Gefördert vom:
- Laufende Studienaufenthalte können nicht gefördert werden.
- Besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das Zielland, ist eine PROMOS-Bewerbung ausgeschlossen.
- Free Mover: Selbst organisierte Studienaufenthalte im Ausland, die nicht im Rahmen eines Austauschprogramms der Ruhr-Universität Bochum stattfinden, können nicht über PROMOS gefördert werden.
- Erasmus: Eine zusätzliche PROMOS-Förderung von Erasmus-Studienaufenthalten oder Studienaufenthalten in der Schweiz, die im Rahmen des Swiss-European Mobility Programmes (SEMP) gefördert werden, ist nicht möglich.
- Für Studienaufenthalte an RUB-Partneruniversitäten, die im Rahmen eines RUB-Austauschprogramms absolviert werden, ist eine PROMOS-Förderung für bis zu maximal sechs Monate möglich.
- Eine Förderung von internationalen Studierenden in das jeweilige Heimatland ist ausgeschlossen.