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Arbeiten mit Vertrag

Wissenschaftliche Beschäftigte schließen einen Arbeitsvertrag mit der Universität ab. Verbeamtete Professor*innen und wissenschaftliche Beamt*innen werden dagegen ernannt.

Besprechung Dokument
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Das Gehalt für die Beamt*innen bestimmt sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz und den einschlägigen Landesregelungen, das Gehalt für Professor*innen nach der dort geregelten W-Besoldung. Das Gehalt für wissenschaftliche Beschäftigte richtet sich in Nordrhein-Westfalen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Auszahlung der Gehälter übernimmt das Landesamt für Besoldung (LBV).

Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW (LBV)

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW (LBV) übernimmt für die Ruhr-Universität Bochum die Berechnung und Auszahlung der Bezüge für alle Angestellten und Beamt*innen. Sie erhalten Ihre Gehaltsabrechnung daher direkt vom LBV.

Ihren Arbeitsvertrag müssen Sie vor dem offiziellen Arbeitsbeginn unterschreiben. Ihr Institut und die Personalabteilung werden Ihnen rechtzeitig vor Einstellungsbeginn mitteilen, welche Formulare und Dokumente Sie für die Vertragsausfertigung vorlegen müssen. Als Arbeitnehmer*in sind Sie in der Regel in Deutschland steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Arbeitssuche und Arbeitslosengeld

Bitte denken Sie daran, sich mindestens drei Monate vor Ende des Beschäftigungsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend zu melden, falls Sie in Deutschland bleiben möchten. Zusätzlich müssen Sie in dem Fall bei der Personalabteilung die Übersendung der Arbeitsbescheinigung beantragen.

Serviceportal der RUB

Im Serviceportal der RUB finden Sie ein „Willkommenspaket für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ mit den wichtigsten Informationen zum Arbeitsbeginn. Es enthält Informationen rund um den Arbeitsplatz (Arbeitszeit, Urlaub, Dienstreise, Krankheit, Arbeitssicherheit, Beschaffung etc.), zu den Leistungen des Arbeitgebers, Interessenvertretungen, technischem Support und viele Zusatzinformationen.

Das Serviceportal steht in der Regel nur Beschäftigten der RUB innerhalb des Campusnetzwerkes zur Verfügung.

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