Sie können sich nicht für Studienspur bewerben, wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel haben:
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- EU-Staatsangehörigkeit
- Sie haben Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben (Deutsches Abitur)
- Für Sie besteht eine latente oder unmittelbare Ausreisepflicht (z.B. § 50 Abs. 1
AufenthG)