Gefördert vom:
- Auch laufende Forschungsaufenthalte können gefördert werden, insofern die Bewerbung vollständig und fristgerecht vor Abschluss des Aufenthaltes vorliegt. Bitte beachten Sie aber, dass eine Förderung immer erst ab dem 1. Januar eines Kalenderjahres möglich ist und dass die Mindestförderdauer von einem Monat eingehalten werden muss.
- Für das Förderjahr 2025 gibt es drei Fristen: 01.11.2024, 01.03.2025 und 01.06.2025. Eine mehrmalige Bewerbung für eine PROMOS-Förderung desselben Aufenthaltes ist innerhalb desselben Förderjahres allerdings nicht möglich.
- Die erste Bewerbungsfrist für das Förderjahr 2026 endet am 01.11.2025.
- Aufenthalte zur Anfertigung der Abschlussarbeit können mit einer Mindestförderdauer von vier Wochen bis zu maximal sechs Monate mit PROMOS unterstützt werden.
- Die Stipendien sind nicht für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen an einer ausländischen Gasthochschule bestimmt. Der Auslandsaufenthalt muss ausschließlich durch die Anfertigung der Abschlussarbeit begründet sein.
- Erhält die*der Bewerber*in eine Vergütung für ihren*seinen Forschungsaufenthalt, wird eine mögliche PROMOS-Förderung im Einzelfall geprüft. Ggf. kann nur ein Mobilitätsstipendium gewährt werden.
- Auslandsaufenthalte von Promotionsstudierenden zur Anfertigung der Doktorarbeit können leider nicht gefördert werden.
- Studierende der Medizin, die während des Studiums promovieren, können ausnahmsweise über PROMOS gefördert werden.
- Nach den Bestimmungen des DAAD können ausländische RUB-Studierende in allen PROMOS-Teilprogrammen gefördert werden, insofern sie nicht beabsichtigen, einen Aufenthalt in ihrem Heimatland zu verbringen. Im Rahmen des PROMOS-Programms der RUB können jedoch Ausnahmen für internationale Studierende gelten, die einen Aufenthalt in ihrem Heimatland absolvieren, um dort für ihre Abschlussarbeit forschen.