Welcome Centre
In Deutschland besteht eine Meldepflicht für alle Personen, die hier länger als drei Monate wohnhaft sind. Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Einreise oder Umzug im Einwohnermeldeamt (Bürgerbüro) der Stadt, in der Sie wohnhaft sind, erfolgen.
Im Einwohnermeldeamt können Sie sich unter anderem anmelden, ummelden und abmelden. Außerdem kümmert sich das Einwohnermeldeamt um Folgendes:
Sie müssen einen Termin in der Stadt buchen, in der Sie wohnen.
Wenn Sie in Bochum wohnen, sind die Bürgerbüros der Stadt Bochum für Sie zuständig.
Dazu haben wir Informationen für Sie zusammengestellt:
Falls Sie in einer anderen Stadt wohnen, informieren Sie sich bitte über den Vorgang in Ihrer Stadt. Bitte beachten Sie, dass in manchen Städten die Anmeldung für Drittstaatsangehörige über das zuständige Ausländerbüro erfolgt.