Der Aufruf für die Förderlinie Erasmus KA 171(Link is external) findet einmal im Jahr statt. Antragsberechtigt sind Hochschulen in sog. Programmländern, die bereits am Erasmus-Programm teilnehmen, so auch die RUB. Die Förderung dieser Programmlinie ist an bestimmte Länder und Partnerinstitutionen geknüpft, die auf Antrag bewilligt wird. Für den Hochschulbereich werden Erasmus-Austauschverträge mit ausgewählten Partnern in verschiedenen Ländern geschlossen. Je nach Partnerregion können Mobilitäten von Studierenden, Hochschullehrenden und weiterem Hochschulpersonal von Partnerländern nach Deutschland (Inbound/IN) und von Deutschland in die Partnerländer (Outbound/OUT) gefördert werden. Die Mobilität von Studierenden bzgl. Studienaufenthalten (Bachelor, Master, Promotion) wird mit einer Laufzeit von zwei bis zwölf Monaten unterstützt, die Mobilität von Hochschulangehörigen (Lehre, Fort- und Weiterbildungen) über einen Zeitraum von fünf Tagen bis zu zwei Monaten (60 Tage).
Die Ruhr-Universität Bochum (RUB) nimmt seit 2017 an der Programmlinie „Erasmus Internationale Mobilität“ teil. Das International Office der RUB koordiniert die fachbezogenen Mobilitätsprojekte mit internationalen Partnerinstitutionen.