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Forschungsaufenthalt mit Familie

Hier finden Sie Informationen zu Kinderbetreuung, Schulen, Arbeitsmöglichkeiten für Partner*innen sowie zu finanzieller Unterstützung für Familien.

Familie Hände Kind
Familie an der RUB
Kinderbetreuung

In Deutschland wird eine Kinderbetreuung in der Regel ab dem ersten und bis zum siebten Lebensjahr (Einschulung) angeboten. Für Kinder im Alter von eins bis drei Jahren gibt es die Möglichkeit der Betreuung in einer Kindertagesstätte (Kita) oder in der Kindertagespflege (Tagesmutter oder Tagesvater). Kinder ab drei Jahren werden in einer Kindertagesstätte oder einem Kindergarten betreut. Bitte melden Sie sich bei Bedarf frühzeitig im Kitaportal der Stadt Bochum an. Der Familienservice der Ruhr-Universität unterstützt Sie dabei, einen geeigneten Betreuungsplatz zu finden.

Leistungen für Familien

Kindergeld

Eltern können für ihre Kinder mindestens bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld beantragen. Auch ausländische Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld beantragen.


Kindergeld wird in der Regel gezahlt, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt der Antragstellenden in Deutschland ist. Liegt der Wohnsitz im Ausland, kann der Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn die Antragstellenden in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist.

Antragsstellung:

Die Antragstellung muss schriftlich bei der jeweils zuständigen Familien- bzw. Kindergeldkasse eingereicht werden. Die Formulare stehen online zur Verfügung.

Wir empfehlen generell, einen Antrag zu stellen und sich genau über Zuständigkeiten der Familienkassen und Ihre Rechte zu informieren. Da bei Vorliegen einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums oder der Promotion derzeit kein Anspruch auf Kindergeld besteht, ist in diesem Fall ggf. ein für die/den Partner*in geltender Anspruch zu prüfen.

Elterngeld und Elterngeld Plus

Elterngeld und Elterngeld Plus fangen einen Einkommenswegfall nach der Geburt des Kindes auf. Die Leistungen und Bedingungen unterscheiden sich danach, ob und in welchem Umfang Eltern nach der Geburt ihres Kindes arbeiten, sind allerdings auch kombinierbar. Des Weiteren ist derzeit ein Partnerschaftsbonus geplant, durch den der Elterngeldzeitraum zusätzlich verlängert werden kann.

Anspruchsvoraussetzungen:

Anspruch auf Elterngeld bzw. Elterngeld Plus haben Mütter und Väter, die

  • zur Erwerbstätigkeit berechtigt sind,
  • ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
  • nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
  • mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und
  • einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben

Antragstellung und Fristen:

Das Elterngeld muss über ein Formular, das auch online ausgefüllt werden kann, schriftlich – d.h. mit eigenhändiger Unterschrift – bei der örtlich zuständigen Behörde beantragt werden. Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkende Zahlungen werden jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist.

Quelle: EURAXESS

Schulen

In Nordrhein-Westfalen beginnt die Schulpflicht mit der Grundschule (1. - 4. Klasse).

Danach besteht die Wahl zwischen drei verschiedenen Schulformen des gegliederten Schulsystems: Die Hauptschule wird bis zur 9. oder 10. Klasse besucht und führt zum Hauptschulabschluss; die Realschule führt bis zur 10. Klasse und dem Realschulabschluss; das Gymnasium kann bis zur 12. bzw. 13. Klasse besucht werden und schließt mit dem Abitur ab, das Voraussetzung für ein Hochschulstudium ist. Daneben gibt es Gesamtschulen sowie seit 2012 Sekundarschulen, in denen verschiedene Schulformen vereint sind und unterschiedliche Abschlüsse erlangt werden können.


Der Besuch der öffentlichen Schulen in Deutschland ist kostenlos, es kann jedoch vorkommen, dass man für einzelne Bücher, Materialien oder Ausflüge bezahlen muss. Privatschulen oder internationale Schulen, für die man Schulgeld bezahlen muss, gibt es im allgemeinbildenden Bereich nur wenige. Das jeweilige Schulverwaltungsamt informiert über die lokale Schulsituation.

Die Wahl der Schule erfolgt in der Regel nach einem persönlichen Besuch und Gesprächen mit der Schulleitung. Das Schuljahr beginnt nach den Sommerferien je nach Bundesland zwischen August und September. Der Unterricht findet in deutschen Schulen überwiegend vormittags statt, wobei auch in Nordrhein-Westfalen unterschiedliche Formen von Ganztagsangeboten ausgebaut werden. Für Unterstützung bei der Suche nach einem Schulplatz wenden Sie sich gerne an den Familienservice der Ruhr-Universität Bochum.

Mitreisende Partner*innen

Arbeitsmöglichkeiten

Bevor Sie als Partner*in eine Arbeit suchen, informieren Sie sich bitte über die arbeitsrechtlichen Regelungen. Bitte erkundigen Sie sich bei der deutschen Auslandsvertretung oder Ihrem lokalen Ausländeramt, ob Ihnen als Partner:in die Erwerbstätigkeit erlaubt ist, und welche Unterlagen Sie gegebenenfalls für einen Antrag einreichen müssen.

Stellenangebote

Stellenangebote finden Sie zum Beispiel in den Wochenendausgaben von Zeitungen, in Internetportalen, über Anzeigen an schwarzen Brettern oder über die Arbeitsagenturen der Bundesagentur für Arbeit. Jobangebote und hilfreiche Informationen für alle, die vom Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen möchten, bietet EURES – The European Job Mobility Portal. Die EURES-Berater*innen arbeiten in Deutschland in den Jobcentern der Arbeitsagenturen.

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