Bitte beachten Sie, dass "Aufenthaltspauschalen" nur für Studienreisen gezahlt werden können. Die Finanzierung von Studiengebühren durch ein "Teilstipendium Studiengebühren (Höchstsatz)" ist im Rahmen des PROMOS-Programms an der RUB nicht möglich, da die RUB ausschließlich studiengebührenfreie Aufenthalte an Partnerhochschulen fördert.
Hier finden Sie Erläuterungen zur Berechnung der Stipendienhöhe im Rahmen des PROMOS-Programms an der Ruhr-Universität Bochum.
Grundsätzlich kann ein:e PROMOS-Geförderte:r innerhalb eines Bildungsabschnitts, der jeweils mit dem Erreichen eines Abschlusses endet (z.B. Bachelor, Master, Staatsexamen, Diplom, aber nicht Promotion), insgesamt sechs Monate gefördert werden. Eine Kombination aus den Fördermaßnahmen Studienaufenthalt, Praktikumsaufenthalt und/oder Auslandsaufenthalt zur Anfertigung der Abschlussarbeit ist möglich.
Für die Teilnahme an Studienreisen gibt es keine Beschränkung durch eine Gesamtförderdauer.
- Reisekostenzuschuss und/oder monatliches Teilstipendium
Ein Auslandsaufenthalt kann abhängig vom Zielland und der Aufenthaltsdauer mit einem Teilstipendium für die Mobilität und/oder einem Teilstipendium für den Aufenthalt gefördert werden.
- Wichtige Informationen für Studierende mit Behinderung und/oder chronischen Erkrankungen
Wenn aufgrund einer Behinderung und/oder einer chronischen Erkrankung auslandsbedingte Mehrausgaben zu
erwarten sind und andere zuständige Stellen (z.B. Sozialversicherungsträger) eine zusätzliche finanzielle
Unterstützung abgelehnt haben, kann beim DAAD ein Antrag auf PROMOS-Sonderbedarf gestellt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte frühzeitig an das PROMOS-Team der RUB.