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Studieneinstiegsstipendium für geflüchtete Studierende

Internationale geflüchtete Studienanfänger*innen, die sich zum kommenden Semester neu an der RUB einschreiben, können sich für das Studieneinstiegsstipendium bewerben.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich geflüchtete Studienbewerber*innen,

  • die sich während des Förderzeitraums im 1. Hochschulsemester eines Regelstudiums an der Ruhr-Universität Bochum befinden
  • die Bildungsausländer*innen sind (das heißt, Personen die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben)
  • deren Einreise nach Deutschland nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, in Ausnahmen sieben Jahre (siehe FAQs)
  • die einen der folgenden Aufenthaltstitel nachweisen können:
    • §22, §23 Abs. 1,2,4, §23a, §24, §25 Abs. 1,2,3,4,5 AufenthG
    • §60a Abs.2 AufenthG (vorübergehende Aussetzung der Abschiebung - Duldung)
    • §29, §30, §31, §32, §34 Abs. 1,2 und §36 AufenthG bzw. nachgezogene Familienangehörige (Eltern, Kinder, Ehegatten) von anerkannten Asylberechtigten, Flüchtlingen nach der Genfer Konvention und subsidiär Schutzberechtigten, wenn sie zusätzlich den Aufenthaltstitel des Stammberechtigten (des zuerst eingereisten Familienmitglieds) nachweisen können.
  • deren monatliches Einkommen (ausgenommen Sozialleistungen) bis zu 992 Euro beträgt

Personen, die als Flüchtling nach Deutschland gekommen sind und einen Aufenthaltsstatus haben, der hier nicht genannt wurde (z.B. noch laufendes Asylverfahren), wenden sich bitte direkt an uns.

Bei einer Einbürgerung oder der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis entfällt der Anspruch auf das Stipendium.

Wie hoch ist die Förderung?
  • 300€/Monat
  • über einen Zeitraum von sechs Monaten
  • neben der finanziellen Förderung gibt es ein Stipendienbegleitprogramm mit u.a. Gruppentreffen und individuellen Beratungen.
Welche Dokumente werden für die Bewerbung benötigt?

*Pflichtdokumente, die in dem Bewerbungsportal hochgeladen werden müssen

Bitte lesen Sie die Anforderungen für die einzelnen Dokumente sorgfältig durch. Alle weiteren Informationen dazu finden Sie auf der jeweiligen verlinkten Webseite. Nur vollständige Bewerbungen können berücksichtigt werden. Es gibt keine Nachreichfrist.

Jetzt bewerben!

Eine Bewerbung ist ab dem 06. Januar möglich.

Bewerbungsfrist ist der 03. Februar 2025, 23:59 Uhr!

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Häufig gestellte Fragen
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