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Services für RUB-Angehörige
Erasmus ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung.
Der Aufenthalt von Hochschulpersonal kann an einer anderen aufnehmenden Hochschule oder einer sonstigen passenden in einem anderen Programmland ansässigen Einrichtung gefördert werden. Die Dauer der Auslandsaufenthalte kann zwischen 2 Tagen und 2 Monaten betragen, in der Regel werden meist Aufenthalte von etwa einer Woche gefördert.
Gefördert werden Reisekosten und Aufenthaltskosten bis maximal fünf Arbeitstage gemäß nach Zielländern gestaffelten EU-Pauschalen sowie Sonderzuschüsse für Geförderte mit Kindern und Geförderte mit Behinderung.
Teilnehmende mit einer Behinderung (GdB 20 oder einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund derer ein finanzieller Mehrbedarf besteht) oder chronischer Erkrankung, aufgrund derer ein finanzieller Mehrbedarf besteht, und Teilnehmende, die eine Auslandsmobilität mit Kind/ern antreten, können einen Realkostenantrag für Auslandsaufenthalte stellen. Der Antrag muss mindestens 2 Monate vor Beginn der Mobilität bei der NA DAAD eingereicht werden. In der Personalmobilität können maximal 15.000 EUR pro Mobilität genehmigt werden.
Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken oder zur Fortbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen:
Gruppe 1:
180 Euro am Tag für Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden sowie Partnerland Großbritannien
Gruppe 2:
160 Euro am Tag für Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
Gruppe 3:
140 Euro am Tag für Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn
Zu diesen Tagessätzen kommt ein Fahrtkostenzuschuss in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit dem EU-Entfernungsrechner ermittelt werden.
Reisedistanz / Standardreise / Green Travel
10 - 99 km: 28 EUR / 56 EUR
100 - 499 km: 211 EUR / 285 EUR
500 - 1999 km: 309 EUR / 417 EUR
2000 - 2999 km: 395 EUR / 535 EUR
3000 - 3999 km: 580 EUR / 785 EUR
4000 - 7999 km: 1.188 EUR / 1.188 EUR
8000 km und mehr: 1.735 EUR / 1.735 EUR
So nehmen Sie an dem Programm teil:
Die ERASMUS+ Personalmobilität ist kein 1:1-Austauschprogramm. Die grundsätzliche Bereitschaft, auch einen Gegenbesuch zu empfangen, sollte aber vorhanden sein. Beachten Sie, dass Sie entsprechende Sprachkenntnisse haben müssen, um Ihren Weiterbildungsaufenthalt sinnvoll durchführen zu können. Vergessen Sie nicht, eine Regelung zur Freistellung o.ä. mit Ihrem/Ihrer Vorgesetzten zu treffen.