Zwischen der Einreise nach Deutschland und dem Förderbeginn durch ein NRWege-Stipendium dürfen bis zu fünf Jahre liegen.
Beispiel: Die Förderung beginnt im Oktober 2024 (Wintersemester 2024/25) und ist die erste Förderung durch ein Stipendium. Die Einreise muss dann nach Oktober 2019 erfolgt sein. (Oktober 2019 + 5 Jahre = Oktober 2024)
Es gibt zwei Ausnahmen:
1. Es können bis zu zwei Jahre angerechnet werden, wenn Sie Zeiten der Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder eigene Krankheitszeiten vorweisen können. Das heißt, es dürfen dann ggf. bis zu sieben Jahre zwischen Einreise nach Deutschland und erster Förderung durch NRWege liegen.
2. Wenn Sie bereits eine Förderung durch das Programm NRWege erhalten haben, kann dies als Förderbeginn zählen. Das könnte z.B. die Teilnahme an bestimmten studienvorbereitenden Programmen sein (z.B. Studienspur an der RUB).
Bei weiteren Fragen und Unsicherheiten dazu, melden Sie sich bitte bei rubiss@rub.de