Ein studentischer Auslandsaufenthalt kann abhängig vom Zielland und der Aufenthaltsdauer mit einem PROMOS-Teilstipendium für die Mobilität und/oder einem PROMOS-Teilstipendium für den Aufenthalt gefördert werden. Bei dem Mobilitätsstipendium handelt es sich um eine einmalige Reisekostenpauschale. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den PROMOS-Aufenthaltsstipendien lediglich um Teilstipendien handelt. Im Gegensatz zu Vollstipendien, die einen Auslandsaufenthalt komplett finanzieren, decken Teilstipendien ausschließlich die auslandsbedingten Mehrkosten.
Die Fördersätze gelten für Individualaufenthalte von RUB-Studierenden (d.h. für Studienaufenthalte, Praktika, Aufenthalte zur Anfertigung der Abschlussarbeit).
- PROMOS-Förderung von Studienreisen
Für Studienreisen von RUB-Lehrenden gilt ein Tagessatz von 45 Euro pro Person. Weitere Informationen dazu stehen Dozent:innen hier zur Verfügung.
Grundsätzlich kann ein:e Studierende:r innerhalb eines Bildungsabschnitts, der jeweils mit dem Erreichen eines Abschlusses endet (z.B. Bachelor, Master, Staatsexamen, Diplom, aber nicht Promotion), insgesamt sechs Monate gefördert werden. Eine Kombination aus den Fördermaßnahmen Studienaufenthalt, Praktikumsaufenthalt und/oder Auslandsaufenthalt zur Anfertigung der Abschlussarbeit ist möglich.
Für die Teilnahme an Studienreisen gibt es keine Beschränkung durch eine Gesamtförderdauer.
- Bedeutung von Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes für die Vergabe von PROMOS-Stipendien und die Durchführung von PROMOS-Aufenthalten
Es wird dringend geraten, bei der Planung und Durchführung von Aktivitäten im Ausland die Reise- und Sicherheitshinweise und insbesondere die (Teil-) Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes zu beachten.
Besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das Zielland, ist eine PROMOS-Bewerbung ausgeschlossen.
Liegt eine (Teil-)Reisewarnung des Auswärtigen Amts vor, so wird dringend empfohlen, dem Appell des Auswärtigen Amts zu folgen und Reisen in die entsprechende Region zu unterlassen.