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Steuern für Forschende

Je nach Ihrer persönlichen Lage könnten Sie einkommenssteuerpflichtig sein.

Money_Finanzierung
Geldscheine verschiedener Währungen
Aufenthalt mit Arbeitsvertrag

Je nachdem, was für einen Arbeitsvertrag Sie haben und wie viel Sie verdienen, könnten sie einkommenssteuerpflichtig sein.

Sollten Sie einkommenssteuerpflichtig sein, müssen Sie beim Personaldezernat Ihre Steueridentifikationsnummer einreichen. Diese erhalten Sie nach einer Erstanmeldung in Deutschland per Post. Bitte reichen Sie diese dann so schnell wie möglich ein. Die Steueridentifikationsnummer wird auf Lebenszeit ausgestellt, das heißt, Sie bekommen bei einer erneuten Anmeldung in Deutschland diese nicht noch einmal zugeschickt, da Sie diese bereits erhalten haben. Sollten Sie sie nicht mehr wiederfinden, ist eine erneute Anforderung möglich.

Die Steuerklasse wird mithilfe der Steueridentifikationsnummer ermittelt. Bitte achten Sie auf Ihrer Bezügemitteilung darauf, ob Sie nach Einreichung der Steueridentifikationsnummer in der richtigen Steuerklasse sind.

Aufenthalt mit Stipendium

Viele Stipendien sind steuerfrei. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Stipendiengeber, ob Ihr Stipendium versteuert werden muss.

Steuerklassen und Steuererklärung

In Deutschland gibt es folgende Steuerklassen:

  • Steuerklasse I: Ledige
  • Steuerklasse II: Alleinerziehende (wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird)
  • Steuerklasse III/V: Verheiratete (wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird)
  • Steuerklasse IV: Verheiratete (automatisch)
  • Steuerklasse VI: Berufstätige mit mehreren Arbeitsverhältnissen

Für einige Steuerklassen müssen Sie einen Antrag auf Steuerklassenwechsel stellen.

Sie haben die Möglichkeit, eine Einkommensteuererklärung bei dem Finanzamt in Ihrem Wohnort einzureichen. Unter Umständen können Sie dadurch einen Teil der zuvor gezahlten Steuern zurückerstattet bekommen.

Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es eine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung, zum Beispiel wenn Sie und Ihr*e Ehepartner*in die Steuerklassenkombination III/V gewählt haben.

Sie können sich an Ihr Finanzamt wenden oder eine*n Steuerberater*in beauftragen.

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