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Services für RUB-Angehörige
Erasmus ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung.
Der Aufenthalt von Hochschulpersonal kann an einer anderen aufnehmenden Hochschule oder einer sonstigen passenden in einem anderen Programmland ansässigen Einrichtung gefördert werden. Die Dauer der Auslandsaufenthalte kann zwischen 2 Tagen und 2 Monaten betragen, in der Regel werden meist Aufenthalte von etwa einer Woche gefördert.
Gefördert werden Reisekosten und Aufenthaltskosten bis maximal zwei Wochen gemäß nach Zielländern gestaffelten EU-Stückkosten.
- Erstattung von Fahrtkosten
- Erstattung von Aufenthaltskosten
- Sonderzuschüsse für Geförderte mit Kindern
- Sonderzuschüsse für Geförderte mit Behinderung
Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken oder zur Fortbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen:
Gruppe 1:
180 Euro am Tag für Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich
Gruppe 2:
160 Euro am Tag für Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
Gruppe 3:
140 Euro am Tag für Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Republik Nordmazedonien, Serbien
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.
Erstattet werden, je nach Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:
10 km – 99 km mit 20 Euro
100 km – 499 km mit 180 Euro
500 km – 1.999 km mit 275 Euro
2.000 km – 2.999 km mit 360 Euro
3.000 km – 3.999 km mit 530 Euro
4.000 km – 7.999 km mit 820 Euro
8.000 km und mehr mit 1.500 Euro
So nehmen Sie an dem Programm teil:
Die ERASMUS+ Personalmobilität ist kein 1:1-Austauschprogramm. Die grundsätzliche Bereitschaft, auch einen Gegenbesuch zu empfangen, sollte aber vorhanden sein. Beachten Sie, dass Sie entsprechende Sprachkenntnisse haben müssen, um Ihren Weiterbildungsaufenthalt sinnvoll durchführen zu können. Vergessen Sie nicht, eine Regelung zur Freistellung o.ä. mit Ihrem/Ihrer Vorgesetzten zu treffen.