Erasmus-Sonderförderung

Im Rahmen des Erasmus-Programms können Studierende, Graduierte und Personal mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 können und Studierende mit Kind(ern) Sondermittel erhalten.

Studierende, Graduierte und Personal mit einem Grad der Behinderung

Sonderförderung Behinderung

Im Rahmen des Erasmus-Programms können Studierende, Graduierte und Personal mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 eine Sonderförderung beantragen. Bei der Erasmus-Antragstellung ist die Behinderung durch eine Kopie des Schwerbehindertenausweises nachzuweisen.“

Zusätzlich zur monatlichen Förderrate kann eine Aufstockung bis zum Höchstsatz der Ländergruppe beantragt werden.

Weitere Informationen

Sollten bei einer Behinderung ab 50 GdB durch den Auslandsaufenthalt bedingte Mehrkosten entstehen, die nicht durch andere nationale Stellen (Integrationsämter, Krankenkassen, Landschaftsverbände, Sozialämter, Studentenwerk) abgedeckt werden, kann ein personenbezogener ausführlicher Antrag („Langantrag“) auf Sonderförderung gestellt werden (bis maximal 10.000 Euro).

Diese Mehrkosten sind bei der Antragstellung aufzuführen und nachzuweisen.

Der Antrag muss spätestens zwei Monate vor Beginn des Aufenthalts eingereicht werden.

Zum Auftragsformular

Im Anschluss an die Erasmus-Mobilität ist ein Erfahrungsbericht einzureichen, der auf die besonderen Aspekte des Aufenthalts mit Behinderung eingeht.

Studierende mit Kind(ern)

Sonderförderung Kind

Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit zum Erasmus-Studienaufenthalt in ein Programmland können zur Finanzierung dieses Studienaufenthaltes Sondermittel erhalten. Dies gilt nicht für Auslandspraktika.

Über den festgesetzten monatlichen Fördersatz je Ländergruppe hinaus kann, unabhängig von der Anzahl der Kinder, eine monatliche Pauschale (250 EUR) beantragt werden.

Zur Beantragung der Sondermittel Kind ist Ihre Heimathochschule formlos schriftlich oder mündlich über Ihren Mehrbedarf informieren. Die Mitnahme ihres Kindes/ihrer Kinder ist durch eine Kopie der Geburtsurkunde(n) sowie durch Reisebelege und Betreuungsnachweise (Kindertagesstätte/Schule) zu belegen.

Weitere Informationen

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