visums oder Aufenthaltstitels einen Finanzierungsnachweis erbringen. Darüber hinaus dürfen Sie in den Ferien zwischen zwei Deutschkursen oder einem Deutschkurs und einer Sprachprüfung arbeiten.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier: