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Häufig gestellte Fragen – Studieneinstiegsstipendium

Ich verstehe die Regelung zur Einreise nicht. Wie ist das mit den fünf Jahren gemeint?

Zwischen der Einreise nach Deutschland und dem Förderbeginn durch ein NRWege-Stipendium dürfen bis zu fünf Jahre liegen.

Beispiel: Die Förderung beginnt im Oktober 2024 (Wintersemester 2024/25) und ist die erste Förderung durch ein Stipendium. Die Einreise muss dann nach Oktober 2019 erfolgt sein. (Oktober 2019 + 5 Jahre = Oktober 2024)

Es gibt zwei Ausnahmen:

1. Es können bis zu zwei Jahre angerechnet werden, wenn Sie Zeiten der Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder eigene Krankheitszeiten vorweisen können. Das heißt, es dürfen dann ggf. bis zu sieben Jahre zwischen Einreise nach Deutschland und erster Förderung durch NRWege liegen.

2. Wenn Sie bereits eine Förderung durch das Programm NRWege erhalten haben, kann dies als Förderbeginn zählen. Das könnte z.B. die Teilnahme an bestimmten studienvorbereitenden Programmen sein (z.B. Studienspur an der RUB).

Bei weiteren Fragen und Unsicherheiten dazu, melden Sie sich bitte bei rubiss@rub.de

Ich habe bereits ein Semester an einer anderen deutschen Hochschule studiert und beginne im kommenden Semester mein Studium an der RUB in einem höheren Fachsemester. Kann ich mich bewerben?

Nein. Die Studieneinstiegsstipendien richten sich an Studierende im ersten Hochschulsemester an der RUB. Für internationale Regelstudierende mit Fluchthintergrund ab dem zweiten Hochschulsemester bieten wir das Jahresstipendium an.

Werden die Studieneinstiegsstipendien jedes Semester angeboten?

Ja, solange uns das Land NRW die Mittel dafür zur Verfügung stellt, vergeben wir die Stipendien jedes Semester. Die Bewerbungen können in der Regel im Januar und Juli abgegeben werden. Bitte schauen Sie regelmäßig auf unsere Homepage um die aktuellsten Informationen zu erhalten: https://international.ruhr-uni-bochum.de/de/stipendien-des-international-office

Ich habe mich bereits bei der letzten Runde beworben und habe das Stipendium erhalten. Darf ich mich für das nächste Semester wieder bewerben?

Nein. Die Studieneinstiegsstipendien richten sich an Studierende im ersten Hochschulsemester an der RUB. Für geflüchtete Regelstudierende ab dem zweiten Hochschulsemester bieten wir das Jahresstipendium an.

Wie viel Geld darf ich zusätzlich zum Stipendium monatlich erhalten?

Neben dem Stipendium dürfen Sie zusätzlich insgesamt 992€ pro Monat erhalten. Diese Summe beinhaltet auch BAföG. Sozialleistungen wie z.B. Kindergeld, Elterngeld,... zählen nicht dazu.

Sollte Ihr monatliches Einkommen mehr als 992€ betragen, haben Sie keinen Anspruch auf ein Studieneinstiegsstipendium.

Über Änderungen in Ihrem BAföG-Bezug sowie in Ihrer finanziellen Situation müssen Sie uns während des Bewilligungszeitraums umgehend informieren.

Darf ich mich zur selben Zeit um andere Stipendien bewerben?

Ja. Falls Sie sich für Stipendien anderer Organisationen bewerben möchten oder bereits beworben haben, müssen Sie dies im Bewerbungsformular angeben.

Darf ich zur selben Zeit ein anderes Stipendium erhalten?

Ja - Siehe Frage "Wie viel Geld darf ich zusätzlich zum Studium monatlich erhalten?"

Prüfen Sie jedoch bitte, ob auch der andere Stipendiengeber dies erlaubt.

Erlaubte parallele Förderung:

Deutschlandstipendium + Studieneinstiegsstipendium

Ich erhalte BAföG. Kann ich mich trotzdem um das Stipendium bewerben?

Ja - Siehe Frage "Wie viel Geld darf ich zusätzlich zum Studium monatlich erhalten?"

Darf ich neben dem Stipendium arbeiten?

Ja - Siehe Frage "Wie viel Geld darf ich zusätzlich zum Studium monatlich erhalten?"

Kann ich das Studieneinstiegsstipendium verlängern?

Nein. Das Studieneinstiegsstipendium kann nur im ersten Hochschulsemester bezogen werden und endet nach sechs Monaten automatisch. Im Anschluss können Sie sich ggf. für ein Jahresstipendium bewerben.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an

rubiss@rub.de

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Studieneinstiegsstipendium
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