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Was Sie über das PROMOS-Programm wissen müssen

PROMOS ist ein Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen. PROMOS bewegt!

Über das Programm

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) und die Ruhr-Universität Bochum (RUB) fördern aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und hochschuleigenen Mitteln das PROMOS-Programm an der RUB. Dieses Mobilitätsprogramm soll im Kontext der Bologna-Reform mit Stipendien für kurzfristige Auslandsaufenthalte (1 bis 6 Monate) einen Beitrag zur Steigerung der Auslandsmobilität von Studierenden deutscher Hochschulen leisten.

Bewerbungsvoraussetzungen
  • Bewerben können sich regulär eingeschriebene Studierende in Bachelor-, Master-, Diplom-, Magister- und Staatsexamensstudiengängen der Ruhr-Universität, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sowie Personen, die Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind (Das BAföG).
  • Nichtdeutsche RUB-Studierende können sich bewerben, wenn sie mit dem Ziel eingeschrieben sind, einen Studienabschluss an der RUB zu erwerben.
  • Für nichtdeutsche Studierende sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen. Als Heimatland gilt das Land, in dem die*der Studierende/Promovierende seit mindestens fünf Jahren ihren*seinen Lebensmittelpunkt hat. Ausnahmen gelten für internationale Studierende, die einen Aufenthalt zur Anfertigung der Abschlussarbeit im Heimatland absolvieren.
  • Promovierende können nicht gefördert werden. Ausnahme: Studierende der Medizin, die während des regulären Studiums bereits promovieren. In der Programmlinie Studienreisen ist auch eine Förderung von Doktorand:innen möglich.
  • Studierende, die für ihren Auslandsaufenthalt bereits eine Förderung aus deutschen öffentlichen Mitteln erhalten, können nicht über PROMOS gefördert werden. (Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne!)
Förderraten
  • PROMOS-Stipendium

Ein studentischer Auslandsaufenthalt kann abhängig vom Zielland und der Aufenthaltsdauer mit einem PROMOS-Teilstipendium für die Mobilität und/oder einem PROMOS-Teilstipendium für den Aufenthalt gefördert werden. Bei dem Mobilitätsstipendium handelt es sich um eine einmalige Reisekostenpauschale. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den PROMOS-Aufenthaltsstipendien lediglich um Teilstipendien handelt. Im Gegensatz zu Vollstipendien, die einen Auslandsaufenthalt komplett finanzieren, decken Teilstipendien ausschließlich die auslandsbedingten Mehrkosten.

Die Fördersätze gelten für Individualaufenthalte von RUB-Studierenden (d.h. für Studienaufenthalte, Praktika, Aufenthalte zur Anfertigung der Abschlussarbeit).

  • PROMOS-Förderung von Studienreisen

Für Studienreisen von RUB-Lehrenden gilt ein Tagessatz von 45 Euro pro Person. Weitere Informationen dazu stehen Dozent:innen hier zur Verfügung.

  • PROMOS-Gesamtförderdauer

Grundsätzlich kann ein:e Studierende:r innerhalb eines Bildungsabschnitts, der jeweils mit dem Erreichen eines Abschlusses endet (z.B. Bachelor, Master, Staatsexamen, Diplom, aber nicht Promotion), insgesamt sechs Monate gefördert werden. Eine Kombination aus den Fördermaßnahmen Studienaufenthalt, Praktikumsaufenthalt und/oder Auslandsaufenthalt zur Anfertigung der Abschlussarbeit ist möglich.

Für die Teilnahme an Studienreisen gibt es keine Beschränkung durch eine Gesamtförderdauer.

Sonderförderung für Studierende mit Behinderung und/oder chronischen Erkrankungen

Wenn aufgrund einer Behinderung und/oder einer chronischen Erkrankung auslandsbedingte Mehrausgaben zu
erwarten sind und andere zuständige Stellen (z.B. Sozialversicherungsträger) eine zusätzliche finanzielle
Unterstützung abgelehnt haben, kann beim DAAD ein Antrag auf PROMOS-Sonderbedarf gestellt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte frühzeitig an das PROMOS-Team der RUB.

Bewerbungsfristen

Für jedes PROMOS-Förderjahr gibt es drei Bewerbungsfristen:

  • 1. November

(für Praktika, Aufenthalte zur Anfertigung der Abschlussarbeit, Studienreisen und Studienaufenthalte im Rahmen eines RUB-Austauschprogramms an einer RUB-Partneruniversität im folgenden Jahr)

  • 1. März

(für Praktika, Aufenthalte zur Anfertigung der Abschlussarbeit, Studienreisen und Studienaufenthalte im Rahmen eines RUB-Austauschprogramms an einer RUB-Partneruniversität im laufenden Jahr)

  • 1. Juni

(für Praktika, Aufenthalte zur Anfertigung der Abschlussarbeit, Studienreisen und Studienaufenthalte im Rahmen eines RUB-Austauschprogramms an einer RUB-Partneruniversität im laufenden Jahr)

I.d.R. kann man sechs Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist mit einer Rückmeldung rechnen.

Bitte beachten Sie, dass man sich nicht mehrfach in einem Förderjahr für eine PROMOS-Förderung desselben Aufenthaltes bewerben kann. Es ist jedoch möglich, sich für die Förderung verschiedener Aufenthalte zu bewerben. Bitte beachten Sie hierbei Mindest- und Maximalförderdauern. Pro Studienabschnitt (Bachelor oder Master) kann jede/r Studierende insgesamt sechs Monate im Rahmen des PROMOS-Programms gefördert werden. Bitte wägen Sie daher ab, welche Bewerbungsfrist für Sie am geeignetsten ist. Im Rahmen der März- und Junifrist können auch Bewerbungen für eine Förderung von laufenden Praktika oder Aufenthalten zur Anfertigung der Abschlussarbeit eingereicht werden, insofern diese fristgerecht und vollständig vor Ende des Aufenthaltes vorliegen.

Auswahlkriterien

Die Auswahl der Stipendiat:innen erfolgt durch eine RUB-interne Auswahlkommission, bestehend aus Mitgliedern verschiedener Fakultäten. Etwa vier Wochen nach Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfrist findet koordiniert vom International Office eine Auswahlsitzung statt. Die Kriterien für die Auswahl sind wie folgt:

  • Akademische Leistungen
  • Sinnhaftigkeit des Auslandsaufenthalts für das Studium
  • Motivation
  • Sprachkenntnisse
  • Empfehlungsschreiben
  • Studienfortschritt und Potential
  • Gesellschaftliches Engagement und Interessen
  • Formale Anforderungen an die Bewerbungsunterlagen
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