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Personalmobilität
Personalmobilität

Erasmus-Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken

Erasmus ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung.

Der Aufenthalt von Hochschulpersonal kann an einer anderen aufnehmenden Hochschule oder einer sonstigen passenden in einem anderen Programmland ansässigen Einrichtung gefördert werden. Die Dauer der Auslandsaufenthalte kann zwischen 2 Tagen und 2 Monaten betragen, in der Regel werden meist Aufenthalte von etwa einer Woche gefördert.

Mit Personalmobilität (STT) kann Hochschulpersonal aus diesen Bereichen gefördert werden.
  • Allgemeine & technische Verwaltung
  • Bibliothek
  • Fachbereiche
  • Fakultäten
  • Finanzen
  • International Office
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Studierendenberatung
  • Technologie & Transfer
  • Weiterbildung
Beispielhafte Weiterbildungsformate
  • Hospitationen
  • Job Shadowing
  • Studienbesuche
  • Teilnahme an Workshops und Seminaren
  • Teilnahme an Sprachkursen
Vorteile eines Erasmus-Aufenthaltes
  • Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
  • Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
Leistungen des Programms

Gefördert werden Reisekosten und Aufenthaltskosten bis maximal fünf Arbeitstage gemäß nach Zielländern gestaffelten EU-Pauschalen sowie Sonderzuschüsse für Geförderte mit Kindern und Geförderte mit Behinderung.

Teilnehmende mit einer Behinderung (GdB 20 oder einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund derer ein finanzieller Mehrbedarf besteht) oder chronischer Erkrankung, aufgrund derer ein finanzieller Mehrbedarf besteht, und Teilnehmende, die eine Auslandsmobilität mit Kind/ern antreten, können einen Realkostenantrag für Auslandsaufenthalte stellen. Der Antrag muss mindestens 2 Monate vor Beginn der Mobilität bei der NA DAAD eingereicht werden. In der Personalmobilität können maximal 15.000 EUR pro Mobilität genehmigt werden.

Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken oder zur Fortbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen:

Gruppe 1:
180 Euro am Tag für Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden sowie Partnerland Großbritannien

Gruppe 2:
160 Euro am Tag für Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern

Gruppe 3:
140 Euro am Tag für Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

Zu diesen Tagessätzen kommt ein Fahrtkostenzuschuss in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit dem EU-Entfernungsrechner ermittelt werden.

Reisedistanz / Standardreise / Green Travel
10 - 99 km: 28 EUR / 56 EUR
100 - 499 km: 211 EUR / 285 EUR
500 - 1999 km: 309 EUR / 417 EUR
2000 - 2999 km: 395 EUR / 535 EUR
3000 - 3999 km: 580 EUR / 785 EUR
4000 - 7999 km: 1.188 EUR / 1.188 EUR
8000 km und mehr: 1.735 EUR / 1.735 EUR

Bewerbung und Formalitäten

So nehmen Sie an dem Programm teil:

  • Stimmen Sie die Inhalte, mögliche Ziele und grobe Zeitplanung grundsätzlich zunächst mit Ihrem/Ihrer Vorgesetzten ab.
  • Suchen Sie sich die zu Ihren Interessen passende Zieluniversität bzw. das Unternehmen aus und stellen den Kontakt zu Ihrem Gegenpart her. Das International Office kann Sie dabei unterstützen.
  • Reichen Sie das Formular "Mobility Agreement" über Ihren Vorgesetzten beim International Office ein.
  • Nach der Bewilligung durch das International Office unterzeichnen Sie das "Grant Agreement".
  • Nach dem Aufenthalt reichen Sie eine Bestätigung der Gastinstitution (Confirmation of Stay) ein und füllen innerhalb von 30 Tagen nach Ende der Mobilitätsphase eine EU Survey-Online-Umfrage aus.
Tipps und Infos

Die ERASMUS+ Personalmobilität ist kein 1:1-Austauschprogramm. Die grundsätzliche Bereitschaft, auch einen Gegenbesuch zu empfangen, sollte aber vorhanden sein. Beachten Sie, dass Sie entsprechende Sprachkenntnisse haben müssen, um Ihren Weiterbildungsaufenthalt sinnvoll durchführen zu können. Vergessen Sie nicht, eine Regelung zur Freistellung o.ä. mit Ihrem/Ihrer Vorgesetzten zu treffen.

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