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Arbeiten mit Vertrag

Wissenschaftliche Beschäftigte schließen einen Arbeitsvertrag mit der Universität ab. Verbeamtete Professor:innen und wissenschaftliche Beamt:innen werden dagegen ernannt.

Besprechung Dokument
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Das Gehalt für die Beamt:innen bestimmt sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz und den einschlägigen Landesregelungen, das Gehalt für Professor:innen nach der dort geregelten W-Besoldung. Das Gehalt für wissenschaftliche Beschäftigte richtet sich in Nordrhein-Westfalen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Auszahlung der Gehälter übernimmt das Landesamt für Besoldung (LBV)

Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW (LBV)

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW (LBV) übernimmt für die Universität Bochum die Berechnung und Auszahlung der Bezüge für alle Angestellten und Beamt:innen. Sie erhalten Ihre Gehaltsabrechnung daher direkt vom LBV.

Ihren Arbeitsvertrag müssen Sie vor dem offiziellen Arbeitsbeginn unterschreiben. Ihr Institut und die Personalabteilung werden Ihnen rechtzeitig vor Einstellungsbeginn mitteilen, welche Formulare und Dokumente Sie für die Vertragsausfertigung vorlegen müssen. Als Arbeitnehmer:in sind Sie in der Regel in Deutschland steuer- und sozialversicherungspflichtig. Mehr Informationen dazu finden Sie auch in unserem Handbuch.

Serviceportal der RUB

Im Serviceportal der RUB finden Sie ein „Willkommenspaket für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ mit den wichtigsten Informationen zum Arbeitsbeginn. Es enthält Informationen rund um den Arbeitsplatz (Arbeitszeit, Urlaub, Dienstreise, Krankheit, Arbeitssicherheit, Beschaffung etc.), zu den Leistungen des Arbeitgebers, Interessenvertretungen, technischem Support und viele Zusatzinformationen.

Das Serviceportal steht nur Beschäftigten der RUB innerhalb des Campusnetzwerkes zur Verfügung.

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