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Mobilität zu Lehrzwecken
Mobilität zu Lehrzwecken Erasmus

Erasmus: Mobilität zu Lehrzwecken

Die Ruhr-Universität Bochum (RUB) fördert über Erasmus auch Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen (STA - Mobilität zu Unterrichtszwecken).

Wichtige Informationen

Gastlehrende sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme mit den Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.

Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, das nicht das Land der entsendenden Hochschule und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist. Zu Lehrzwecken darf Hochschulpersonal der RUB an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE gefördert (Outbound-Mobilität) werden. Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten); das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangene Woche.

Förderfähige Personen
  • Professor:innen und Lehrende mit vertraglichem Verhältnis zur RUB
  • Lehrende ohne Dotierung
  • Lehrbeauftrage mit Werkverträgen
  • Emeritierte Professor:innen und pensionierte Lehrende
  • Wissenschaftliche Mitarbeitende
  • Unternehmenspersonal
Leistungen des Programms

Gefördert werden Reisekosten und Aufenthaltskosten bis maximal 5 Arbeitstage gemäß nach Zielländern gestaffelten EU-Stückkosten.

  • Erstattung von Fahrtkosten
  • Erstattung von Aufenthaltskosten
  • Sonderzuschüsse für Geförderte mit Kindern
  • Sonderzuschüsse für Geförderte mit Behinderung


Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken oder zur Fortbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen:

Gruppe 1:
180 Euro am Tag für Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich

Gruppe 2:
160 Euro am Tag für Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

Gruppe 3:
140 Euro am Tag für Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn


Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.

Erstattet werden je nach Aufenthalt in Abhängigkeit von der Distanz und vom Verkehrsmittel folgende Beträge:

Reisedistanz / Standardreise / Green Travel
10 - 99 km: 28 EUR / 56 EUR
100 - 499 km: 211 EUR / 285 EUR
500 - 1999 km: 309 EUR / 417 EUR
2000 - 2999 km: 395 EUR / 535 EUR
3000 - 3999 km: 580 EUR / 785 EUR
4000 - 7999 km: 1.188 EUR / 1.188 EUR
8000 km und mehr: 1.735 EUR / 1.735 EUR

Bewerbung und Formalitäten

So nehmen Sie an dem Programm teil:

  • Füllen Sie das "Mobility Agreement" aus und reichen es im International Office ein.
  • Nach der Bewilligung der Mittel durch das International Office unterzeichnen Sie das "Grant Agreement".
  • Nach dem Aufenthalt reichen Sie eine Bestätigung der Gasthochschule ("Confirmation of Stay") ein und füllen innerhalb von 30 Tagen nach Ende der Mobilitätsphase eine EU Survey-Online-Umfrage aus.
Tipps und Infos

Die Mobilität zu Lehrzwecken kann auch für ganz neue Erasmus-Partneruniversitäten in Anspruch genommen werden. Vor Reiseantritt muss dafür ein bilaterales Abkommen geschlossen werden. Auch die Förderung von Lehraufenthalten europäischen Unternehmenspersonals an deutschen Hochschulen ist über die Erasmus-Mobilität zu Lehrzwecken möglich.

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