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Hefte, Stift und Sonnenbrille auf Tisch
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Was Sie über das Erasmus-Praktikum wissen müssen

Erasmus+ unterstützt Praktika im Ausland für Studierende, die derzeit in Hochschuleinrichtungen in Programmländern für einen Bachelor, einen Master oder eine Promotion eingeschrieben sind. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, die Sie zu Erasmus-Praktikum wissen müssen.

Teilnahmebedingungen

Teilnehmen können an der RUB vollimmatrikulierte Studierende ab dem 1. Studiensemester

  • Studienrelevante Pflichtpraktika oder freiwillige Praktika in unterschiedlichen Organisationen, Einrichtungen und Unternehmen
  • Einen Schwerpunkt legt Erasmus auf die Förderung von digitalen Kompetenzen (digital skills), da diese für alle Berufsprofile auf dem gesamten Arbeitsmarkt zunehmend wichtiger werden. Allgemeiner Kunden-Support, Auftragsabwicklung, Dateneingabe und Bürotätigkeiten werden nicht gefördert.

Lesen Sie den Erasmus-Student-Charter und erfahren Sie mehr über die Teilnahmebedingungen

Zum Erasmus-Charter

Stipendienleistungen

Erasmus-Programmländer

Am Erasmus-Programm nehmen alle 27 Mitgliedsstaaten der EU** sowie das Vereinigte Königreich, Island, Norwegen, Liechtenstein, die Türkei, Serbien und Nordmazedonien teil.

Weitere Informationen

**Die Schweiz nimmt seit 2014 nicht mehr am Erasmus Programm teil. RUB-Studierende haben zwei Möglichkeiten sich für eine Praktikumsförderung in der Schweiz zu bewerben:

  1. Über das PROMOS-Programm
  2. Über eine Einzelförderung einer Schweizer RUB-Partneruniversität im Rahmen des Swiss-European Mobility Programms. Dazu bewerben sich Studierende direkt bei der Hochschule in der Schweiz.

Fördersätze 2023/24

  • ACHTUNG: Für das akademische Jahr 2023/24 ist die Förderung auf 4 Monate pro Halbjahr beschränkt. Der Aufenthalt kann länger dauern
  • Gruppe 1 (hohe Lebenshaltungskosten):
    750 EUR/Monat

    Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Großbritannien
  • Gruppe 2 (mittlere Lebenshaltungskosten):
    690 EUR/Monat

    Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
  • Gruppe 3 (niedrigere Lebenshaltungskosten):
    640 EUR/Monat

    Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Fördersätze 2024/25

  • Gruppe 1 (hohe Lebenshaltungskosten):
    750 EUR/Monat

    Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Großbritannien
  • Gruppe 2 (mittlere Lebenshaltungskosten):
    690 EUR/Monat

    Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
  • Gruppe 3 (niedrigere Lebenshaltungskosten):
    690 EUR/Monat

    Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

ERASMUS-Sonderförderungen

Hier finden Sie Details zu den Erasmus-Sonderförderungen.

Weitere Informationen

Versicherungen

Sie müssen sich für die Zeit des Auslandspraktikums extra versichern.

Krankenversicherung
Die nationale Krankenversicherung bietet mit der Europäischen Krankenversicherungskarte im Allgemeinen auch für den Aufenthalt in einem anderen EU-Land einen Grundversicherungsschutz. Die Abdeckung durch die Europäische Krankenversicherungskarte oder eine private Versicherung ist jedoch möglicherweise unzureichend, insbesondere, wenn ein Rücktransport oder besondere medizinische Eingriffe vonnöten sind. Für solche Fälle kann eine ergänzende private Versicherung sinnvoll sein.

Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Sie während des Auslandsaufenthaltes verursachen (unabhängig davon, ob Sie sich dabei bei der Arbeit befinden oder nicht). In den einzelnen Ländern, die sich an transnationaler Lernmobilität für Praktika beteiligen, gelten unterschiedliche Haftpflichtregelungen. Sie laufen daher Gefahr, nicht abgedeckt zu sein.

Unfallversicherung
Eine Unfallversicherung deckt Schäden zulasten von Mitarbeiter:innen durch Arbeitsunfälle ab. In vielen Ländern sind Mitarbeiter:innen bei Arbeitsunfällen versichert. Der Umfang, in dem Sie durch dieselbe Versicherung abgedeckt sind, kann sich jedoch in den einzelnen Ländern unterscheiden, die sich an Programmen der transnationalen Lernmobilität beteiligen.

DAAD-Gruppenversicherung
Für alle Teilnehmende am Erasmus-Programm besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz bietet.

Dauer

  • Mindestens zwei und höchstens 12 Monate (60-360 Tage)**
    • **Ausnahmen: Studierende der Fächer Medizin und Jura (Staatsexamen): mindestens zwei und höchstens 24 Monate (60-720 Tage)
  • Studierende sollten ihre 12 bzw. 24 Monate Erasmus-Förderung pro Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) noch nicht ausgeschöpft haben

Die jeweilige Mindestaufenthaltsdauer muss bei jedem Auslandsaufenthalt eingehalten werden!

Für das akademische Jahr 2023/24 ist die Förderung auf 4 Monate pro Halbjahr beschränkt. Der Aufenthalt kann länger dauern.

Medizinstudierende

Studierende der Medizin, die nur ein halbes Tertial im Ausland verbringen möchten, haben alternativ die Möglichkeit sich für die PROMOS-Förderung zu bewerben.

Lehramtsstudierende

Weitere Informationen zu Auslandsaufenthalten während des Lehramtsstudiums finden Sie hier.

Wussten Sie schon, dass...

...Sie ein Erasmus-Praktikum mit einem Erasmus-Studienaufenthalt verbinden können?

Da jedem Studierenden stehen im Bachelor, Master und während der Promotion jeweils 12 Monate Erasmus-Förderung zu, können Sie diese nach Belieben auf Erasmus-Studienaufenthalte und/oder Erasmus-Praktika verteilt werden.

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