Bevor Sie nach Deutschland reisen, sollten Sie sich frühzeitig über die für Sie geltenden Einreisebestimmungen informieren.
Staatsangehörigkeit EU/EWR/Schweiz:
- Es wird kein Einreisevisum benötigt, sondern nur ein Personalausweis.
- Wenn Sie länger als drei Monate in Deutschland bleiben, müssen Sie sich beim Bürgerbüro anmelden und eine Freizügigkeitsbescheinigung beziehungsweise eine Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweizerischen Eidgenossenschaft einholen.
Staatsangehörigkeit Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea und USA:
- Es wird kein Einreisevisum benötigt, sondern nur ein Reisepass.
- Für längere Aufenthalte über drei Monate und zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Diese müssen Sie nach Einreise bei der Ausländerbehörde in Deutschland beantragen.
Staatsangehörigkeit Nicht-EU:
- Wenn Sie länger als drei Monate in Deutschland bleiben, müssen Sie bereits im Heimat- oder Aufenthaltsland ein nationales Visum für Deutschland beantragen (D-Visum). Dies gilt auch, wenn Sie sich bereits in einem anderen Staat der Europäischen Union aufhalten.
- Die Einreise mit einem „Besuchs- oder Touristenvisum“ (Schengen-Visum der Kategorie „C“ gültig für 90 Tage) nach Deutschland ist nicht für einen Studienaufenthalt geeignet! Es kann weder in einen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken geändert noch verlängert werden. Sie müssen dann auf eigene Kosten in Ihr Herkunftsland zurückreisen und dort das zutreffende Visum beantragen.
- Das nationale Visum der Kategorie „D“ berechtigt auch zu einem Kurzaufenthalt in anderen Schengen-Staaten. Das nationale Visum wird in der Regel für einen Zeitraum von 90 Tagen ausgestellt. Nach der Einreise müssen Sie bei der lokalen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.