Gefördert vom:
- Für das Förderjahr 2025 gibt es zwei weitere Fristen: 01.03.2025 und 01.06.2025. Eine mehrmalige Bewerbung für eine PROMOS-Förderung desselben Aufenthaltes ist innerhalb desselben Förderjahres allerdings nicht möglich.
- Die erste Bewerbungsfrist für das Förderjahr 2026 endet am 01.11.2025.
- Aufenthalte zur Anfertigung der Abschlussarbeit können mit einer Mindestförderdauer von vier Wochen bis zu maximal sechs Monate mit PROMOS unterstützt werden.
- Die Stipendien sind nicht für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen an einer ausländischen Gasthochschule bestimmt. Der Auslandsaufenthalt muss ausschließlich durch die Anfertigung der Abschlussarbeit begründet sein.
- Erhält die*der Bewerber*in eine Vergütung für ihren*seinen Forschungsaufenthalt, wird eine mögliche PROMOS-Förderung im Einzelfall geprüft. Ggf. kann nur ein Mobilitätsstipendium gewährt werden.
- Auslandsaufenthalte von Promotionsstudierenden zur Anfertigung der Doktorarbeit können leider nicht gefördert werden.
- Studierende der Medizin, die während des Studiums promovieren, können ausnahmsweise über PROMOS gefördert werden.
- Nach den Bestimmungen des DAAD können ausländische RUB-Studierende in allen PROMOS-Teilprogrammen gefördert werden, insofern sie nicht beabsichtigen, einen Aufenthalt in ihrem Heimatland zu verbringen. Im Rahmen des PROMOS-Programms der RUB können jedoch Ausnahmen für internationale Studierende gelten, die einen Aufenthalt in ihrem Heimatland absolvieren, um dort für ihre Abschlussarbeit forschen.