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Rentenversicherung für Forschende

Forschende, die mit einem Arbeitsvertrag an der Ruhr-Universität Bochum beschäftigt sind, zahlen in der Regel Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Darüber hinaus sieht der Tarifvertrag im öffentlichen Dienst eine zusätzliche betriebliche Rentenversicherung vor.

Die Deutsche Rentenversicherung

Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden direkt vom Bruttogehalt abgeführt. Dabei übernehmen in der Regel die Arbeitgeber:innen die Hälfte der Beiträge für die Rentenversicherung, die Angestellten die andere Hälfte.
Die allgemeine Wartezeit für einen Rentenanspruch beträgt fünf Jahre. Bei einer Beschäftigungszeit von weniger als fünf Jahren kann entweder ein Antrag auf Beitragserstattung gestellt werden, oder die Beitragszeiten können im Heimatland angerechnet werden. Was in Ihrem Fall gilt, hängt von Sozialversicherungsabkommen zwischen den jeweiligen Ländern ab.
Es empfiehlt sich, vor Beendigung Ihres Aufenthalts in Deutschland, die Deutsche Rentenversicherung zu kontaktieren, um Ihre neue Adresse zu hinterlegen und eine Kontenklärung anzufordern.

Die betriebliche Rentenversicherung

Die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) ist eine Zusatzversorgungskasse für Mitarbeitende im öffentlichen Dienst. Sie bietet für wissenschaftliche Mitarbeitende mit befristeten Arbeitsverträgen zwei Möglichkeiten zur Rentenversicherung: VBLKlassik oder VBLExtra.
Angestellte der Ruhr-Universität werden bei der VBL angemeldet. Sie erhalten zusammen mit Ihrem Arbeitsvertrag ein Antragsformular, mit dem Sie sich in den ersten zwei Monaten Ihres Beschäftigungsverhältnisses von der Beitragszahlung befreien lassen können (VBLExtra).

Achtung

Wenn Sie verbeamtet sind, gelten für Sie andere Regelungen. Hier finden Sie weitere Informationen.

Hier finden Sie Informationen zu Arbeitsverträgen, Formularen, Gehalt, Steuern und Arbeitsrecht.

Wir haben Hinweise zu den Formalitäten sowie Checklisten für Sie zusammengestellt.

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