Im Rahmen des Erasmus-Programms können Studierende, Graduierte und Personal mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 eine Sonderförderung beantragen. Bei der Erasmus-Antragstellung ist die Behinderung durch eine Kopie des Schwerbehindertenausweises nachzuweisen.“
Zusätzlich zur monatlichen Förderrate kann eine Aufstockung bis zum Höchstsatz der Ländergruppe beantragt werden.
Sollten bei einer Behinderung ab 50 GdB durch den Auslandsaufenthalt bedingte Mehrkosten entstehen, die nicht durch andere nationale Stellen (Integrationsämter, Krankenkassen, Landschaftsverbände, Sozialämter, Studentenwerk) abgedeckt werden, kann ein personenbezogener ausführlicher Antrag („Langantrag“) auf Sonderförderung gestellt werden (bis maximal 10.000 Euro).
Diese Mehrkosten sind bei der Antragstellung aufzuführen und nachzuweisen.
Der Antrag muss spätestens zwei Monate vor Beginn des Aufenthalts eingereicht werden.
Im Anschluss an die Erasmus-Mobilität ist ein Erfahrungsbericht einzureichen, der auf die besonderen Aspekte des Aufenthalts mit Behinderung eingeht.