In Deutschland ist es üblich, dass Eltern ihre Kinder bis zum Ende der Ausbildung finanziell unterstützen, sofern ihnen das möglich ist.
So wird häufig das Kindergeld genutzt, um studierende Kinder direkt zu unterstützen. Eltern bekommen für ihre Kinder in der Erstausbildung bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld. So ist schon ein kleiner Teil des Studiums finanziert. Geflüchtete Familien haben bei entsprechendem Aufenthaltsstatus ebenso die Möglichkeit, Kindergeld zu beziehen.
Andere Modelle der Teilfinanzierung durch die Familie sind natürlich denkbar und individuell verschieden.