International Office

Häufig gestellte Fragen – Jahresstipendium

Ich verstehe die Regelung zur Einreise nicht. Wie ist das mit den fünf Jahren gemeint?

Zwischen der Einreise nach Deutschland und dem Förderbeginn durch ein NRWege-Stipendium dürfen bis zu fünf Jahre liegen.

Beispiel: Die Förderung beginnt im April 2023 (Sommersemester 2023) und ist die erste Förderung durch ein Stipendium. Die Einreise muss dann nach April 2018 erfolgt sein. (April 2018 + 5 Jahre = April 2023)

Es gibt zwei Ausnahmen:

1. Es können bis zu zwei Jahre angerechnet werden, wenn Sie Zeiten der Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder eigene Krankheitszeiten vorweisen können. Das heißt, es dürfen dann ggf. bis zu sieben Jahre zwischen Einreise nach Deutschland und erster Förderung durch NRWege liegen.

2. Wenn Sie bereits eine Förderung durch das Programm NRWege erhalten haben, kann dies als Förderbeginn zählen. Das könnte z.B. ein Studien- oder Studieneinstiegsstipendium des International Office in den letzten Semestern sein oder die Teilnahme an bestimmten studienvorbereitenden Programmen (z.B. Integra an der RUB).

Bei weiteren Fragen und Unsicherheiten dazu, melden Sie sich bitte bei rubiss@rub.de

Werden die Jahresstipendien jedes Semester angeboten?

Ja, solange uns das Land NRW bzw. der DAAD die Mittel dafür zur Verfügung stellt, vergeben wir die Stipendien jedes Semester für ein Jahr. Die Bewerbungen können in der Regel im Januar und Juli abgegeben werden. Bitte schauen Sie regelmäßig auf unsere Homepage um die aktuellsten Informationen zu erhalten: https://international.ruhr-uni-bochum.de/de/stipendien-des-international-office

Darf ich mich zur selben Zeit um andere Stipendien bewerben?

Ja. Falls Sie sich für Stipendien anderer Organisationen bewerben möchten oder bereits beworben haben, müssen Sie dies im Bewerbungsformular angeben.

Darf ich zur selben Zeit ein anderes Stipendium erhalten?

Ja. Das Jahresstipendium darf in Kombination mit einem anderen Stipendium einen monatlichen Betrag von 934 € nicht überschreiten.

Ist das Stipendium mit BAföG kombinierbar?

Ja.

Sollten Sie das Stipendium erhalten, beträgt die monatliche Rate 300€. Dies hängt mit den Freibeträgen des BAföGs zusammen.

Erhalten Sie kein BAföG, können wir Sie mit einem Vollstipendium über 934€ monatlich fördern. Über Änderungen in Ihrem BAföG-Bezug müssen Sie uns während des Bewilligungszeitraums umgehend informieren.

Ich erhalte BAföG. Beeinflusst dies die Höhe des Stipendiums?

Ja. Wenn Sie BAföG erhalten, beträgt die monatliche Fördersumme 300€. Erhalten Sie kein BAföG, können wir Sie mit einem Vollstipendium über 934€ monatlich fördern. Über Änderungen in Ihrem BAföG-Bezug müssen Sie uns während des Bewilligungszeitraums umgehend informieren.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an

rubiss@rub.de

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