Gefördert vom:
- Förderanträge können nur Lehrende stellen.
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Wichtiger Hinweis für Lehrende, die regelmäßig Studienreisen organisieren:
Eine jährlich wiederkehrende Förderung von identischen bzw. sehr ähnlichen Studienreisen pro Dozent*in, Fachbereich oder Institut ist nicht möglich, d.h. pro Dozent*in, Fachbereich oder Institut kann ein identischer bzw. sehr ähnlicher Antrag nur jedes zweite Kalenderjahr berücksichtigt werden.
Diese Regelung gilt ab dem 01.01.2025. Bitte beachten Sie, dass Studienreisen, die 2024 im Rahmen des PROMOS-Programms gefördert worden sind und 2025 in ähnlicher Form wieder stattfinden, im PROMOS-Förderjahr 2025 leider nicht erneut unterstützt werden können. Die PROMOS-Auswahlkommission der RUB hat sich aufgrund der angespannten PROMOS-Mittellage zu dieser Einschränkung entschlossen, die an die gleichlautende Regelung des DAAD zu Incoming-Studienreisen angelehnt ist.
- Studienreisen können über PROMOS ab einer Teilnehmerzahl von mindestens 5 bis zu maximal 15 Studierenden und/oder Doktorand:innen sowie ab einer Dauer von mindestens 5 bis zu maximal 12 Tagen (inklusive Reisetage) gefördert werden.
- Die Reise muss von mindestens einer:einem Betreuer:in begleitet werden. Diese:r kann auch gefördert werden.
- In Ausnahmefällen können auch organisierte Studienreisen, die den Besuch von Lehrveranstaltungen an Partnerhochschulen der RUB und ihrer Fakultäten einschließen, mit einer Dauer von bis zu 30 Tagen gefördert werden.
- Neben der Vermittlung fachbezogener Kenntnisse und dem landeskundlichen Einblick in das Gastland soll die Begegnung mit Studierenden und Wissenschaftler:innen im Mittelpunkt stehen. Die Förderung von Pflichtexkursionen und bereits durchgeführten Maßnahmen ist ausgeschlossen. Ebensowenig können Reisen mit überwiegend touristischem Programm und Vortrags- und Kongressreisen gefördert werden.
- Nichtdeutsche RUB-Studierende können gefördert werden, wenn sie mit dem Ziel eingeschrieben sind, einen Studienabschluss an der RUB zu erwerben.
- Für nichtdeutsche Studierende sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen. Als Heimatland gilt das Land, in welchem sich die:der Studierende seit mindestens fünf Jahren überwiegend aufhält.