Im Rahmen des Erasmus-Programms können Studierende, Graduierte und Personal mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 eine Sonderförderung beantragen. Bei der Erasmus-Antragstellung ist die Behinderung durch eine Kopie des Schwerbehindertenausweises nachzuweisen.“
Zusätzlich zur monatlichen Förderrate kann eine Aufstockung bis zum Höchstsatz der Ländergruppe beantragt werden.
Sollten bei einer Behinderung ab 50 GdB durch den Auslandsaufenthalt bedingte Mehrkosten entstehen, die nicht durch andere nationale Stellen (Integrationsämter, Krankenkassen, Landschaftsverbände, Sozialämter, Studentenwerk) abgedeckt werden, kann ein personenbezogener ausführlicher Antrag („Langantrag“) auf Sonderförderung gestellt werden (bis maximal 10.000 Euro).
Diese Mehrkosten sind bei der Antragstellung aufzuführen und nachzuweisen.
Der Antrag muss spätestens zwei Monate vor Beginn des Aufenthalts eingereicht werden.
Im Anschluss an die Erasmus-Mobilität ist ein Erfahrungsbericht einzureichen, der auf die besonderen Aspekte des Aufenthalts mit Behinderung eingeht.
Realkostenantrag für vorbereitende Reisen
Teilnehmende mit einer Behinderung (GdB 20 oder höher oder einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund derer ein finanzieller Mehrbedarf besteht) oder chronischer Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf hervorgeht, können eine vorbereitende Reise beantragen, um die Umstände vor Ort als Vorbereitung auf eine bereits bewilligte Mobilität zu erkunden. Der Antrag muss bei der NA DAAD über das Realkostenantragsformular für vorbereitende
Reisen gestellt und genehmigt werden. Es können maximal 15.000 EUR pro Mobilität bewilligt werden.