Antrag im Programm Visiting Professors

Über dieses Formular können Sie einen Antrag zur Gewährung von Mitteln aus dem Matching Fund und/oder Prämien im Programm „Visiting Professors“ beantragen.

Bitte beachten Sie die Angaben unten auf dieser Seite sowie auf der Seite Visiting Professors.

Formular
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Angaben zur Antragstellerin / zum Antragsteller

Kontaktdaten

(Gebäude, Ebene)
(Durchwahl)

Angaben zum/zur Gastprofessor*in

Beschreibung der geplanten Tätigkeiten der an die RUB eingeladen Person

Stellen Sie hier die individuelle Gastdozentur bzw. den / die Gastdozent*in im Rahmen eines Gastlehrstuhls und ihre Tätigkeiten dar.
Gehen Sie hierbei auf ihre Beiträge in der Lehre und ggf. auf interdisziplinäre Aspekte ihrer Tätigkeit an der RUB ein.
Beschreiben Sie auch die Ausstattung, die der eingeladenen Person zur Verfügung steht.

Schildern Sie bitte im Falle eines Gastlehrstuhls auch die entsprechenden Verbindungen zu den anderen auf diesen Gastlehrstuhl berufenenen oder zu berufenden Personen (die "inhaltliche Klammer").

Zeitlicher Umfang und Art der beantragten Förderung

Beschreiben Sie die Entstehung, Geschichte und Intensität des Kontaktes.

Ihre Erfahrung / Vernetzung im internationalen Kontext

Beschreiben Sie stichwortartig Ihre internationalen Erfahrungen mit besonderem Blick auf die Zusammenarbeit mit Ihren Partnern im Rahmen des Studienprogramms, das diesem Antrag zugrunde liegt.
Bitte in folgendem Format: von tt.mm.yyyy bis tt.mm.yyyy
Art der beantragten Förderung

Beitrag Ihres Vorhabens zur Internationalisierung der RUB

Beschreiben Sie weitere Besonderheiten des Gastlehrstuhls (mit Bezug auf die Person, auf die sich dieser Antrag bezieht) bzw. der Gastdozentur, die zur Internationalisierung Ihrer Fakultät und der RUB beitragen.

Leitfragen hierbei können sein:

  • Wer profitiert von der/dem Gastwissenschaftler*in?
  • Wie wird die Zusammenarbeit mit der Heimatinstitution der eingeladenen Person ausgestaltet?
  • Wird der / die Gastwissenschaftler*in während des Aufenthalts an der RUB neben der Lehre wissenschaftliche Vorträge halten, Workshops / Konferenzen organisieren, öffentlichkeitswirksam tätig sein, gemeinsame Foschungsprojekte entwicklen?

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Hinweise

Begriffliche Erläuterungen

Gastlehrstuhl

Mit dem Begriff „Gastlehrstuhl“ (Linie 1) wird eine neu eingerichtete, DAAD-unterstützte Professur bezeichnet, auf die auf der Basis temporärer Arbeitsverträge mehrere (in der Regel 4) internationale Wissenschaftler*innen über einen Zeitraum von insgesamt zwei Jahren an die RUB berufen werden (Gastdozent*innen auf einem DAAD-unterstützen Gastlehrstuhl).

Gastdozentur

Mit dem Begriff „Gastdozentur“ (Linie 2) wird hingegen eine individuell eingeladene, nicht in der Struktur eines DAAD-Gastlehrstuhls beschäftigte Personen bezeichnet, die auf der Basis eines temporären Arbeitsvertrags für mindestens 3 Monate (in der Regel ein Semester) an der RUB tätig ist.

Wichtige Hinweise zu Prämien und Mitteln aus dem Matching Fund

  • Sowohl bei Gastlehrstühlen als auch bei Gastdozenturen ist die erfolgte Bewilligung eines zuvor an den DAAD gestellten Förderantrags Voraussetzung für die Gewährung von Prämien und/oder Mitteln aus dem Matching Fund.
  • Aus dem Matching Fund werden die bei einer vorliegenden DAAD-Förderung zu entrichtenden Eigenbeiträge an den Personalkosten der zu berufenden internationalen Wissenschaftler*innen erstattet.
  • Die zur Unterstützung eines Gastlehrstuhls oder einer individuellen Gastdozentur zu verwendenden Prämien werden personenbezogen bewilligt, d.h. im Rahmen einer Gastprofessur können sukzessive mehrere Prämien beantragt werden.
  • Der Umfang der Matching Funds beträgt in Linie 1 (Gastlehrstuhl) 30% und in Linie 2 (Gastdozentur) 10% der jeweiligen Gehaltskosten („Arbeitgeberbrutto“).
  • Frist Antrag: Anträge auf Mittel aus dem Matching Fund und auf Gewährung von Prämien müssen innerhalb von drei Monaten nach dem Eintreffen der Gastdozent*innen auf dem Campus der RUB gestellt werden.
  • Frist Mittelabruf: Der Mittelabruf muss spätestens drei Monate nach Vertragsabschluss mit der jeweiligen Person erfolgen.
  • Die Prämien und Matching Funds werden personenbezogen bewilligt, d.h. im Rahmen eines Gastlehrstuhls müssen für jede Person einzelne Anträge gestellt werden.
  • Der Umfang der Prämien beträgt 2.500 Euro pro Wissenschaftler*in, die/der im Rahmen eines Gastlehrstuhls oder einer Gastdozentur für mindestens 3 Monate und maximal 6 Monate an der RUB intensiv (mit mindestens 6 SWS) in die Lehre eingebunden ist. Für Gastdozent*innen, die für eine Dauer von 2 Semestern in einem Umfang von je 6 SWS an der RUB lehren, können Prämien in Höhe von 5.000 Euro beantragt werden.
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