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Mobilität zu Lehrzwecken
Mobilität zu Lehrzwecken Erasmus

Erasmus: Mobilität zu Lehrzwecken

Die Ruhr-Universität Bochum (RUB) fördert über Erasmus auch Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen (STA - Mobilität zu Unterrichtszwecken).

Wichtige Informationen

Gastlehrende sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme mit den Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.



Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, das nicht das Land der entsendenden Hochschule und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist. Zu Lehrzwecken darf Hochschulpersonal der RUB an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE gefördert (Outbound-Mobilität) werden. Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten); das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangene Woche.

Förderfähige Personen

  • Professor:innen und Lehrende mit vertraglichem Verhältnis zur RUB
  • Lehrende ohne Dotierung
  • Lehrbeauftrage mit Werkverträgen
  • Emeritierte Professor:innen und pensionierte Lehrende
  • Wissenschaftliche Mitarbeitende
  • Unternehmenspersonal

Leistungen des Programms

Gefördert werden Reisekosten und Aufenthaltskosten bis maximal zwei Wochen gemäß nach Zielländern gestaffelten EU-Stückkosten.

  • Erstattung von Fahrtkosten
  • Erstattung von Aufenthaltskosten
  • Sonderzuschüsse für Geförderte mit Kindern
  • Sonderzuschüsse für Geförderte mit Behinderung



Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken oder zur Fortbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen:



Gruppe 1:

180 Euro am Tag für Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich



Gruppe 2:

160 Euro am Tag für Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern



Gruppe 3:

140 Euro am Tag für Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn





Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.



Erstattet werden je nach Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz folgende Beträge:



10 km – 99 km mit 20 Euro

100 km – 499 km mit 180 Euro

500 km – 1.999 km mit 275 Euro

2.000 km – 2.999 km mit 360 Euro

3.000 km – 3.999 km mit 530 Euro

4.000 km – 7.999 km mit 820 Euro

8.000 km und mehr mit 1.500 Euro

Bewerbung und Formalitäten

So nehmen Sie an dem Programm teil:

  • Füllen Sie das "Mobility Agreement" aus und reichen es im International Office ein.
  • Nach der Bewilligung der Mittel durch das International Office unterzeichnen Sie das "Grant Agreement".
  • Nach dem Aufenthalt reichen Sie eine Bestätigung der Gasthochschule ("Confirmation of Stay") ein und füllen innerhalb von 30 Tagen nach Ende der Mobilitätsphase eine EU Survey-Online-Umfrage aus.

Tipps und Infos

Die Mobilität zu Lehrzwecken kann auch für ganz neue Erasmus-Partneruniversitäten in Anspruch genommen werden. Vor Reiseantritt muss dafür ein bilaterales Abkommen geschlossen werden. Auch die Förderung von Lehraufenthalten europäischen Unternehmenspersonals an deutschen Hochschulen ist über die Erasmus-Mobilität zu Lehrzwecken möglich.

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