Je nachdem, was für einen Arbeitsvertrag Sie haben und wie viel Sie verdienen, könnten sie einkommenssteuerpflichtig sein.
Sollten Sie einkommenssteuerpflichtig sein, müssen Sie beim Personaldezernat Ihre Steueridentifikationsnummer einreichen. Diese erhalten Sie nach einer Erstanmeldung in Deutschland per Post. Bitte reichen Sie diese dann so schnell wie möglich ein. Die Steueridentifikationsnummer wird auf Lebenszeit ausgestellt, das heißt, Sie bekommen bei einer erneuten Anmeldung in Deutschland diese nicht noch einmal zugeschickt, da Sie diese bereits erhalten haben. Sollten Sie sie nicht mehr wiederfinden, ist eine erneute Anforderung möglich.
Die Steuerklasse wird mithilfe der Steueridentifikationsnummer ermittelt. Bitte achten Sie auf Ihrer Bezügemitteilung darauf, ob Sie nach Einreichung der Steueridentifikationsnummer in der richtigen Steuerklasse sind.