Förderfähig sind Studierende:
- die an der Ruhr-Universität Bochum für ein Regelstudium eingeschrieben sind
- die eine ausländische Staatsangehörigkeit haben
- die ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. das Abitur) nicht in Deutschland erlangt haben
- die sich im Förderzeitraum mindestens im dritten Fachsemester an der RUB befinden (Ausnahme: Studierende im Master mit einem vorherigen Bachelor an der RUB können sich auch vor dem dritten Fachsemester bewerben)
- deren monatliches Einkommen im Förderzeitraum bis zu 972 Euro brutto beträgt
Bei einer Einbürgerung entfällt der Anspruch auf das Stipendium.