Gefördert vom:
- Laufende Aufenthalte können nicht gefördert werden.
- Besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das Zielland, ist eine PROMOS-Bewerbung ausgeschlossen.
- Aufenthalte zur Anfertigung der Abschlussarbeit können mit einer Mindestförderdauer von 30 Tagen bis zu maximal sechs Monate mit PROMOS unterstützt werden.
- Die Stipendien sind nicht für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen an einer ausländischen Gasthochschule bestimmt. Der Auslandsaufenthalt muss ausschließlich durch die Anfertigung der Abschlussarbeit begründet sein.
- Erhält die*der Bewerber*in eine Vergütung für ihren*seinen Forschungsaufenthalt, wird eine mögliche PROMOS-Förderung im Einzelfall geprüft. Ggf. kann nur ein Mobilitätsstipendium gewährt werden.
- Auslandsaufenthalte von Promotionsstudierenden zur Anfertigung der Doktorarbeit können leider nicht gefördert werden.
- Studierende der Medizin, die während des Studiums promovieren, können ausnahmsweise über PROMOS gefördert werden.
- Eine Förderung von internationalen Studierenden in das jeweilige Heimatland ist ausgeschlossen.