Visum und Einreise
Die Bestimmungen, die für die Einreise nach Deutschland gelten, variieren je nach Staatsangehörigkeit und geplanter Aufenthaltsdauer. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht.
- 1. Staatsangehörige der EU-Staaten, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz
Staatsangehörige aus Mitgliedstaaten der EU, aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz benötigen generell kein Einreisevisum. Zur Einreise reicht ein Personalausweis. Wenn Sie planen, länger als drei Monate in Deutschland zu bleiben, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt anmelden.
Staatsangehörige der Schweiz und ihre Familienangehörigen müssen jedoch eine spezielle (rein deklaratorische) Aufenthaltserlaubnis-Schweiz beantragen.
Familienangehörige von EU- und EWR-Bürgern, die selbst weder Unions-, EWR-Bürger oder Schweizer sind müssen vor der Einreise nach Deutschland ein Visum beantragen.
- 2. Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea und den USA
Staatsangehörige dieser Staaten benötigen kein Visum für die Einreise. Für längere Aufenthalte über drei Monate und zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit brauchen Sie jedoch eine Aufenthaltserlaubnis. Diese können Sie nach Einreise in Deutschland beantragen.
- 3. Staatsangehörige aller anderen Nicht-EU-Staaten
3.1 Kurzaufenthalte bis zu drei Monaten
Hier finden Sie mehr Informationen zu einem Kurzaufenthalt bis zu drei Monaten
3.2 Aufenthalte über drei Monate
Wenn Sie planen länger als drei Monate in Deutschland zu bleiben, müssen Sie bereits im Heimat- oder Aufenthaltsland ein nationales Visum für Deutschland beantragen (D-Visum). Bitte beachten Sie, dass dies auch dann gilt, wenn Sie sich bereits in einem anderen Staat der Europäischen Union aufhalten. Reisen Sie auf keinen Fall mit einem „Besuchs- oder Touristenvisum“ (Schengen-Visum der Kategorie „C“) nach Deutschland ein. Es kann grundsätzlich nicht verlängert werden und erlaubt nur einen höchstens dreimonatigen Besuchsaufenthalt.
Mehr Informationen zur Visumsverlängerung finden Sie hier
Quelle teilweise: EURAXESS
Weitere Informationen finden Sie in Kapitel 6 unseres Handbuchs:
Handbuch für internationale Gastwissenschaftler*innen (PDF)
(9.6 MB)