Hinweise
Begriffliche Erläuterungen
Gastlehrstuhl
Mit dem Begriff „Gastlehrstuhl“ (Linie 1) wird eine neu eingerichtete, DAAD-unterstützte Professur bezeichnet, auf die auf der Basis temporärer Arbeitsverträge mehrere (in der Regel 4) internationale Wissenschaftler*innen über einen Zeitraum von insgesamt zwei Jahren an die RUB berufen werden (Gastdozent*innen auf einem DAAD-unterstützen Gastlehrstuhl).
Gastdozentur
Mit dem Begriff „Gastdozentur“ (Linie 2) wird hingegen eine individuell eingeladene, nicht in der Struktur eines DAAD-Gastlehrstuhls beschäftigte Personen bezeichnet, die auf der Basis eines temporären Arbeitsvertrags für mindestens 3 Monate (in der Regel ein Semester) an der RUB tätig ist.
Wichtige Hinweise zu Prämien und Mitteln aus dem Matching Fund
- Sowohl bei Gastlehrstühlen als auch bei Gastdozenturen ist die erfolgte Bewilligung eines zuvor an den DAAD gestellten Förderantrags Voraussetzung für die Gewährung von Prämien und/oder Mitteln aus dem Matching Fund.
- Aus dem Matching Fund werden die bei einer vorliegenden DAAD-Förderung zu entrichtenden Eigenbeiträge an den Personalkosten der zu berufenden internationalen Wissenschaftler*innen erstattet.
- Die zur Unterstützung eines Gastlehrstuhls oder einer individuellen Gastdozentur zu verwendenden Prämien werden personenbezogen bewilligt, d.h. im Rahmen einer Gastprofessur können sukzessive mehrere Prämien beantragt werden.
- Der Umfang der Matching Funds beträgt in Linie 1 (Gastlehrstuhl) 30% und in Linie 2 (Gastdozentur) 10% der jeweiligen Gehaltskosten („Arbeitgeberbrutto“).
- Frist Antrag: Anträge auf Mittel aus dem Matching Fund und auf Gewährung von Prämien müssen innerhalb von drei Monaten nach dem Eintreffen der Gastdozent*innen auf dem Campus der RUB gestellt werden.
- Frist Mittelabruf: Der Mittelabruf muss spätestens drei Monate nach Vertragsabschluss mit der jeweiligen Person erfolgen.
- Die Prämien und Matching Funds werden personenbezogen bewilligt, d.h. im Rahmen eines Gastlehrstuhls müssen für jede Person einzelne Anträge gestellt werden.
- Der Umfang der Prämien beträgt 2.500 Euro pro Wissenschaftler*in, die/der im Rahmen eines Gastlehrstuhls oder einer Gastdozentur für mindestens 3 Monate und maximal 6 Monate an der RUB intensiv (mit mindestens 6 SWS) in die Lehre eingebunden ist. Für Gastdozent*innen, die für eine Dauer von 2 Semestern in einem Umfang von je 6 SWS an der RUB lehren, können Prämien in Höhe von 5.000 Euro beantragt werden.