Forschende, die mit einem Arbeitsvertrag an der Ruhr-Universität Bochum beschäftigt sind, zahlen in der Regel Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Darüber hinaus sieht der Tarifvertrag im öffentlichen Dienst eine zusätzliche betriebliche Rentenversicherung vor.
Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden direkt vom Bruttogehalt abgeführt. Dabei übernehmen in der Regel die Arbeitgeber:innen die Hälfte der Beiträge für die Rentenversicherung, die Angestellten die andere Hälfte. Die allgemeine Wartezeit für einen Rentenanspruch beträgt fünf Jahre. Bei einer Beschäftigungszeit von weniger als fünf Jahren kann entweder ein Antrag auf Beitragserstattung gestellt werden oder die Beitragszeiten können im Heimatland angerechnet werden. Was in Ihrem Fall gilt, hängt von Sozialversicherungsabkommen zwischen den jeweiligen Ländern ab.
Angestellte der Ruhr-Universität werden bei der VBL angemeldet. Wissenschaftliche Beschäftigte mit befristeten Arbeitsverträgen erhalten mit dem Vertrag ein Antragsformular, um sich von der Beitragszahlung befreien zu lassen.