Gefördert vom:
- Besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das Zielland, ist eine PROMOS-Bewerbung ausgeschlossen.
- Für das Förderjahr 2026 gibt es drei Fristen: 01.11.2025, 01.03.2026, 01.06.2026. Bitte wägen Sie ab, welche Frist für Ihr Vorhaben am besten geeignet ist.
- Die Bewerbung muss vollständig und fristgerecht vor Ende des Studienaufenthaltes eingereicht werden.
- Eine mehrmalige Bewerbung für eine PROMOS-Förderung desselben Aufenthaltes ist innerhalb desselben Förderjahres nicht möglich.
- Free Mover: Selbst organisierte Studienaufenthalte im Ausland, die nicht im Rahmen eines Austauschprogramms der Ruhr-Universität Bochum stattfinden, können nicht über PROMOS gefördert werden.
- Eine zusätzliche PROMOS-Förderung von Erasmus-Studienaufenthalten oder Studienaufenthalten in der Schweiz, die im Rahmen des Swiss-European Mobility Programmes (SEMP) gefördert werden, ist nicht möglich.
- Für Studienaufenthalte an RUB-Partneruniversitäten, die im Rahmen eines RUB-Austauschprogramms absolviert werden, ist eine PROMOS-Förderung für bis zu maximal sechs Monate möglich.
- Die Zulassung der Gasthochschule kann nachgereicht werden, insofern sie bis zum PROMOS-Bewerbungsschluss noch nicht ausgestellt wurde. (Alle anderen Dokumente müssen fristgerecht eingereicht werden!)
- Nach den Bestimmungen des DAAD können internationale RUB-Studierende in allen PROMOS-Teilprogrammen gefördert werden, insofern sie nicht beabsichtigen, einen Aufenthalt in ihrem Heimatland zu verbringen. Für Studierende ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen. Als Heimatland gilt das Land, in dem die*der Bewerber*in seit mindestens fünf Jahren ihren*seinen Lebensmittelpunkt hat. Im Rahmen des PROMOS-Programms der RUB können jedoch Ausnahmen für internationale Studierende gelten, die einen Aufenthalt in ihrem Heimatland absolvieren, um dort für ihre Abschlussarbeit forschen.