Einige Fächer sind durch einen Numerus Clausus (NC) zulassungsbeschränkt. Da es mehr Bewerber*innen als Studienplätze gibt, wird nach bestimmten Kriterien zugelassen. In der Regel muss Ihre Hochschulzugangsberechtigung einen bestimmten Notendurchschnitt aufweisen. Der erforderliche Notendurchschnitt steht nicht im Vorhinein fest, sondern ergibt sich in jedem Semester neu. In einigen Studiengängen gibt es weitere Auswahlkriterien (z.B. Auswahlgespräche) und Zugangsvoraussetzungen (z.B. weitere Sprachkenntnisse).