International Office

Häufig gestellte Fragen – Jahresstipendium

Was ist die Definition von "geflüchtete Studierende"?

Für das Stipendium wird "geflüchtete Studierende" über den Aufenthaltstitel definiert.

Das Stipendium richtet sich an Studierende, die einen Aufenthaltstitel als Flüchtling in Deutschland haben.

Das sind:

  • Personen mit Aufenthalt gem.

    • §22 AufenthG
    • §23 Abs. 1,2,4 AufenthG
    • §23a AufenthG
    • §24 AufenthG
    • §25 Abs 1,2,3,4,5 AufenthG
  • Personen mit Niederlassungserlaubnis nach §26 AufenthG
  • Nachgezogene Familienangehörige (Eltern, Kinder, Ehegatten) von anerkannten Asylberechtigten, Flüchtlingen nach der Genfer Konvention und subsidiär Schutzberechtigten, wenn sie zusätzlich den Aufenthaltstitel des Stammberechtigten (des zuerst eingereisten Familienmitglieds) nachweisen können gem.
    • §29, §30, §31, §32, §34 Abs. 1 und 2 und §36 AufenthG
  • Geduldete (Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung - Duldung gem. §60a Abs.2 AufenthG)

Ich verstehe die Regelung zur Einreise nicht. Wie ist das mit den fünf Jahren gemeint?

Zwischen der Einreise nach Deutschland und dem Förderbeginn durch ein NRWege-Stipendium dürfen bis zu fünf Jahre liegen.

Beispiel: Die Förderung beginnt im April 2023 (Sommersemester 2023) und ist die erste Förderung durch ein Stipendium. Die Einreise muss dann nach April 2018 erfolgt sein. (April 2018 + 5 Jahre = April 2023)

Es gibt zwei Ausnahmen:

1. Es können bis zu zwei Jahre angerechnet werden, wenn Sie Zeiten der Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder eigene Krankheitszeiten vorweisen können. Das heißt, es dürfen dann ggf. bis zu sieben Jahre zwischen Einreise nach Deutschland und erster Förderung durch NRWege liegen.

2. Wenn Sie bereits eine Förderung durch das Programm NRWege erhalten haben, kann dies als Förderbeginn zählen. Das könnte z.B. ein Studien- oder Studieneinstiegsstipendium des International Office in den letzten Semestern sein oder die Teilnahme an bestimmten studienvorbereitenden Programmen (z.B. Integra an der RUB).

Bei weiteren Fragen und Unsicherheiten dazu, melden Sie sich bitte bei rubiss@rub.de

Ich bin Doktorand:in/PhD-Student:in. Kann ich mich bewerben?

Nein. Unsere Ausschreibung richtet sich ausschließlich an internationale Regelstudierende mit Fluchthintergrund in grundständigen (Bachelorstudiengänge, Staatsexamen) und Masterstudiengängen. Doktorand:innen/PhD-Student:innen wenden sich bei Fragen zur Finanzierung bitte an die Research School.

Ich bin Austauschstudierende:r. Kann ich mich bewerben?

Nein. Unsere Ausschreibung richtet sich ausschließlich an internationale Regelstudierende mit Fluchthintergrund in grundständigen (Bachelorstudiengänge, Staatsexamen) und Masterstudiengängen, die also ihr gesamtes Studium an der RUB absolvieren und ihren Abschluss hier erlangen.

Ich werde mein Studium an der RUB im kommenden Semester beginnen und bin während des Bewilligungszeitraums somit im ersten Fachsemester. Kann ich mich bewerben?

Nein. Unsere Ausschreibung richtet sich ausschließlich an internationale Regelstudierende mit Fluchthintergrund, die sich bereits im zweiten oder höheren Semester befinden. Wenn Sie Ihr Studium zum nächsten Semester beginnen, können Sie sich für das Studieneinstiegsstipendium bewerben.

Werden die Jahresstipendien jedes Semester angeboten?

Ja, solange uns das Land NRW bzw. der DAAD die Mittel dafür zur Verfügung stellt, vergeben wir die Stipendien jedes semester für ein Jahr. Die Bewerbungen können in der Regel im Januar und Juli abgegeben werden. Bitte schauen Sie regelmäßig auf unsere Homepage um die aktuellsten Informationen zu erhalten: https://international.ruhr-uni-bochum.de/de/stipendien-des-international-office

Darf ich mich zur selben Zeit um andere Stipendien bewerben?

