Gefördert vom:
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Stipendienvereinbarung:
Im Rahmen Ihrer Stipendienzusage erhalten Sie neben der PROMOS-Stipendienurkunde die sogenannte PROMOS-Stipendienvereinbarung. Bitte reichen Sie die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Stipendienvereinbarung in Papierform (!) im International Office ein. Mit Ihrer Unterschrift auf der Vereinbarung nehmen Sie das PROMOS-Stipendium an und verpflichten sich dazu nach Abschluss Ihres geförderten Aufenthaltes verschiedene Nachweise zu erbringen.
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Mitteilungspflicht:
Als PROMOS-Stipendiat*in sind Sie dazu verpflichtet, dem International Office der RUB alle Änderungen von Tatsachen, die für die Vergabe und die Höhe des Stipendiums relevant sind, unverzüglich mitzuteilen. Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn sich an Ihren Auslandsplänen etwas ändert oder Sie den Aufenthalt nicht antreten können! Stornobedingte Ausgaben können i.d.R. nicht vom DAAD erstattet werden.