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PROMOS-Aufenthalte zur Anfertigung der Abschlussarbeit

Auslandsaufenthalte zur Anfertigung von Abschlussarbeiten (Bachelor-, Master-, Diplom-, Magister-, Staatsexamensarbeit) können ab einer Dauer von vier Wochen bis zu maximal sechs Monaten gefördert werden.

Nächste Bewerbungsfrist: 01.11.2024 (23:59 Uhr)

- Für das Förderjahr 2025

Wichtige Hinweise und Einschränkungen

  • Für das Förderjahr 2025 gibt es zwei weitere Fristen: 01.03.2025 und 01.06.2025. Eine mehrmalige Bewerbung für eine PROMOS-Förderung desselben Aufenthaltes ist innerhalb desselben Förderjahres allerdings nicht möglich.
  • Die erste Bewerbungsfrist für das Förderjahr 2026 endet am 01.11.2025.
  • Aufenthalte zur Anfertigung der Abschlussarbeit können mit einer Mindestförderdauer von vier Wochen bis zu maximal sechs Monate mit PROMOS unterstützt werden.
  • Die Stipendien sind nicht für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen an einer ausländischen Gasthochschule bestimmt. Der Auslandsaufenthalt muss ausschließlich durch die Anfertigung der Abschlussarbeit begründet sein.
  • Erhält die*der Bewerber*in eine Vergütung für ihren*seinen Forschungsaufenthalt, wird eine mögliche PROMOS-Förderung im Einzelfall geprüft. Ggf. kann nur ein Mobilitätsstipendium gewährt werden.
  • Auslandsaufenthalte von Promotionsstudierenden zur Anfertigung der Doktorarbeit können leider nicht gefördert werden.
  • Studierende der Medizin, die während des Studiums promovieren, können ausnahmsweise über PROMOS gefördert werden.
  • Nach den Bestimmungen des DAAD können ausländische RUB-Studierende in allen PROMOS-Teilprogrammen gefördert werden, insofern sie nicht beabsichtigen, einen Aufenthalt in ihrem Heimatland zu verbringen. Im Rahmen des PROMOS-Programms der RUB können jedoch Ausnahmen für internationale Studierende gelten, die einen Aufenthalt in ihrem Heimatland absolvieren, um dort für ihre Abschlussarbeit forschen.

Bewerbungsunterlagen

Online-Antrag

Bitte bewerben Sie sich über unser Onlineportal und laden dort alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen hoch.

Zum Onlineportal

Tabellarischer Lebenslauf

Ca. ein bis zwei Seiten; deutsch- oder englischsprachig.

Motivationsschreiben

Das Motivationsschreiben sollte eine ausführliche Begründung für die Durchführung der Abschlussarbeit im Ausland enthalten; ca. ein bis max. drei Seiten; deutsch- oder englischsprachig.

Vorhabensbeschreibung

Inklusive Methodik und Zeitplan sowie Darstellung der bisherigen Vorarbeiten und ggf. Literaturverzeichnis; deutsch- oder englischsprachig.

Transcript of Records

Das Transcript of Records kann im eCampus oder bei FlexNow maschinell erstellt und als PDF gespeichert werden. Studierende der Medizin laden bitte den Nachweis der PJ-Reifeprüfung hoch. Ein Transcript of Records vom Prüfungsamt wird auch akzeptiert.

Aktuelle Studienbescheinigung der RUB

Sie können Ihre Studienbescheinigung selbst aus eCampus herunterladen.

Bestätigung über die Vergabe der Abschlussarbeit

Die Bestätigung über die Vergabe der Abschlussarbeit wird von der:dem betreuenden Hochschullehrer:in an der Ruhr-Universität Bochum ausgestellt. Es kann sich dabei um ein formloses Schreiben (oder ggf. auch eine E-Mail) handeln. Deutsch- oder englischsprachig.

Fachliches Gutachten/Empfehlungsschreiben

Das fachliche Gutachten/Empfehlungsschreiben wird ebenfalls von der:dem betreuenden Hochschullehrer:in an der Ruhr-Universität Bochum ausgestellt; deutsch- oder englischsprachig.

Für das im Rahmen der Bewerbung für ein PROMOS-Stipendium geforderte Gutachten/Empfehlungsschreiben gibt es keine Vorlage. In dem Schreiben sollte die:der Kandidat:in als besonders förderungswürdig empfohlen werden. Die:der Dozent:in kann auf ihre:seine akademischen Leistungen eingehen sowie auf das (ggf. außeruniversitäre) Engagement und darüber hinaus auf ihre:seine Persönlichkeit und/oder auch Zusatzqualifikationen (z.B. Fremdsprachenkenntnisse). Lebenslauf, Zeugnisse und dergleichen können dabei hilfreich sein. Vor allem sollte die:der Dozent:in die besondere Eignung für das PROMOS-Programm hervorheben.

