International Office

Visum und Aufenthalt

Das RUBiss-Team bietet Ihnen hier Orientierung zu den notwendigen Formalitäten Ihres Studienaufenthalts in Deutschland.

Einreisebestimmungen

Bevor Sie nach Deutschland reisen, sollten Sie sich frühzeitig über die für Sie geltenden Einreisebestimmungen informieren.

Staatsangehörigkeit EU/EWR/Schweiz:

  • Es wird kein Einreisevisum benötigt, sondern nur ein Personalausweis.
  • Wenn Sie länger als drei Monate in Deutschland bleiben, müssen Sie sich beim Bürgerbüro anmelden und eine Freizügigkeitsbescheinigung beziehungsweise eine Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweizerischen Eidgenossenschaft einholen.

Staatsangehörigkeit Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea und USA:

  • Es wird kein Einreisevisum benötigt, sondern nur ein Reisepass.
  • Für längere Aufenthalte über drei Monate und zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Diese müssen Sie nach Einreise bei der Ausländerbehörde in Deutschland beantragen.

Staatsangehörigkeit Nicht-EU:

  • Wenn Sie länger als drei Monate in Deutschland bleiben, müssen Sie bereits im Heimat- oder Aufenthaltsland ein nationales Visum für Deutschland beantragen (D-Visum). Dies gilt auch, wenn Sie sich bereits in einem anderen Staat der Europäischen Union aufhalten.
  • Die Einreise mit einem „Besuchs- oder Touristenvisum“ (Schengen-Visum der Kategorie „C“ gültig für 90 Tage) nach Deutschland ist nicht für einen Studienaufenthalt geeignet! Es kann weder in einen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken geändert noch verlängert werden. Sie müssen dann auf eigene Kosten in Ihr Herkunftsland zurückreisen und dort das zutreffende Visum beantragen.
  • Das nationale Visum der Kategorie „D“ berechtigt auch zu einem Kurzaufenthalt in anderen Schengen-Staaten. Das nationale Visum wird in der Regel für einen Zeitraum von 90 Tagen ausgestellt. Nach der Einreise müssen Sie bei der lokalen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Anmeldung bei der Stadt

In Deutschland müssen sich alle Personen, die länger als 3 Monate bleiben, beim Einwohnermeldeamt (Bürgerbüro) der Stadt, in der sie wohnen, anmelden.

Studierende aus Nicht-EU-Ländern, die nach Bochum ziehen, müssen sich bei der Stadt Bochum anmelden, bevor sie einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde Bochum beantragen können. In anderen deutschen Städten gibt es teilweise andere Vorgehensweisen, bitte informieren Sie sich dazu im Vorfeld.

Die Anmeldung bei der Stadt sollte innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug (auch innerhalb Deutschlands) erfolgen. Es reicht aber auch aus, wenn Sie den Termin beim Bürgerbüro Ihrer Wahl innerhalb von zwei Wochen machen!

Online-Terminbuchung Bürgerbüro Bochum

Folgende Dokumente müssen Sie mitbringen:

Nach der Stadtanmeldung erhalten Sie zwei Briefe per Post an Ihre deutsche Adresse:

  • Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) vom Finanzamt

    • Bewahren Sie dieses Schreiben gut auf, falls Sie in Deutschland arbeiten möchten.

  • Rundfunkbeitrag

    • Der Rundfunkbeitrag finanziert die Radio-, Fernseh- und Onlineangebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Der Beitrag beträgt ca. 51€ alle drei Monate (Stand 2021).

    • Jeder Haushalt in Deutschland muss den Rundfunkbeitrag bezahlen. Wenn Sie in einer WG wohnen, können Sie den Beitrag auch mit den Mitbewohner*innen teilen.

Staatsangehörigkeit EU: Freizügigkeit

Staatsangehörige EU/EWR/Schweiz benötigen für ihren Aufenthalt in Deutschland keine Aufenthaltsgenehmigung. Allerdings müssen sie ihr Recht auf Freizügigkeit beim Bürgerbüro der jeweiligen Stadt nachweisen, sobald sie einen Aufenthalt länger als drei Monate planen.

Nachweis bei der Stadt Bochum

Staatsangehörigkeit Nicht-EU: Beantragung des deutschen Aufenthaltstitels

Studierende aus Nicht-EU-Ländern müssen nach ihrer Ankunft in Deutschland einen Aufenthaltstitel beantragen. Hierfür ist das Ausländerbüro der Stadt, in der Sie wohnen, zuständig.

Nach der Stadtanmeldung im Bürgerbüro erhalten Sie nach einigen Wochen per Post eine Einladung zum Termin vom Ausländerbüro.

Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Antragstellung:

Beim Termin werden dann Ihre biometrischen Daten erfasst und Sie müssen die Gebühr von circa 110€ bezahlen. Ihren Aufenthaltstitel (Plastikkarte) können Sie dann nach einigen Wochen abholen. Dafür bekommen Sie einen extra Termin.

(Diese Angaben gelten nur für das Ausländerbüro Bochum!)

Staatsangehörigkeit Nicht-EU: Verlängerung des Aufenthaltstitels

Ihr deutscher Aufenthaltstitel ist etwa 1-2 Jahre gültig. Danach müssen Sie ihn verlängern.

Um einen Termin mit dem Ausländerbüro zu vereinbaren, schreiben Sie bitte Ihrer*m zuständigen Sachbearbeiter*in. Die entsprechende E-Mailadresse finden Sie hier. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Familiennamen/Nachnamen.

Für die Verlängerung des Aufenthaltstitels benötigen Sie folgende Unterlagen:

Nach Ihrem Termin werden die Unterlagen geprüft. Es kann sein, dass Sie dann vom Ausländerbüro einen Brief erhalten, in dem nach einer Bescheinigung zu Ihrem Studienverlauf gefragt wird. Was zu beachten ist, wenn Sie diesen Brief bekommen haben, erfahren Sie hier:

Infos zur Bescheinigung zu Ihrem Studienverlauf

Staatsangehörigkeit Nicht-EU: Fiktionsbescheinigung

Die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) nimmt eine Bearbeitungszeit von ca. 12-16 Wochen in Anspruch. Sollte Ihr Aufenthaltstitel in diesem Zeitraum ablaufen, ist die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung erforderlich. Hierbei handelt es sich um ein vorläufiges Ersatzpapier, die sogenannte Fortbestandsfiktion (§81.4). Die alte Aufenthaltserlaubnis bleibt bis zum Erhalt der neuen Karte gültig. Damit ist reisen prinzipiell möglich und die Wiedereinreise nach Deutschland erlaubt. Informieren Sie sich vor der Ausreise bei der Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) des Reiselandes, ob eine problemlose Ein- und Ausreise möglich ist.

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