Ja. Falls Sie sich für Stipendien anderer Organisationen bewerben möchten oder bereits beworben haben, müssen Sie dies im Bewerbungsformular angeben.

Kann ich mich zur selben Zeit um andere Stipendien des International Office bewerben?

Nein. Sie können sich nur für ein Stipendium des International Office bewerben.

Darf ich zur selben Zeit ein anderes Stipendium erhalten?

Nein. Sollten Sie von uns das Jahresstipenium über 934€ im Monat erhalten können Sie kein weiteres Stipendium erhalten.

Ich erhalte BAföG. Kann ich mich trotzdem um das Stipendium bewerben?

Ja. Sollten Sie das Stipendium erhalten, beträgt die monatliche Rate dann 300€. Dies hängt mit den Freibeträgen des BAföGs zusammen.

Ich erhalte BAföG. Beeinflusst dies die Höhe des Stipendiums?

Ja. Wenn Sie BAföG erhalten, beträgt die monatliche Fördersumme 300€. Erhalten Sie kein BAföG, können wir Sie mit einem Vollstipendium über 934€ monatlich fördern. Über Änderungen in Ihrem BAföG-Bezug müssen Sie uns während des Bewilligungszeitraums umgehend informieren.

Wer darf das Empfehlungsschreiben für mich verfassen?

Das Empfehlungsschreiben sollte von einem:r Hochschullehrer:in der RUB verfasst werden, dabei kommt es nicht auf den akademischen Titel des Verfassers an. Das Empfehlungsschreiben darf nicht älter als 3 Monate sein. Weitere Tipps finden Sie in unserem Moodle-Kurs.

Was sollte das Empfehlungsschreiben beinhalten?

Es wäre ideal, wenn Ihr:e Hochschullehrer:in Ihre akademischen Leistungen bewertet und wenn möglich etwas über Ihre persönliche Situation in Deutschland berichtet (bspw. soziales Engagement etc.). In unserem Moodle-Kurs finden Sie ein Formular, dass Sie an die ausstellende Person schicken können. Das Empfehlungsschreiben darf nicht älter als 3 Monate sein.

Ist ein Empfehlungsschreiben ein Pflichtdokument und wer erhält das Schreiben?

Das Empfehlungsschreiben ist Pflicht. Ohne ein Empfehlungsschreiben ist Ihre Bewerbung unvollständig und kann nicht berücksichtigt werden. Das Empfehlungsschreiben kann von der verfassenden Person direkt als PDF an rubiss@rub.de geschickt werden oder Sie laden es mit Ihrer Bewerbung im Bewerbungsportal hoch.

Was ist ein Transcript of Records/eine Leistungsübersicht?

Es handelt sich um eine Übersicht Ihrer Noten Ihres aktuellen Studiengangs. Diese Übersicht erhalten Sie über eCampus oder FlexNow (je nach Studiengang). Sollten Sie dazu Fragen haben, können Sie sich an Ihr zuständiges Prüfungsamt wenden.

Warum muss ich meine Kontoauszüge einreichen?

Das Stipendium richtet sich vor allem an Studierende, die auf finanzielle Unterstützung während des Studiums angewiesen sind. Um dies zu überprüfen benötigt die Auswahlkommission Einblick in Ihre finanzielle Lage.

Was ist ein Motivationsschreiben und wie verfasse ich es?

In dem Motivationsschreiben haben Sie die Möglichkeit, sich der Auswahlkommission vorzustellen und zu erklären, warum Sie die richtige Person für das Stipendium sind. Das Motivationsschreiben sollte ca. eine Seite lang sein. Weitere Tipps finden Sie in unserem Moodle-Kurs.

Welche Tätigkeiten zählen als gesellschaftliches oder ehrenamtliches Engagement?

Sind Sie in einem Verein oder einer Organisation tätig und unterstützen andere Menschen, den Umwelt- und Naturschutz oder ähnliches, können Sie einen Nachweis über Ihr Engagement der Bewerbung beifügen. Sollten Sie dies tun, ohne in einer Organisation tätig zu sein (z.B. regelmäßige Begleitung von Verwandten oder Bekannten bei Behördengängen als Übersetzer:in), dann können Sie das Formular „Nachweis: gesellschaftliches Engagement“ nutzen. Sie finden dies in unserem Moodle-Kurs. Es sollte sich hierbei nur um Ihr aktuelles Engagement handeln.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an

Rebekka Kirsch, rubiss@rub.de

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