Bewerben können sich geflüchtete Studierende, die sich im Sommersemester 2023 im 2. oder einem höheren Semester an der Ruhr-Universität Bochum befinden.
Förderfähig sind:
- Personen mit Aufenthalt gem.
- §22 AufenthG
- §23 Abs. 1,2,4 AufenthG
- §23a AufenthG
- §24 AufenthG
- §25 Abs 1,2,3,4,5 AufenthG
- Personen mit Niederlassungserlaubnis nach §26 AufenthG
- Nachgezogene Familienangehörige (Eltern, Kinder, Ehegatten) von anerkannten Asylberechtigten, Flüchtlingen nach der Genfer Konvention und subsidiär Schutzberechtigten, wenn sie zusätzlich den Aufenthaltstitel des Stammberechtigten (des zuerst eingereisten Familienmitglieds) nachweisen können gem.
- §29, §30, §31, §32, §34 Abs. 1 und 2 und §36 AufenthG
- Geduldete (Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung - Duldung gem. §60a Abs.2 AufenthG)
Weitere Voraussetzungen:
- Es können nur Bildungsausländer:innen gefördert werden (das heißt, Personen die Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben).
- Die Einreise nach Deutschland darf nicht weiter als fünf Jahre zurückliegen, in Ausnahmen sieben Jahre. Dies fragen wir im Online-Fragebogen des Bewerbungsportals ab.