I.d.R. wird das Gutachten/Empfehlungsschreiben von der:dem Hochschullehrer:in direkt an das International Office geschickt. In dem Fall formulieren Sie bitte einen kurzen Hinweis und laden ihn (in PDF-Form) im Rahmen des Online-Antrags hoch. Sollte Ihnen das Empfehlungsschreiben ausgehändigt oder per E-Mail geschickt werden, laden Sie bitte einen Scan des Schreibens hoch. Bitte nur PDF. Beachten Sie bitte, dass wir Ihre Bewerbung nicht akzeptieren können, wenn das Empfehlungsschreiben bei Fristende nicht vorliegt.

Zusage der Kontaktperson im Ausland

Deutsch- oder englischsprachig. Bei anderen Sprachen fertigen Sie bitte eine eigene Übersetzung an. Akzeptiert wird ein formloses Schreiben oder unter Umständen auch eine E-Mail.

In Ausnahmefällen (z.B. bei Feldforschung) kann ggf. auf eine Zusage von einer Kontaktperson im Ausland verzichtet werden. Bitte kontaktieren Sie uns in dem Fall frühzeitig!

Sprachnachweis

Aktueller und gültiger Nachweis über ausreichende Kenntnisse der Arbeitssprache.

Bitte beachten Sie, dass der Sprachnachweis ein obligatorischer Bestandteil der PROMOS-Bewerbung ist! Es werden nur ausgewählte Zertifikate akzeptiert (siehe unten). Der Sprachnachweis kann nicht nachgereicht werden und darf bei Bewerbungsfrist nicht älter als zwei Jahre sein. Bei Fragen melden Sie sich bitte frühzeitig.

Akzeptierte Sprachnachweise:

  • DAAD-Sprachzeugnis vom ZFA der RUB (Zentrum für Fremdsprachenausbildung)
  • Wenn Sie eine Sprache studieren, können Sie sich das DAAD-Sprachzeugnis auch von einer*einem RUB-Dozent*in aus Ihrem Fachbereich ausstellen lassen; bitte wenden Sie sich frühzeitig an das PROMOS-Team!
  • UniCert (Weitere Informationen auf der ZFA-Webseite)
  • Bachelorabschluss in einer Philologie
  • Für Englisch: TOEFL, IELTS, TOEIC, CAE, Duolingo
  • Für Französisch und Spanisch: DELF, DELE, SIELE
  • Für asiatische Sprachen: JLPT, TOPIK, HSK

Nicht akzeptierte Sprachnachweise:

  • DAAD-Sprachzeugnisse, die nicht an der RUB abgelegt worden sind (außer sie sind gleichwertig)
  • Alle o.g. Zertifikate, wenn sie bei Bewerbungsfrist älter als zwei Jahre sind
  • Teilnahmezertifikate von Sprachkursen
  • Abiturzeugnis
Ggf. Kopien von Hochschulzeugnissen

Wenn Sie bereits ein Hochschulstudium abgeschlossen haben, reichen Sie bitte einen offiziellen Nachweis - inklusive Abschlussnote (!) - darüber ein (Zeugnis und/oder Urkunde).

Bitte beachten Sie, dass das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife kein Hochschulzeugnis ist.

Ggf. Belege über Entgelt und/oder weitere Förderung

Wenn Sie eine weitere Förderung und/oder eine Vergütung für Ihren Forschungsaufenthalt erhalten, laden Sie bitte einen Nachweis über die Höhe und den Zweck des Stipendiums bzw. der Höhe der Vergütung.

Im Zweifelsfall muss das International Office in Rücksprache mit dem DAAD prüfen, ob eine parallele Förderung möglich ist. Bei Fragen wenden Sie sich bitte möglichst frühzeitig an uns.

Nach dem Aufenthalt

Rückkehrerunterlagen für PROMOS-Stipendiat:innen

Schicken Sie die folgenden Unterlagen bitte spätestens 30 Tage nach Ihrem Aufenthalt per E-Mail an promos@rub.de und füllen den PROMOS-Fragebogen online aus:

Die Abschlussnote kann nachgereicht werden, sobald sie vorliegt.

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