Gefördert vom:
- Für das Förderjahr 2025 gibt es zwei weitere Fristen: 01.03.2025 und 01.06.2025. Eine mehrmalige Bewerbung für eine PROMOS-Förderung desselben Aufenthaltes ist innerhalb desselben Förderjahres allerdings nicht möglich.
- Die erste Bewerbungsfrist für das Förderjahr 2026 endet am 01.11.2025.
- Selbst organisierte Studienaufenthalte im Ausland, die nicht im Rahmen eines Austauschprogramms der Ruhr-Universität Bochum stattfinden ("Free Mover"), können nicht über PROMOS gefördert werden.
- Eine zusätzliche PROMOS-Förderung von Erasmus-Studienaufenthalten oder Studienaufenthalten in der Schweiz, die im Rahmen des Swiss-European Mobility Programmes (SEMP) gefördert werden, ist nicht möglich.
- Für Studienaufenthalte an RUB-Partneruniversitäten, die im Rahmen eines RUB-Austauschprogramms absolviert werden, ist eine PROMOS-Förderung für bis zu maximal sechs Monate möglich.
- Die Zulassung der Gasthochschule kann nachgereicht werden, insofern sie bis zum PROMOS-Bewerbungsschluss noch nicht ausgestellt wurde. (Alle anderen Dokumente müssen fristgerecht eingereicht werden!)