International Office
Flaggen RUB
Flaggen der RUB, Deutschland, NRW und EU

Schritt 5: Einreise planen

Nach der Zulassung können Sie Ihre Einreise nach Deutschland planen.

Zulassung

Nach der Durchführung des Zulassungsverfahrens erhalten Sie im Infoportal Ihre Zulassung, die Sie innerhalb der angegebenen Frist annehmen müssen. Ablehnungsbescheide werden nach Abschluss des Zulassungsverfahrens ebenfalls im Infoportal Zulassung bereitgestellt.

Zum Infoportal der Zulassungsstelle

Mit der Zulassung können Sie, falls notwendig, Ihr Visum für Ihren Studienaufenthalt beantragen. Für internationale Studierende gelten unterschiedliche Visa- und Einreisebestimmungen für Deutschland.

Einreisebestimmungen und Visum

Bevor Sie nach Deutschland reisen, sollten Sie sich frühzeitig über die für Sie geltenden Einreisebestimmungen informieren.

Staatsangehörige der EU-Staaten, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz

Staatsangehörige aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union, aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz benötigen generell kein Einreisevisum. Zur Einreise reicht ein Personalausweis.

Wenn Sie planen, länger als drei Monate in Deutschland zu bleiben, müssen Sie sich beim Bürgerbüro melden und eine Freizügigkeitsbescheinigung beziehungsweise eine Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweizerischen Eidgenossenschaft einholen.

Außerdem sollten Sie sich rechtzeitig über die Anerkennung Ihrer Krankenversicherung informieren:

Informationen zur Krankenversicherung

Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea und den USA

Staatsangehörige dieser Staaten benötigen kein Visum für die Einreise. Sie benötigen lediglich einen Reisepass für die Einreise.

Für längere Aufenthalte über drei Monate und zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit brauchen Sie jedoch eine Aufenthaltserlaubnis. Diese können Sie nach Einreise in Deutschland beantragen.

Für die Beantragung des Aufenthaltstitels ist es dann erforderlich, einen Nachweis über die Finanzierung und die Krankenversicherung vorzulegen:

Informationen zum Finanzierungsnachweis

Informationen zur Krankenversicherung

Staatsangehörige aller anderen nicht-EU-Staaten

Wenn Sie planen länger als drei Monate in Deutschland zu bleiben, müssen Sie bereits im Heimat- oder Aufenthaltsland ein nationales Visum bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat für Deutschland beantragen (D-Visum). Bitte beachten Sie, dass dies auch dann gilt, wenn Sie sich bereits in einem anderen Staat der Europäischen Union aufhalten.

Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die Beantragung des Visums vor Ihrer Abreise - am besten sofort, sobald Sie die Zulassung erhalten haben. Es besteht teilweise auch die Möglichkeit, schon vorab einen Termin bei der jeweiligen Botschaft oder dem Konsulat zu vereinbaren.

Auf der Homepage der jeweiligen Botschaft oder dem Konsulat finden Sie Informationen über alle erforderlichen Dokumente. Sie benötigen in jedem Fall:

  • Die Zulassung der deutschen Hochschule
  • Unterlagen, die die Finanzierung des Lebensunterhalts während des Studiums belegen (Finanzierungsnachweis)

Auch über die Krankenversicherungen in Deutschland sollten Sie sich bereits vorab informieren:

Mehr Informationen zur Krankenversicherung

Reisen Sie auf keinen Fall mit einem „Besuchs- oder Touristenvisum“ (Schengen-Visum der Kategorie „C“) nach Deutschland ein. Es kann nicht verlängert werden und erlaubt nur einen höchstens dreimonatigen Besuchsaufenthalt. Sie müssen dann auf eigene Kosten in Ihr Herkunftsland zurückreisen und dort das zutreffende Visum beantragen. Das Gleiche gilt für Ihre Familienangehörigen.

Das nationale Visum der Kategorie „D“ berechtigt auch zu einem Kurzaufenthalt in anderen Schengen-Staaten. Das nationale Visum wird in der Regel für einen Zeitraum von drei Monaten ausgestellt. Nach der Einreise müssen Sie auf Grundlage des Visums bei der lokalen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Schritt für Schritt ins Studium

Internetseite Bewerbungsportal der RUB

Sie bewerben sich online über das Bewerbungsportal der Zulassungsstelle.

Studierende am PC

Mit dem Zulassungsbescheid können Sie sich einschreiben.

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