International Office

Stipendium für internationale Studierende

Internationale Studierende können sich für eine Förderung ab dem dritten Semester bewerben.

  • Die Stipendien werden aus Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft (MKW) des Landes Nordrhein-Westfalen und des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) finanziert und nach den Richtlinien des MKW bzw. DAAD vergeben.
  • Alle Angaben zu den Stipendien auf den Seiten der Ruhr-Universität Bochum sind immer vorbehaltlich einer Mittelbereitstellung zu verstehen, das heißt, dass die Stipendien nur dann vergeben werden können, wenn die Finanzierung vom MKW bzw. DAAD bereitgestellt wird.
  • Für die Auszahlung der Stipendien benötigen Sie ein deutsches oder europäisches Konto (mit IBAN und BIC).
Wer kann sich bewerben?

Förderfähig sind Studierende:

  • die an der Ruhr-Universität Bochum für ein Regelstudium eingeschrieben sind
  • die eine ausländische Staatsangehörigkeit haben
  • die ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. das Abitur) nicht in Deutschland erlangt haben
  • die sich im Förderzeitraum mindestens im dritten Fachsemester an der RUB befinden (Ausnahme: Studierende im Master mit einem vorherigen Bachelor an der RUB können sich auch vor dem dritten Fachsemester bewerben)
  • deren monatliches Einkommen im Förderzeitraum bis zu 972 Euro brutto beträgt

Bei einer Einbürgerung entfällt der Anspruch auf das Stipendium.

Wie hoch ist die Förderung?
  • ohne BAföG:
    • 500€/Monat
    • über einen Zeitraum von sechs Monaten
  • bei gleichzeitigem BAföG-Bezug
    • 300€/Monat
    • über einen Zeitraum von sechs Monaten
  • neben der finanziellen Förderung gibt es ein Stipendienbegleitprogramm, mit z.B. Gruppentreffen und Einzelberatungen.
Welche Dokumente werden für die Bewerbung benötigt?

*Pflichtdokumente, die in dem Bewerbungsportal hochgeladen werden müssen

**Pflichtdokument, das von der ausstellenden Person direkt an rubiss@rub.de geschickt wird

Bitte lesen Sie die Anforderungen für die einzelnen Dokumente sorgfältig durch. Alle weiteren Informationen dazu finden Sie auf der jeweiligen verlinkten Webseite. Nur vollständige Bewerbungen können berücksichtigt werden. Es gibt keine Nachreichfrist.

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Eine Bewerbung ist am 06. Januar möglich.

Bewerbungsfrist ist der 03. Februar 2025, 23:59 Uhr!

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