Gefördert vom:
- Förderanträge können nur Lehrende stellen.
- Studienreisen können über PROMOS ab einer Teilnehmerzahl von mindestens 5 bis zu maximal 15 Studierenden und/oder Doktorand:innen sowie ab einer Dauer von mindestens 5 bis zu maximal 12 Tagen (inklusive Reisetage) gefördert werden.
- Die Reise muss von mindestens einer:einem Betreuer:in begleitet werden. Diese:r kann auch gefördert werden.
- In Ausnahmefällen können auch organisierte Studienreisen, die den Besuch von Lehrveranstaltungen an Partnerhochschulen der RUB und ihrer Fakultäten einschließen, mit einer Dauer von bis zu 30 Tagen gefördert werden.
- Neben der Vermittlung fachbezogener Kenntnisse und dem landeskundlichen Einblick in das Gastland soll die Begegnung mit Studierenden und Wissenschaftler:innen im Mittelpunkt stehen. Die Förderung von Pflichtexkursionen und bereits durchgeführten Maßnahmen ist ausgeschlossen. Ebensowenig können Reisen mit überwiegend touristischem Programm und Vortrags- und Kongressreisen gefördert werden.
- Nichtdeutsche RUB-Studierende können gefördert werden, wenn sie mit dem Ziel eingeschrieben sind, einen Studienabschluss an der RUB zu erwerben.
- Für nichtdeutsche Studierende sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen. Als Heimatland gilt das Land, in welchem sich die:der Studierende seit mindestens fünf Jahren überwiegend aufhält.