Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Beantragung im Regelfall nach fünf Jahren möglich, viele Wissenschaftler*innen haben jedoch schon früher die Möglichkeit, diese zu beantragen.
Sie können eine Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn
- Sie seit mindestens vier Jahren im Besitz eines Aufenthaltstitels nach den §§ 18a, 18b oder 18d sind
- Sie seit mindestens zwei Jahren im Besitz eines Aufenthaltstitels nach den §§ 18a, 18b oder 18d sind und einen inländischen Studienabschluss haben
- Sie momentan Inhaber*in einer Blauen Karte EU sind und alle Voraussetzungen für die Blaue Karte mindestens 21 Monate vorlagen
- Sie momentan Inhaber*in einer Blauen Karte EU sind und alle Voraussetzungen für die Blaue Karte mindestens 33 Monate vorlagen (erfordert geringere Deutschkenntnisse)
- Sie als „hoch qualifizierte" Fachkraft gelten. Dies trifft auf Wissenschaftler*innen mit besonderen fachlichen Kenntnissen oder Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder wissenschaftliche Mitarbeiter*innen in herausgehobener Funktion zu.
- Falls Sie diese Niederlassung beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an das Welcome Centre.
Voraussetzung für alle Anträge auf eine Niederlassungserlaubnis (mit Ausnahme der Niederlassung für Hochqualifizierte) sind Nachweise über:
- Sicherung des Lebensunterhaltes
- geleistete Rentenversicherungsbeiträge
- Deutschkenntnisse
- Grundkenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung und die Lebensverhältnisse in Deutschland