- Ihre aktuelle Fachsemesterzahl
- die Regelstudienzeit
- die durchschnittliche Studiendauer in Ihrem Studienfach
- die Angabe darüber, ob Ihr Studium ordnungsgemäß verläuft oder nicht
- ggf. Angaben zu bereits erworbenen Leistungspunkten
Visum und Aufenthalt
Im Rahmen der Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels wendet sich die zuständige Ausländerbehörde an die Universität, um Ihren aktuellen Studienverlauf zu erfragen. Dies ist ein ganz normaler Bestandteil des Verlängerungsprozesses. Erfahren Sie hier, was zu beachten ist.
Bitte wenden Sie sich an das Prüfungsamt Ihrer Fakultät, damit diese eine Stellungnahme zu Ihrem Studienfortschritt erstellen kann. Dies machen Sie am besten per E-Mail.
Die Stellungnahme gibt Auskunft darüber, ob Ihr Studium ordnungsgemäß oder nicht ordnungsgemäß verläuft. Bitte prüfen Sie dies auf Ihrer Stellungnahme.
Bei einem ordnungsgemäßen Studienverlauf können Sie die Stellungnahme entweder direkt bei der Ausländerbehörde abgeben oder per Mail an Ihre*n Sachbearbeiter*in senden. Die Ausländerbehörde bearbeitet Ihre Anfrage und wird sich bei Ihnen bzgl. der Verlängerung des Aufenthaltstitels melden.
Sollte Ihr Studienverlauf nicht ordnungsgemäß sein, bitten wir Sie, sich mit uns, dem International Office, in Verbindung zu setzen. In unserer (Online-)Sprechstunde können Sie Gründe für die Verzögerung Ihres Studiums erläutern.
Damit wir uns besser auf Ihren Fall vorbereiten können, schicken Sie uns vorab bitte folgende Dokumente im PDF-Format per E-Mail:
Nach dem Gespräch werden wir eine Stellungnahme für Sie verfassen, die auch Ihre individuelle Situation berücksichtigt. Die Stellungnahme ist sehr wichtig für die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels. Nehmen Sie daher diese Möglichkeit bitte wahr.