International Office

Aufenthaltstitel

Die Kopie des Aufenthaltstitels oder des Ausweises ist ein Pflichtdokument für die Bewerbung bei Studienspur. Ohne die Kopie können wir Ihre Bewerbung nicht berücksichtigen.

Laden Sie bitte eine Kopie (Vorder- und Rückseite) Ihres Aufenthaltstitels hoch.

Sie haben zurzeit eine Fiktionsbescheinigung?

  • Laden Sie bitte eine Kopie (Vorder- und Rückseite) Ihres abgelaufenen Aufenthaltstitels hoch UND
  • eine Kopie Ihrer Fiktionsbescheinigung (Vorder- und Rückseite).

Sie haben ein Visum?

  • Laden Sie bitte eine Kopie (Vorder- und Rückseite) Ihres Visums hoch.

Sie haben keinen Aufenthaltstitel, aber halten sich in Deutschland auf?

  • Laden Sie bitte alle Dokumente hoch die nachweisen, dass Sie sich in Deutschland befinden (z.B. Ankunftsnachweis, Meldebescheinigung)

Sie leben noch nicht in Deutschland?

  • Dann können Sie sich leider nicht für Studienspur bewerben.
Nicht akzeptiert

Sie können sich nicht für Studienspur bewerben, wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel haben:

  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • EU-Staatsangehörigkeit
  • Sie haben Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben (Deutsches Abitur)
  • Für Sie besteht eine latente oder unmittelbare Ausreisepflicht (z.B. § 50 Abs. 1
    AufenthG)
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