Förderfähig sind Studierende, die:
- an der Ruhr-Universität Bochum für ein Regelstudium eingeschrieben sind
- eine ausländische Staatsangehörigkeit haben
- ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. das Abitur) nicht in Deutschland erlangt haben
- die sich im Förderzeitraum mindestens im dritten Hochschulsemester an der RUB befinden